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Begriffe Familie

Abnehmende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird während der vereinbarten Versicherungsdauer schrittweise reduziert (jedes Jahr um einen gleich hohen Betrag). Entsprechend nimmt das Todesfallkapital ab, das dem Begünstigten im Todesfall des Versicherten ausbezahlt wird.

Abredeversicherung

Bei einer Abredeversicherung bietet der Versicherer dem Versicherten im Rahmen des Unfallversicherungsrechts die Möglichkeit, die Nicht-Berufsunfallversicherung durch besondere Abrede zu verlängern. Ihr Zweck ist die Weiterversicherung, wenn die obligatorische Versicherung endet.

Abschluss

Zustandekommen des Versicherungsvertrages durch Annahme des Antrages durch den Versicherer.

Absicherungsfonds

Anlagefonds, die den Anlegern die Möglichkeit geben, an der positiven Entwicklung der Finanzmärkte teilzuhaben, aber gegen nachteilige Marktschwankungen, die über eine bestimmte Prozentzahl hinausgehen, weitgehend abgesichert zu sein.

Absicherungskosten

Kosten, die entstehen, wenn ein Portefeuille mittels dynamischer oder statischer Absicherung gegen Kursverluste geschützt werden soll. Bei Portefeuilles mit dynamischer Absicherung entstehen primär Ankaufs- und Verkaufskosten bei der Verschiebung von Geldmitteln zwischen dem Core Portfolio und dem Opportunity Portfolio. Bei einer statischen Absicherung entstehen die Kosten beim Kauf von derivativen Instrumenten, beispielsweise Put-Optionen.

Affidavit

Siehe Bankenerklärung.

Agio

Das Agio ist die prozentuale Differenz zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem ausschüttungsbereinigten Inventarwert zuzüglich letzte Ausschüttung (anteilsmässig).

AHV

Abkürzung für "Alters- und Hinterlassenenversicherung"

AHV-Ausgleichskasse

Siehe Ausgleichskasse.

AHV-Ausweis

Persönlicher Ausweis, auf welchem die Nummern aller Ausgleichskassen aufgedruckt sind, denen ein Versicherter angehört hat.

AHV-Lohn

Bruttolohn der Lohnabrechnung, der "AHV-pflichtig" ist. Ausgangspunkt für die Ermittlung des koordinierten Lohns.

AIV

Abkürzung für "Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung"

Aktie

Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Als Teilhaber hat der Aktionär Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht, Informationsrecht) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Bezugsrecht).

Aktienfonds

Anlagefonds, die ihr Vermögen hauptsächlich in Aktien investieren. Wichtigste Kategorien: Länder- und Regionenfonds, Emerging-Market-Fonds, Nebenwertefonds, Branchen- und Themenfonds, Indexfonds. Auch Equity Funds genannt.

Aktienindex

Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktien der Börse. Die tägliche Veränderung der Aktienkurse und somit der Kennziffer ermöglicht es, die Tendenz an der Börse zu verfolgen. In der Schweiz ist der wichtigste Aktienindex der Swiss Performance Index (SPI). Der wohl berühmteste ausländische Aktienindex ist der Dow Jones Index.

Aktivgeschäft

Bankgeschäfte, welche ihren Niederschlag auf der Aktivseite Aktiven der Bilanz finden. Insbesondere sind dies alle Arten von Kreditgewährungen wie Blankokredite, gedeckte Kredite, Hypotheken etc.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die für alle Vertragsparteien in gleicher Weise gültigen Bestimmungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages. Bei der Ausgestaltung der AVB sind die Gesellschaften an das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) gebunden. Dieses Gesetz enthält gewisse Bestimmungen, die durch Vertragsabrede überhaupt nicht, andere, die nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten abgeändert werden dürfen. So sind die AVB vielfach der Niederschlag gesetzlicher Bestimmungen. Zudem unterliegen die AVB der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Durch diese strenge Kontrolle sind die Interessen des Versicherten in jedem Fall bestens gewährleistet. Da die AVB zum Vertragsinhalt gehören, müssen sie vorgängig oder spätestens vor Einreichung des Antrages dem Versicherungsnehmer abgegeben werden. Nachdem dies meistens in separater Form geschieht, lassen sich die Gesellschaften Empfang und Annahme der AVB durch den Versicherungsnehmer im Antragsformular bestätigen.

All-in-Fee

Die All-in-Fee deckt die im Zusammenhang mit der Fondsleitung und der Verwaltung der Anlagen anfallenden Kosten und wird dem Fondsvermögen belastet. Darin eingeschlossen sind insbesondere Aufwendungen für Kauf, Verkauf und Verwahrung der Wertpapiere sowie alle sonstigen Kosten (Druck der Prospekte, Jahres- und Halbjahresberichte, Kosten der Revisionsstelle und Kurspublikationen, Gebühren der Aufsichtsbehörde etc.). Welche Kosten in der All-in-Fee enthalten sind, wird von den Fondsgesellschaften verschiedentlich definiert. Die genauen Angaben sind im jeweiligen Fondsreglement ersichtlich.

Alters- und Hinterlassenenversicherung

"Die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist seit 1948 in Kraft. Sie wurde mehrmals revidiert. Die AHV stellt zusammen mit der IV die sogenannte 1. Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Sie dient der Existenzsicherung. Die AHV gehört zu den obligatorischen Versicherungen. Obligatorisch versichert sind alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV entrichtet Alters- und Hinterlassenenrenten, sowie Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel an Altersrentner. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten und deren Hinterlassenen. Für Ausländer gelten Sonderbestimmungen. "

Altersguthaben

Im Rahmen der beruflichen Vorsorge wird jedem Versicherten ein bestimmter Prozentsatz seines koordinierten Lohnes gutgeschrieben, sog. Altersgutschriften, die das Altersguthaben bilden. Das Altersguthaben setzt sich zusammen aus den individuellen Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und den allfälligen Einlagen sowie auf diesen Beträgen vergüteten Zinsen. Für die Verzinsung ist der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz massgebend.

Altersgutschriften

Die Altersgutschriften sind jener Teil des Vorsorgeaufwandes, welcher angespart wird. Sparbeiträge leisten sowohl die Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Die Altersgutschriften gemäss BVG werden in Prozenten des versicherten Lohnes jährlich berechnet.

Altersleistung

Leistungen der AHV, der beruflichen Vorsorge und der überobligatorischen Versicherung, die bei Erreichen des Rentenalters vom Versicherer erbracht werden. Dazu gehören eine Altersrente, Kinderrente, Hilflosenentschädigung sowie Beiträge für Hilfsmittel.

Altersrenten

Altersrenten oder auch Leibrenten genannt werden in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten ausbezahlt und zwar so lange, als die versicherte Person lebt. Bei Altersrenten mit Rückgewähr werden beim Tod der versicherten Person die einbezahlten Prämien, abzüglich der bereits bezogenen Renten, ohne Zins, an die im Vertrag Begünstigten zurückbezahlt. Ist die Altersrente ohne Rückgewähr abgeschlossen, verfallen beim Tod der versicherten Person die einbezahlten Prämien. Dafür ist die versicherte Rente entsprechend grösser. Die Leistungsdauer kann je nach Produktekonstellation temporär oder lebenslang erfolgen. Bei der lebenslänglichen Zahlung sind die Leistungen geschuldet solange der Versicherte lebt, auch wenn die einbezahlten Prämien bereits durch die Rentenzahlungen aufgebraucht sind. Eine Altersrente kann als "Pension" für Selbständigerwerbende, aber auch als Ergänzung zur beruflichen Vorsorge von Unselbständigen angesehen werden. Allfällige Lücken in der AHV können mit einer privaten Altersrente geschlossen werden. Oft ist die Ehefrau gegenüber dem Mann bei dessen Tod nach der Pensionierung schlechter gestellt, mit der Altersrente auf das Leben der Frau kann dies korrigiert werden. Eine privat finanzierte Altersrente geniesst nicht unwesentliche Steuerprivilegien.

Anamnese

Krankenvorgeschichte der zu versichernden Person für die gesundheitliche Risikoprüfung.

Anerkannter Experte

Person, die das Eidg. Diplom als Pensionsversicherungsexperte besitzt oder durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als solcher anerkannt worden ist sowie eine juristische Person, die solche Experten beschäftigt. Der Experte prüft die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung insbesondere bezüglich der Leistungen und deren Finanzierung.

Anlagefonds

Ein Anlagefonds ist ein Vermögen, das auf Grund öffentlicher Werbung von einer Vielzahl voneinander unabhängiger Anleger zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von einer Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikostreuung (Diversifikation) für Rechnung der Anleger verwaltet wird.

Anlagegrundsätze

Die Anlagegrundsätze charakterisieren und spezifizieren den Fonds. Der Anleger erhält Informationen über die im Portefeuille gehaltenen Wertpapiere, die Anlagewährung, die geografische Reichweite der Anlagen sowie die Risikostreuung des Fonds.

Anlagehorizont

Die Zeit, für die ein Anleger einen Teil seines Vermögens investieren will.

Anlageinstrumente

Die verschiedenen Anlagekategorien, z.B. Aktien, Obligationen und Geldmarktpapiere.

Anlagepolitik

Die Anlagepolitik beschreibt das Vorgehen, wie das Anlageziel erreicht werden soll (Titelauswahl, Kauf- und Verkaufszeitpunkte, Anteil liquider Mittel etc.).

Anlagestrategiefonds

Anlagefonds, welche die offiziellen Anlagestrategien der jeweiligen Anbieter für die verschiedenen Risikoklassen nachbilden. Anlagestrategiefonds investieren weltweit in verschiedenen Anlageinstrumenten, je nach Risikoklasse werden Aktien beziehungsweise Obligationen übergewichtet. Anlagestrategiefonds werden auch Asset Allocation Funds, Strategy Funds, Portfoliofonds, Anlagezielfonds, Vermögensverwaltungsfonds oder gemischte Fonds genannt.

Anlagevorschriften

Anlagevorschriften sind gesetzliche Bestimmungen, die die Anlage des Vermögens der Lebensversicherungsgesellschaften und der Personalvorsorgeeinrichtungen nach den Kriterien Sicherheit, Rendite und Liquidität regeln. Zu diesem Zweck kann der Gesetzgeber einen Katalog der zulässigen Anlagen aufstellen oder beispielsweise gewisse Anlagen verbieten.

Anlagewährung

Währung, in der ein Anlagefonds seine Anlagen tätigt. Nicht zu verwechseln mit der Referenzwährung und der Rechnungswährung.

Anleger

Mit dem Kauf von Anteilen erwirbt der Anleger das Recht auf eine seinem Anteil entsprechende Beteiligung am Vermögen und am Ertrag des Fonds.

Anleihen

Siehe Obligationen.

Annahme

"Mit der Annahme des Lebensversicherungsantrages durch die entsprechende Gesellschaft ist diese an die im Antrag festgehaltenen Leistungen und Prämien gebunden. Sie hält diese in der Police fest. Spätere Änderungen des Risikos, z.B. des Gesundheitszustandes, des Berufes oder des Wohnortes spielen keine Rolle. Der Versicherungsnehmer bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Antrag, dass er mit den darin vereinbarten Leistungen und Prämien einverstanden ist, und dass er die damit verbundenen Bedingungen annimmt. "

Anrechenbarer Lohn

Der dem Vorsorgeplan zugrundeliegende effektiv versicherte Lohn. Siehe koordinierter Lohn.

Anrechnungswert

"Innerer Wert" einer Police an einem bestimmten Stichtag nach Abzug der für das Risiko und Verwaltung getragenen Kosten.

Anschlussvertrag, berufliche Vorsorge

Hat ein Arbeitgeber keine eigene Vorsorgeeinrichtung errichtet, so schliesst er sich mit einem Anschlussvertrag einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung zur Durchführung der beruflichen Vorsorge an. Der Anschlussvertrag umschreibt die gegenseitigen Rechte und Pflichten und regelt unter anderem die Dauer, die Kündigung und die Auflösungsmodalitäten des Vertrages.

Anteil

Forderung des einzelnen Anlegers gegenüber der Fondsleitung auf verhältnismässige Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds.

Anteilschein

Wertpapiermässige Verbriefung des Anteils an einem Anlagefonds in einer Urkunde. Meistens werden die Anteile an einem Fonds jedoch buchmässig geführt.

Anwendungsbereich

"Der Anwendungsbereich entspricht den festgelegten Grenzen, innerhalb welcher sich eine Versicherung bewegen darf. Diese Grenzen können sich pro Versicherung beziehen auf: - die minimale und maximale Versicherungssumme, - das tiefste und höchste Eintrittsalter, - das tiefste und höchste Endalter, - die geringste und die längste Versicherungsdauer etc. Unter den Anwendungsbereich fallen auch andere Bestimmungen. Beispielsweise - maximale Höhe von Zusatzversicherungen zur Hauptversicherung, - Möglichkeit, eine zweite, evtl. dritte Person einzuschliessen, - ob der gewünschte Tarif als gebundene Vorsorgepolice zulässig ist etc. "

Anzeigepflichtverletzung

Anzeigepflichtverletzung besteht dann, wenn der anzeigepflichtige Versicherungsnehmer oder versicherte Person beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder hätte kennen müssen, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen hat. Die Versicherungsgesellschaft ist in diesem Falle nicht an den Versicherungsvertrag gebunden, wenn sie innert vier Wochen, nachdem sie von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat, vom Vertrag zurücktritt. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn die falschen Angaben im Antrag von einem Dritten gemacht wurden. Mit seiner Unterschrift im Antrag bestätigt der Antragsteller, dass alle Fragen richtig beantwortet wurden. Siehe auch Gesundheitsprüfung.

Arbeitgeber

Schweizer Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Versicherungsbeiträge für die Erste und Zweite Säule zu entrichten. Die auf einen Arbeitnehmer entfallenden AHV/IV/EO-Beiträge müssen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Das BVG verlangt, dass der Arbeitgeber mindestens gleich viele Beiträge leistet wie alle seine Mitarbeiter zusammen.

Arbeitgeber-Verbandsversicherung

Versicherung, die ein Verband für die ihm angeschlossenen Unternehmen bei einer Versicherungsgesellschaft abschliesst und die zum Zweck hat, das Personal der Verbandsmitglieder gegen bestimmte Risiken zu versichern.

Arbeitsausfall

Eine Voraussetzung für eine Arbeitslosenentschädigung. Der Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er einen Verdienstausfall zur Folge hat und mindestens zwei aufeinanderfolgende volle Arbeitstage dauert.

Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung

"Obligatorisch versichert durch die Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung (AIV) sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die AIV soll den Arbeitnehmer wenigstens teilweise für den Einkommensverlust entschädigen, den er durch eine nicht selbstverschuldete Arbeitslosigkeit (Stellenverlust, Kurzarbeit, schlechtes Wetter) oder wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers erleidet. Die Entschädigung des Arbeitslosen besteht in der Bezahlung eines Taggeldes. An der Durchführung der AIV sind die Arbeitgeber, die AHV und die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung beteiligt. Zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leistet die AIV zudem finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung und an Versicherte, die ausserhalb ihres Wohnorts Arbeit annehmen. "

Arbeitslosenentschädigung

Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beim Ausfall des Erwerbseinkommens wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist eine Person, die nach ärztlichem Ermessen wegen ihres Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder im bisherigen Arbeitsbereich nicht mehr tätig sein kann. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit.

Arbitrage

Ausnützung örtlicher oder internationaler Bewertungsunterschiede gleicher Wertpapiere oder verwandter Werte, wobei diese auf dem Markt mit dem niedrigeren Preis gekauft und am Markt mit dem höheren Preis verkauft werden.

Arztgeheimnis

Arztgeheimnis - siehe Gesundheitsprüfung

Asset Allocation

"Je nach Fonds die Verteilung der Anlagen auf die verschiedenen Anlageinstrumente (Geldmarktpapiere, Obligationen, Aktien und Immobilien), Branchen, Märkte und Währungen. Strukturierung eines Portfolios nach Kriterien wie Währung, Anlageinstrumente oder Strategie. "

Aufgeschobene Rente

Bei einer privaten Altersrentenversicherung mit aufgeschobenem Beginn wird ein bestimmter (späterer) Zeitpunkt vereinbart, zu dem die Rentenleistung des Versicherers einsetzt. Der Versicherungsnehmer baut in der Zwischenzeit das notwendige Rentenkapital auf (in Form von Jahresprämien) oder er macht eine Einmaleinlage oder er kombiniert beide Möglichkeiten miteinander.

Aufschubszeit

Zeit vor der Fälligkeit einer anwartschaftlichen Leistung (z.B. Altersrente).

Aufsichtsbehörde

Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche alle Personalvorsorgeeinrichtungen mit Sitz in seinem Gebiet beaufsichtigt. Sie wacht darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und führt das Register für die berufliche Vorsorge. Die Aufsichtsbehörden unterstehen der Oberaufsicht des Bundesrates. Diese wird durch das Bundesamt für Privatversicherungen oder das Bundesamt für Sozialversicherung wahrgenommen.

Aufsichtsbehörde (Fonds)

Staatliche Aufsichtsbehörde, welche die Tätigkeit von Fondsleitungen überwacht. In der Schweiz fungiert die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) als Aufsichtsbehörde über das Anlagefondsgeschäft. In Luxemburg ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), in Österreich das Bundesministerium für Finanzen und in Liechtenstein das Amt für Finanzdienstleistungen für die Aufsicht zuständig.

Aufwertungsfaktor

Zahl, die im Rahmen der AHV-Rentenberechnung verwendet wird und die Teuerung während der Dauer der Beitragspflicht berücksichtigt.

Ausgabekommission

" Kommission, die von der ausgebenden Fondsgesellschaft bei der Zeichnung von Anteilen dem Käufer belastet wird. "

Ausgabepreis

Preis zu dem Anleger Fondsanteile zeichnen können. Er entspricht dem Nettoinventarwert eines Anteils, zuzüglich der Ausgabekommission.

Ausgleichsfonds

Geldreserve, um Schwankungen der Mittelzuflüsse zur Deckung der AHV-, IV- und ALV-Leistungen abzufangen.

Ausgleichskasse

Derjenige Teil der Verwaltung einer Sozialversicherungseinrichtung, der die Beiträge einzieht und die Versicherungsleistungen auszahlt. Im engeren Sinn versteht man darunter die AHV-Ausgleichskasse.

Ausgleichung

Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten an die Erben im Rahmen der Erbteilung (Art. 626 ff. ZGB)

Auslandsanleihen

Obligationen, die ein Schuldner ausserhalb seines Heimatlandes in der Währung des Emissionsmarktes ausgibt. Siehe auch Eurobonds.

Ausschuss

Für besondere Aufgaben (z.B. Vermögensanlage) ausgewählte Personen eines bestimmten Gremiums oder Organs (z.B. Stiftungsrat}

Ausschüttender Fonds

Anlagefonds, welcher die erwirtschafteten Erträge an seine Anteilinhaber ausschüttet. Gegenteil: Thesaurierender Fonds.

Ausschüttung

Die jährliche Auszahlung der vom Fonds erzielten Erträge an die Anteilseigner. Gegenteil: Thesaurierung.

Ausschüttungsrendite (Barrendite)

Der ausgeschüttete Ertrag im Verhältnis zum aktuellen Börsenkurs entspricht der Ausschüttungsrendite.

Austrittsleistung (BV)

Altersguthaben der beruflichen Vorsorge, das einer versicherten Person bei Stellenaufgabe gutgeschrieben oder mitgegeben wird.

AVB

Abkürzung für "Allgemeine Versicherungs-Bedingungen"

AVIG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung" vom 25. Juni 1982 (SR 837.1).

Bankenerklärung (Affidavit)

Bei Anlagefonds schweizerischen Rechts wird bei Ertragsausschüttungen (Zinsen/Dividenden) grundsätzlich die eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% abgezogen. Für Anleger mit Domizil im Ausland werden die Ertragssausschüttungen ohne Verrechnungssteuerabzug vorgenommen, sofern die ausgeschütteten Erträge zu mindestens 80% aus dem Ausland stammen und eine Bank bestätigt (Bankenerklärung), dass die Anteile bei ihr im Depot liegen.

Bankinternes Sondervermögen

Vermögen, das von einem eng begrenzten Anlegerkreis zur gemeinsamen Kapitalanlage aufgebracht und nach dem Grundsatz der Risikoverteilung verwaltet wird. Anders als bei Anlagefonds wird für Bankinterne Sondervermögen keine öffentliche Werbung betrieben. Auch Inhouse Funds genannt.

Barauszahlung (BV)

In bestimmten Fällen ist in der beruflichen Vorsorge eine Barauszahlung der Austrittsleistung an eine versicherte Person zulässig.

Barprämie

Prämie, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird (Bruttoprämie plus Zuschläge abzüglich allfälliger Rabatte).

Barwert

Der bei Vertragsabschluss mittels des Technischen Zinssatzes diskontierte Betrag sämtlicher künftiger Zahlungen des Kunden bzw. Leistungen des Versicherers.

Basiswert

Finanzwert (Wertpapier, Währung, Index, Rohstoff usw.), der einer Option oder einem Future zu Grunde liegt.

Bedarfsdeckungsverfahren

Finanzierungsmethode, bei der der Versicherer die eingehenden Prämien eines Jahres zur Bezahlung der Schäden desselben Jahres und zur Bildung von Schadenreserven und Rückstellungen verwendet. Dieses Finanzierungsverfahren wird bei den meisten Privatversicherungen angewendet (mit Ausnahme der Lebensversicherung). siehe auch: Kapitaldeckungsverfahren / Umlageverfahren.

Begünstigte/r

Der Begünstigte, der sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann, hat einen anwartschaftlichen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Er wird vom Versicherungsnehmer bestimmt und kann entweder für die ganze oder anteilige Versicherungssumme begünstigt werden.

Begünstigung

Der Versicherungsnehmer kann in einer sogenannter Begünstigung bestimmen, wer nach Eintritt des versicherten Ereignisses in den Genuss der ganzen oder teilweisen Versicherungsleistung gelangen soll. Eine Begünstigung im Versicherungsvertrag ist also eine Verfügung über die Versicherungsleistung. Eine Begünstigung ist nur in der Personenversicherung möglich. Die Begünstigung ist grundsätzlich unabhängig vom Erbrecht. Der Versicherungsnehmer ist befugt, einen Dritten als Begünstigten zu bezeichnen (Art. 76 Abs. 1 VVG). Der Begünstigte wird dadurch aber keineswegs Vertragspartei. Er schuldet deshalb auch keine Prämien, hat aber im Versicherungsfall verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen, da er Anspruchsberechtigter ist. Der Versicherungsnehmer kann die Begünstigung, die er ausgesprochen hat, jederzeit widerrufen, sofern er auf das Widerrufsrecht nicht verzichtet hat (Art. 77 Abs. 2 VVG). Begünstigt werden können sowohl natürliche wie juristische Personen oder beliebige Institutionen. Die Begünstigung wird normalerweise bereits im Antrag festgelegt und von dort in die Police übernommen. Oft enthalten auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Begünstigungsregel, die gilt, falls nichts anderes bestimmt wird. Besteht keine Begünstigung, so fällt beim Tod des Versicherten die Versicherungsleistung in die Erbmasse. Da die Begünstigung entscheidend ist für die Leistung im Ereignisfall und zu den besonderen rechtlichen Privilegien der Lebensversicherung im Bereich der Familien-Vorsorge gehört, lohnt es sich, diese mit dem Lebensversicherungsfachmann offen und gründlich zu besprechen und von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob sie noch den Vorstellungen und Bedürfnissen im gegenwärtigen Zeitpunkt entspricht. In der beruflichen Vorsorge und in der gebundenen Selbstvorsorge wie auch bei Freizügigkeitspolicen ist die Begünstigung gesetzlich nur beschränkt möglich.

Begünstigungsklausel

Verfügung des Versicherungsnehmers, an wen Todesfall- und allenfalls auch Erlebensfallleistungen auszurichten sind.

Beitragslücke

Differenz zwischen geschuldeten und geleisteten Beitragsjahren für Beiträge der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Personen mit Beitragslücken erhal-ten nur eine Teilrente.

Beitragsprimat (BV)

Prinzip der Leistungserbringung im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Die Versicherungsleistungen werden aufgrund des individuell erreichten Altersguthabens (= verzinste Beträge) erbracht.

Belehnung

Bezug einer Vorauszahlung zu Lasten der Versicherungsleistungen im Rahmen des Rückkaufswertes. Diese Vorauszahlung wird jährlich vorschüssig verzinst, muss aber nicht zwingend zurückbezahlt werden. Wird sie es nicht, so zieht man die Belehnung/den Vorbezug/die Vorauszahlung bei Fälligkeit der Leistung vom frei werdenden Betrag ab.

Benchmark

Index, der einem Anlagefonds als Vergleichsbasis für die Performance dient. Auch Referenzindex oder Vergleichsindex genannt.

Berufliche Vorsorge

"Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem bestimmten minimalen AHV-Lohn pro Arbeitgeber. Die wichtigsten Leistungen des BVG: Ausrichtung von Alters-, Witwen- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten. "

Berufskrankheit

Als Berufskrankheit gilt eine Krankheit, die ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit oder anlässlich der Ausübung des Berufs durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht wurde. Die SUVA führt eine Liste aller anerkannten Berufskrankheiten.

Berufunfall (BU)

Unfall eines Arbeitnehmers, wenn dieser im Auftrag oder im Interesse seines Arbeitgebers arbeitet bzw. tätig ist.

Best-of-breed

Fachlich ausgewiesene Investoren im Private-Equity und Hedge-Fund-Bereich.

Beta

Ein Risikomass, das angibt, wie sensitiv eine Anlage, z.B. ein Fonds, auf Marktbewegungen reagiert, die durch die jeweilige Benchmark repräsentiert werden. Ein Beta von 1,2 besagt beispielsweise, dass man beim Fonds eine Wertveränderung von 12% erwarten kann, wenn man für den Markt eine Veränderung von 10% prognostiziert. Der Zusammenhang beruht auf historischen Beobachtungen und gilt nur approximativ. Er ist umso enger, je höher die Korrelation zwischen der Benchmark und dem Anlagefonds ist.

Betreibungsrechtliches Privileg

Die Vermögenswerte einer Lebensversicherung können in einem Betreibungsverfahren verpfändet bzw. im Konkursfall zur Konkursmasse geschlagen werden. Hat der Versicherte aber seinen Ehegatten und/oder seine Kinder an erster Stelle begünstigt, kann die Lebensversicherung nicht betrieben werden.

Betreuungsgutschrift

Betrag, der im Rahmen der AHV-Rentenberechnung gut geschrieben wird und die Pflege von nahestehenden, hilfsbedürftigen Personen bei sich zu Hause während der Dauer der Beitragspflicht berücksichtigt.

Bindungsfrist

Gesetzlich geregelte Dauer der Bindung des Antragsstellers (Versicherungsnehmers) an seinen Antrag. Im Normalfall beträgt die Bindungsfrist 14 Tage; ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, beträgt die Bindungsfrist vier Wochen.

Blue Chips

Bezeichnung für Aktien führender Unternehmen mit erstklassiger Bonität, hoher Börsenkapitalisierung, hoher Ertragskraft und solider Finanzstruktur.

Bonität

Sammelbegriff für verschiedene positiv zu wertende Eigenschaften (wie Zahlungswille, Moral, Charakter etc.) eines Bankkunden oder Anleihensschuldners, die auf seine Kreditwürdigkeit hinweisen.

Bonität (Fonds)

Die Qualität eines Schuldners insbesondere bezüglich seiner Zahlungsfähigkeit und seines Zahlungswillens. Die Bonität erlaubt Rückschlüsse auf die Qualität von Obligationen und die Wahrscheinlichkeit, dass die Zinsen regelmässig bezahlt und der Nominalbetrag bei Fälligkeit zurückbezahlt wird.

Bonitätsrisiko

Risiko, dass der Emittent von Wertschriften zahlungsunfähig wird. Siehe auch Bonität.

Bonus

Bonus ist eine Form von Überschussbeteiligung; die Überschussanteile werden beim Bonussystem zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.

Börsenkapitalisierung

Marktwert eines Unternehmens gemessen am Börsenkurs seiner Aktien multipliziert mit der Anzahl aller ausstehender Titel. Auch Marktkapitalisierung genannt.

Branche

Als Branche werden die Versicherungszweige bezeichnet, die je ein spezielles Risiko einschliessen, wie z. B. die Unfallversicherung oder in der Hausratversicherung die Branchen Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch.

Branchenfonds (Sektorenfonds)

Anlagefonds, die ihr Vermögen ausschliesslich in Wertpapieren eines bestimmten Wirtschaftssektors anlegen.

Bruchteil

Siehe Fraktion.

Bruttorendite

Bei Immobilienfonds die Mieteinnahmen in Prozent des Verkehrswerts.

BSV

Abkürzung für "Bundesamt für Sozialversicherung".

Buchgewinn / Buchverlust

Der theoretische Gewinn oder Verlust auf einer Kapitalanlage auf Grund ihrer Wertsteigerung bzw. ihres Wertverlustes solange die Anlage nicht verkauft wird.

Bundesamt für Sozialversicherung

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist analog dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherungen eingesetzt. Es untersteht dem Eidg. Departement des Innern (EDI).

Buy-out

Damit werden Übernahmen von Unternehmen bezeichnet. Die bekannten Formen sind das Management Buy-Out (MBO), die Firmen- oder Bereichsübernahme durch das Management und das Leveraged Buy-Out (LBO), bei dem neue Investoren die Firmenmehrheit unter Verwendung von Fremdkapital übernehmen. Buy-Outs werden oft auch für Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen eingesetzt.

BVG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge" vom 25. Juni 1982). Siehe auch berufliche Vorsorge.

BVG-Lohnmaximum

Obere Einkommensgrenze eines Arbeitnehmers, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert wird.

Call-Optionen

Siehe Optionen.

Cashflow

Der Cashflow stellt den in einem Geschäftsjahr erzielten Nettoertrag vor Abschreibungen und Rückstellungen dar.

Cashflow-Rendite

Nettoertrag vor Abschreibungen und Rückstellungen im Verhältnis zum aktuellen Börsenkurs, abzüglich darin enthaltener aufgelaufener Erträge.

Commission de Surveillance du Sect. Financier

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ist die staatliche Aufsichtsbehörde zur Überwachung des Anlagefondsgeschäfts in Luxemburg.

Commodity Traded Advisor (CTA)

CTAs investieren ausschliesslich in Futures und anderen Derivaten. Der Grossteil der CTAs verfolgt eine "Trend Following"-Strategie. Dieser liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass es in den Finanzmärkten temporäre Trends gibt. Trend Followers replizieren einen Trend und profitieren sowohl von fallenden als auch von steigenden Märkten. Eine weitere Strategie ist, genau diese Trendbrüche zu erkennen und davon zu profitieren.

Core Portfolio

Das Core Portfolio ist der Teil des Portefeuilles eines (dynamischen) Absicherungsfonds, mit dem der Kapitalschutz sichergestellt werden soll. Die Anlagen erfolgen in der Regel in Geldmarktanlagen resp. Obligationen in der Referenzwährung des Fonds.

Corporate Governance

Wird gemäss einer Studie der OECD als Struktur von Beziehungen und gegenseitiger Verantwortung zwischen der Unternehmensführung und den Aktionären definiert.

Corporate Social Responsibillity

Unter dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) wird transparentes unternehmerisches Handeln verstanden, das auf ethischen Werten beruht und Rücksicht nimmt auf die Mitarbeitenden, die Gesellschaft und die Umwelt. Ziel dieses Handelns ist es, nachhaltigen Wert für die Gesellschaft und die Aktionäre zu schaffen. (Definition: Prince of Wales Business Leader Forum).

Coupon

Der einem Wertpapier beigegebene Zins- oder Dividendenschein. Dieser Schein berechtigt den Besitzer, die fällig werdenden Erträge und verbrieften Anrechte geltend zu machen.

Courtage

Entschädigung der Börsenagenten für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an der Börse. Die Courtagen sind nicht mehr einheitlich geregelt; jede Bank ist grundsätzlich bei deren Festlegung frei.

CSSF

Siehe Commission de Surveillance du Secteur Financier.

Darlehenswert

Betrag, der im Rahmen des Rückkaufswertes als verzinsliches Darlehen bezogen werden kann.

Deckungskapital

Als Deckungskapital werden die zum technischen Zins aufgezinsten Sparteile der Prämien bezeichnet. Wird der Sparteil der Prämie ohne Berücksichtigung der beim Abschluss entstehenden Kosten aufgezinst, sprechen wir vom Nettodeckungskapital. Wird zum Nettodeckungskapital eine Rückstellung für zukünftige Verwaltungskosten hinzugerechnet, ergibt sich das Inventardeckungskapital. Das Deckungskapital spielt auch bei der Risiko-Versicherung eine gewisse Rolle, weil während der ganzen Vertragsdauer gleichbleibende Prämien erhoben werden, mit zunehmendem Alter das Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiko aber ansteigen. Der Versicherungsnehmer zahlt daher anfänglich zu viel, später zu wenig Risikoprämie. Um auch später der Leistungspflicht nachkommen zu können, müssen die Versicherer die für die Deckung der Risikoleistungen zuviel erhobenen Prämienanteile in Form von Deckungskapital verzinslich ansammeln. Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird vom Deckungskapital ein Teil der noch nicht getilgten Abschlusskosten für das getragene Risiko abgezogen. Was verbleibt ist der Rückkaufswert.

Deckungszusage, provisorische

Provisorische oder vorläufige Deckungszusage liegt vor, wenn der Versicherer Versicherungsschutz gewährt, bevor er die Annahme des gestellten Versicherungsantrages erklärt. In der Regel hat die vorläufige Deckung den Umfang des gestellten Antrages. Sie wird regelmässig befristet und fällt normalerweise dahin, wenn der Versicherer den Antrag annimmt oder ablehnt. Die vorläufige Deckung stellt nach herrschender Lehre einen selbständigen Versicherungsvertrag dar, der an keine Form gebunden ist.

Delta adjustiertes Exposure

Das Delta adjustierte Exposure in einem Basiswert (z.B. SMI) entspricht der Summe der gewichteten Deltas (siehe «Delta einer Option») von allen einzelnen Optionen, die in einem gesamten Portefeuille sind, zuzüglich aller Aktienengagements. Diese Zahl sagt dann auch aus, um wie viel ein gesamtes Portefeuille an den zukünftigen Aktienmarktbewegungen teilnehmen wird. Hat ein Portefeuille momentan zum Beispiel ein Delta adjustiertes Aktienexposure von 30%, so partizipiert das ganze Portefeuille im Umfang von 30% an den Bewegungen des Aktienmarktes. Steigt der Aktienmarkt um 2%, so steigt das gesamte Portefeuille um 0,6% (30%*0,2% = 0,6%). Wie das Delta bleibt auch das Delta adjustierte Exposure nur für sehr kleine Bewegungen des zu Grunde liegenden Basiswertes konstant und kann in jedem Falle nur indikativ sein, da es in seinem Wert vor allem vom zu Grunde liegenden Basiswert und der Restlaufzeit der Option abhängt.

Delta einer Option

Das Delta einer Option ist eine Sensitivitätszahl, die aussagt, in welchem Ausmass eine Option an einer Bewegung des zu Grunde liegenden Basiswertes (z.B. SMI) teilnimmt. Hat eine Option auf eine Schweizer Aktie ein Delta von 0,4 (oder 40%), so gewinnt sie 0,4 Franken für jeden Franken, den die Aktie steigt, und verliert 0,4 Franken für jeden Franken, den die Aktie fällt. Das Delta einer Option bleibt nur für sehr kleine Bewegungen des zu Grunde liegenden Basiswertes konstant und kann in jedem Falle nur indikativ sein, da es in seinem Wert vor allem vom zu Grunde liegenden Basiswert und der Restlaufzeit der Option abhängt.

Depot

Bezeichnung für die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung eingereichten Wertpapiere. Beim geschlossenen Depot werden die Wertgegenstände verpackt und gegebenenfalls versiegelt zur Verwahrung übergeben. Diese Art eignet sich für Gegenstände, die keiner Verwaltung bedürfen (Schmuck, Dokumente, Münzen etc.). Das offene Depot eignet sich dort, wo Wertpapiere auch verwaltet sein müssen, wie Aktien, Obligationen etc.

Depotbank

Bank, die das Vermögen eines Fonds aufbewahrt und für die Ausgabe und Rücknahme der Fondsanteile verantwortlich ist. Sie überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Anlagefondsgesetzes und des Fondsprospektes durch die Fondsleitung.

Depotführungspreis

Jährlich erhobener Preis für die Verwahrung und Verwaltung von Wertschriften.

Derivate

Finanzinstrumente, z.B. Optionen und Futures, die von zu Grunde liegenden Basiswerten, häufig Aktien oder Devisen, abgeleitet werden. Im Portfoliomanagement können Derivate u. a. dazu eingesetzt werden, das Risiko von Vermögenseinbussen zu verringern.

Devisen

Auf ausländische Währung lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen (z.B. Checks und Guthaben bei ausländischen Banken).

Direkte Rendite

Ausschüttung pro Anteil in Prozent des Börsenkurses.

Disagio

Bei Immobilienfonds die prozentuale Differenz zwischen dem Börsenkurs und dem (höheren) Nettoinventarwert der Anteile. Gegenteil: Agio.

Diskontpolitik

"Die Diskontpolitik ist eines der klassischen geldpolitischen Instrumente. Eine Bank, die Geld benötigt, kann der Nationalbank erstklassige Wechsel verkaufen, d.h. diskontieren lassen. Für die Zeit zwischen dem Diskont- und dem Fälligkeitstag verrechnet die Notenbank einen Zins, den sogenannten Diskontsatz. (Genau genommen handelt es sich dabei um ein Rediskontgeschäft, da die Banken ihre Wechsel bereits Privaten gegenüber diskontiert haben.) Durch Anhebung des Diskontsatzes verteuert sich für die Banken der Wechselkredit, was tendenziell die Nachfrage nach Wechseln und mithin die Geldmenge verringert. In umgekehrter Richtung wirkt eine Senkung des Diskontsatzes. Zur Zeit der Gründung der Schweizerischen Nationalbank und in den folgenden Jahrzehnten spielte die Diskontpolitik eine relativ wichtige Rolle. Als Folge der schwindenden Bedeutung des Wechsels als Finanzierungsmittel ist auch die Diskontpolitik in neuerer Zeit stark in den Hintergrund gerückt. Diskontsatzänderungen haben aber oft so etwas wie eine Signalwirkung; die Zentralbank (Nationalbank) zeigt z.B. an, dass sie eine restriktivere Geldpolitik zu führen gedenkt. "

Diversifikation (Risikostreuung)

Die Verteilung oder Streuung der Anlagen auf eine Vielzahl verschiedener Einzeltitel, Branchen, Länder und Währungen. Die Diversifikation oder Risikostreuung gilt in der modernen Portfoliotheorie als entscheidender Faktor der Risikoreduktion: Durch die systematische Verteilung der Anlagen auf eine Vielzahl von Titeln streut man das Risiko, sodass das Gesamtrisiko eines Portefeuilles deutlich unter demjenigen der einzelnen Titel zu liegen kommt. Eine breite Diversifikation mit dutzenden oder hunderten von Einzeltiteln ist nur mit einem substanziellen Anlagevermögen oder mit Anlagefonds möglich.

Dividende

Auf Aktien, Partizipationsscheinen, Genossenschaftsanteilen oder Genussscheinen ausgeschütteter Anteil am Reingewinn einer Gesellschaft. Diese Art von Wertpapieren wird daher oft auch als "Dividendenpapier" bezeichnet.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen sind Staatsverträge, welche die Schweiz mit anderen Staaten schliesst, um mögliche Doppelbesteuerungen zu mildern oder zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn der gleiche Steuerpflichtige für das gleiche Steuerobjekt resp. den gleichen Steuervorgang von zwei verschiedenen Staaten besteuert wird. Ein DBA kann zur Folge haben, dass eine in der Schweiz in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer dem Anleger vom ausländischen Staat (Steuerdomizil des Anlegers) anlässlich seiner Steuerdeklaration teilweise oder ganz angerechnet wird.

Dow Jones Index

Ältester und bekanntester Aktienindex der New Yorker Effektenbörse, der den Durchschnittspreis einer Anzahl Aktien wiedergibt. Er wird gesondert für Aktien der Industrie (30 Unternehmungen), der Transportwerte (20 Unternehmungen) und der Versorgungswerte (15 Unternehmungen) berechnet.

Drei-Säulenkonzept

System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses System ist seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert und ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die AHV / IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. Sie ergänzt die erste und die zweite Säule entsprechend den persönlichen Bedürfnissen. Die dritte Säule wird unterteilt in die freie (3b) und in die gebundene (3a) Vorsorge.

Dritte Säule

Private Vorsorge als dritter Pfeiler des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die dritte Säule ist freiwillig und umfasst die gebundene Vorsorge (Säule 3a) sowie die freie Vorsorge (Säule 3b).

Drittlebens-Versicherung

Siehe Versicherung auf fremdes Leben.

Duration

Die Duration bezeichnet die durchschnittliche Zeitdauer der Kapitalbindung einer Obligation. Im Gegensatz zur Restlaufzeit wird beim Konzept der Duration auch die zeitliche Struktur der Kapitalrückflüsse (z.B. Couponsrückzahlungen) berücksichtigt. Die durchschnittliche Duration des Portefeuilles ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Duration der einzelnen Titel. Die «modifizierte Duration» wird von der Duration abgeleitet und stellt ein Risikomass dar, mit dem die Sensitivität von Obligationen und Obligationenportefeuilles auf Zinssatzveränderungen geschätzt werden kann. So führt die Erhöhung (Senkung) des Zinsniveaus um 1% etwa zu einem prozentualen Rückgang (Anstieg) des Kurses im Ausmass der modifizierten Duration. Beispiel: Die modifizierte Duration eines Obligationenfonds beträgt 4,5 Jahre, die theoretische Verfallrendite 5,3%. Fällt die Rendite um 1 auf 4,3%, so steigt der Fondskurs um rund 4,5%. Bei Obligationen- und Strategiefonds wird die Duration auf allen Festverzinslichen angegeben. In der Fachliteratur findet man die Angabe der «modifizierten Duration» sowohl als Faktor wie auch in Jahren.

Durchschnittskosten-Methode

Vorteilhafte Ausnutzung von Kursschwankungen. Sie setzt auf den Vorteil von regelmässigen Zahlungen: Bei gleichen monatlichen Einzahlungen erwirbt der Anleger bei niedrigen Ausgabepreisen mehr und bei höheren Ausgabepreisen weniger Anteile. Langfristig erreicht der Anleger damit einen günstigeren durchschnittlichen Einstandspreis als beim regelmässigen Kauf einer festen Stückzahl von Anteilen im selben Zeitraum.

Dynamic Floor Funds

Siehe Absicherungsfonds.

Ecart

Siehe Agio.

ECU

Abkürzung für "European Currency Unit" (Europäische Währungseinheit). Mit der Gründung des Europäischen Währungssystems wurde der ECU zur offiziellen Rechnungseinheit erklärt. Er entspricht einem Wert, der sich aus der Mischrechnung aller Währungen, die in der EU vertreten sind, zusammensetzt.

Effekten

Dies sind Wertschriften, die in einer grösseren Anzahl inhaltlich gleicher Stücke in Verkehr gesetzt werden. Die einzelnen Papiere unterscheiden sich lediglich durch eine unterschiedliche Laufnummer. Somit sind die einzelnen Papiere untereinander austauschbar (fungibel), da sie den gleichen Wert verkörpern.

Effektenfonds

Anlagefonds mit Anlagen in Wertpapieren und Wertrechten, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Vergleiche Immobilienfonds und übrige Fonds.

Effizienzgrenze

Die moderne Finanztheorie beurteilt den Zusammenhang zwischen Ertrag und Risiko als zweidimensionale Betrachtung von Rendite und Volatilität. Die Rendite eines Portfolios entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Renditen der einzelnen Wertpapiere. Die Volatilität des Portfolios jedoch errechnet sich nicht als gewichteter Durchschnitt der Einzelvolatilitäten, da die Bewertungsverläufe der einzelnen Wertpapiere nicht perfekt korrelieren. Durch Diversifikation kann der Anleger also Risiko reduzieren, ohne dafür Rendite aufgeben zu müssen. Wegen der tiefen Korrelation von alternativen und traditionellen Anlagen kann ein bestehendes Portfolio durch Beimischung alternativer Anlagen ein günstigeres Risiko-Rendite-Profil erzielen.

Eigengut

"Eigengut sind von Gesetzes wegen (Art. 198 ZGB): - Gegenstände zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch - Vermögenswerte, die einem Ehegatten schon vor der Ehe oder sonstwie unentgeltlich zufallen - Genugtuungsansprüche - Ersatzanschaffungen für Eigengut "

Eingliederungsmassnahmen

Individuelle Massnahmen im Rahmen der Invalidenversicherung, um invalide Personen in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dazu gehören berufliche, schulische und medizinische Massnahmen zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit, Taggelder während dieser Massnahmen und unterstützende Hilfsmittel, die im Berufs- oder Privatleben benötigt werden.

Einkommenssplitting

Siehe Splitting.

Einlösungsstelle

Siehe Zahlstelle.

Einmaleinlage / Einmalprämie

Prämie (Leben), die einmalig zur Finanzierung der Versicherung geleistet wird, und zwar zu Beginn der Versicherung.

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist massgebend für die Ermittlung der Prämie beim Abschluss der Lebensversicherung. Es entspricht der Differenz zwischen Versicherungsbeginn und Geburtstag der versicherten Person. Das Eintrittsalter wird in ganzen Jahren ausgedrückt; Bruchteile von mehr als sechs Monaten werden auf das volle nächste Jahr aufgerundet.

Eintrittsgeneration

Der Eintrittsgeneration gehören die Personen an, die bei Inkrafttreten des BVG (1. Januar 1985) das 25. Altersjahr vollendet und das Rentenalter noch nicht erreicht hatten.

Eintrittsprämie

Erste zu entrichtende periodische Prämie (Leben).

Eintrittsschwelle (BV)

Untere Einkommensgrenze, die massgeblich dafür ist, ob ein Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge obligatorisch versichert werden muss oder nicht.

Einzelkapital-Versicherung

Lebensversicherung nach Einzeltarif. Sie bildet während der Vertragsdauer durch den Sparteil der Versicherungsprämie ein Deckungskapital, das während der Vertragsdauer verzinst und spätestens bei Ablauf der Versicherung fällig wird.

Einzellebensversicherung

Lebensversicherung für Einzelpersonen.

Einzelversicherung (Private Unfallversicherung)

Versicherung einer einzelnen Person im Rahmen der privaten Unfallversicherung.

ELG

Abkürzung für "Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV / IV" vom 19. März 1965.

Emerging Economies Bonds

Obligationen aus Lateinamerika, Osteuropa und Asien, die hohe Renditen in Aussicht stellen, auf Grund der politischen oder wirtschaftlichen Unsicherheit in diesen Ländern jedoch mit einem grösseren Risiko behaftet sind.

Emerging Markets

Emerging Markets oder Schwellenmärkte sind Länder - vor allem in Asien, Osteuropa und Lateinamerika -, die sich rasch entwickeln, deren Volkswirtschaften und Börsenplätze aber noch nicht westlichen Standard erreicht haben.

Emerging-Market-Fonds

Anlagefonds, die in Schwellenländern investieren, wie z.B. in Asien oder Lateinamerika. Siehe auch Emerging Markets.

Emission

Ausgabe von neuen Wertschriften.

Emittent

Juristische Person oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, die Wertschriften zur Beschaffung von Fremdkapital ausgibt.

Endalter

Alter des Versicherten bei Ablauf des Versicherungsvertrages.

Endtermin

Als Endtermin bezeichnet man den Zeitpunkt, in dem der Lebensversicherungsvertrag abläuft.

Endwert

Im Gegensatz zum Barwert werden die Prämienzahlungen und Versicherungsleistungen auf den Vertragsablauf mit dem technischen Zinssatz aufgezinst.

EO

Abkürzung für "Erwerbsersatzordnung"

EOG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung" für Wehr- und Zivilschutzpflichtige vom 3.Oktober.1975.

Equity Hedged

Auf Aktien beruhende Strategien mit Long- und Shortpositionen (Gewichtverteilung zwischen Long- und Shortpositionen kann von Strategie zu Strategie erheblich variieren). Absicherung durch Leerverkäufe, Optionen und Futures.

Erben

Als Erben werden diejenigen Personen bezeichnet, an die das Vermögen einer verstorbenen Person übergeht. Es kann zwischen den gesetzlichen Erben (in der Regel Verwandte bis zu einem bestimmten Grad) und den eingesetzten (testamentarischen) Erben unterschieden werden.

Erbschaftsprivileg

Vgl. Erbvorteile

Erbstamm

Elementargefahr, bei der Schäden durch rutschende Erdmassen entstehen.

Erbvorteile

Bei Tod einer versicherten Person fallen die Versicherungsleistungen nicht in die Erbmasse, sondern grundsätzlich dem oder den Begünstigten zu. Vorbehalten bleibt die Herabsetzungsklage bei Pflichtteilsverletzung. In diesem Fall wird der im Zeitpunkt des Todes bestehende Rückkaufswert zur Berechnung der Pflichtteile herangezogen. Sind erbberechtigte Nachkommen, ein Ehegatte, Eltern, Grosseltern oder Geschwister die Begünstigten, haben sie Anspruch auf die Versicherungsleistungen, auch wenn sie die Erbschaft, z.B. weil diese überschuldet ist, ausschlagen.

Ergänzungsleistungen (EL)

Leistungen der staatlichen Vorsorge (Erste Säule), die zum Tragen kommen, wenn AHV- oder IV-Rentenbezüger kein Existenz sicherndes Einkommen haben. Sie sind eine Ergänzung bei ungenügendem Einkommensersatz und können nur von bedürftigen Personen bezogen werden.

Erlebensfallversicherung

Bei der Erlebensfallversicherung wird das vereinbarte Kapital fällig, wenn der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. In dieser reinen Form existiert der Vertrag jedoch kaum mehr. In der Regel ist die Prämienrückgewähr eingeschlossen. Dadurch werden im Todesfall die einbezahlten Prämien ohne Zins ganz oder teilweise an den Begünstigten zurückbezahlt. Da eine Erlebensfallversicherung für die Versicherungsgesellschaft keine Risikoleistung enthält, kann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Sie eignet sich daher auch für jene Fälle, in denen der Abschluss einer anderen Lebensversicherung aus Gesundheitsgründen nicht möglich ist. Die Erlebensfallversicherung kann als Form der Kapitalanlage angesehen werden, besonders wenn sie mit einer Einmaleinlage - Prämie abgeschlossen wird. Finanziert mit periodischen Prämien und unter Mitversicherung der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit stellt sie ein sicheres und interessantes Mittel zur Kapitalbildung dar.

Erlebensfallversicherung mit Rückgewähr

Bei einem allfälligen Tod vor dem Schlussalter werden die bis dahin bezahlten Prämien ohne Zins von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet.

Erlebensfallversicherung ohne Rückgewähr

Bei einem allfälligen Tod vor dem Schlussalter erlischt die Versicherung ohne jede Vergütung.

Errungenschaft

Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Ehedauer entgeltlich erwirbt (Art. 197 ZGB).

Ersatzkasse (BU)

Auffangbecken der Privatversicherer, die eine berufliche Unfallversicherung anbieten.

Erschwerungen

Mit Erschwerungen können auch Versicherungen abgeschlossen werden, die ein erhöhtes oder anomales Risiko beinhalten. Die erschwerten Bedingungen können in einer abgekürzten Versicherungsdauer bestehen (bei jüngerem Endalter ist das Risiko im allgemeinen kleiner und auch statistisch besser berechenbar), oder in einer gegenüber der Tarifprämie erhöhten Prämie. Der Prämienzuschlag kann für die ganze Vertragsdauer oder nur für eine bestimmte Zeit vereinbart werden. Räumt die Gesellschaft eine Revisionsmöglichkeit ein, kann die versicherte Person später aufgrund einer neuen Gesundheitsprüfung den Wegfall oder die Reduktion des Zuschlages beantragen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Staffelung der Todesfallsumme, indem zum Beispiel bei Tod im ersten Versicherungsjahr nur ein Teil und in jedem weiteren Versicherungsjahr weitere Teile der Versicherungssumme ausbezahlt werden. Die Art des Risikos kann auch eine Kombination der verschiedenen Erschwerungen bedingen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, besondere Risiken oder die Folgen einer durchgemachten Erkrankung oder eines erlittenen Unfalls von der Deckung auszuschliessen (Vorbehalt).

Erste Säule

Staatliche Vorsorge als erster Pfeiler des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die erste Säule ist für die gesamte Bevölkerung obligatorisch und umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL).

Ertrag

Zinsen und Dividenden.

Ertragswert

Dieser wird aus den aktuellen Mieteinnahmen und einem liegenschaftsspezifischen Zinssatz (sog. Kapitalisierungssatz) berechnet. Die Mietzinsen müssen angemessen und auf Dauer erhältlich erscheinen, um vollständig in die Berechnung einzufliessen. Das Hauptgewicht bei der Bewertung von Renditeliegenschaften liegt beim Ertragswert.

Erwerbsausfallversicherung

Die Erwerbsausfallversicherung erbringt Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit zufolge Krankheit, Unfall oder Gebrechen der versicherten Person in Form von Prämienbefreiung, Renten oder Kapitalien. Die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit bewirkt je nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit die volle oder teilweise Befreiung von der Prämienzahlungspflicht. Die versicherten Vorsorgeleistungen bleiben dabei in vollem Umfang erhalten. Die Leistungen beginnen nach Ablauf der vertraglichen Wartefrist und dauern solange die Erwerbsunfähigkeit besteht, längstens bis zum Vertragsende. Da sich die Zeit der Erwerbstätigkeit am AHV-Alter misst, wird die Prämienbefreiung in der Regel längstens bis zum Tarifalter 65 bei Männern und 62 bei Frauen gewährt. Die Erwerbsausfall-Renten sichern bei Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person ein Ersatzeinkommen. Auch hier ist die Leistungshöhe abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit. Die Wartefrist, ab welcher die Versicherungsgesellschaft leistungspflichtig wird, kann frei gewählt werden, z.B. zwischen 30 Tagen und 2 Jahren, damit der persönlichen Situation des Versicherten Rechnung getragen werden kann. Die Rente wird bezahlt, solange die versicherte Person erwerbsunfähig ist, längstens bis zum vereinbarten Endtermin. Das normalerweise maximale Tarifalter beträgt auch hier 65 bzw. 62 Jahre. Beim Erwerbsausfall-Kapital besteht die Leistung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung.

Erwerbseinkommen

Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit (in Form von Geld, Natural- oder Dienstleistungen).

Erwerbsersatzordnung

"Die Erwerbsersatzordnung (EO, seit 1. Januar 1953 in Kraft) regelt die Erwerbsausfallentschädigung an Wehr- und Zivilschutzpflichtige. Anspruch auf Entschädigung haben insbesondere Personen, die in der schweizerischen Armee oder im Zivilschutz Dienst leisten. Die EO gewährt folgende Entschädigungen: Haushaltungsentschädigung, Entschädigung für Alleinstehende, Kinderzulagen, Unterstützungszulagen und Betriebszulagen. "

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit nach den Regeln der Lebensversicherungsgesellschaften liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens vorübergehend oder dauernd nicht mehr imstande ist, ihren angestammten Beruf oder eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. Als zumutbar ist dabei eine Tätigkeit anzusehen, die den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. Bei den Erwerbsausfallversicherungen wird ein Leistungsanspruch davon abhängig gemacht, dass tatsächlich ein Einkommensausfall aus Erwerbsunfähigkeit eintritt. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird bei Erwerbstätigen anhand des effektiven Verdienstausfalls berechnet. Dabei wird das Erwerbseinkommen der versicherten Person vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit demjenigen Einkommen verglichen, das diese nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in ihrem Beruf oder einer anderen zumutbaren Erwerbstätigkeit noch erzielt oder allenfalls erzielen könnte. Die Differenz, in Prozenten des Einkommens ausgedrückt, ergibt den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Für Nichterwerbstätige (z.B. Hausfrauen und Jugendliche) wird das Ausmass der Einschränkung im Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der versicherten Person herangezogen. Insbesondere unselbständig Erwerbende müssen darauf achten, dass durch entsprechende Wartefristen bei Erwerbsausfall-Renten Lohnzahlungspflicht (gesetzliche oder vertragliche) und Beginn der Rentenzahlung koordiniert werden.

Erziehungsgutschrift

Betrag, der im Rahmen der AHV-Rentenberechnung gut geschrieben wird und das Aufziehen von Kindern während der Dauer der Beitragspflicht berücksichtigt.

Eurobonds

Auf dem Euromarkt ausgegebene, quellensteuerfreie Obligationen. Zentrum des Eurobond-Handels ist aus steuerlichen Gründen London. Siehe auch Auslandsanleihen.

Euromarkt

Bezeichnung für Geld- und Kapitalmärkte, an denen Währungen und Wertpapiere ausserhalb ihrer jeweiligen Herkunftsländer gehandelt werden.

Event-Driven

Bei Event-Driven-Strategien werden Informationen über angekündigte Ereignisse schnell und vor allem Gewinn bringend eingesetzt. Bei dieser Strategie geht man davon aus, dass die Märkte Informationen zu optimistisch oder zu pessimistisch bewerten. Profundes Wissen und Erfahrung bei der Bewertung von Wertpapieren und der Zugang zu aktuellen Informationen sind bei Event-Driven-Strategien der Erfolgsfaktor Nummer Eins.

Ewige Anleihe

Obligationen ohne Fälligkeitstermin. Ewige oder unendliche Anleihen leisten zwar regelmässig Zinszahlungen, tilgen den Nominalbetrag aber nie; um sein Kapital zurückzuerhalten, muss ein Anleger solche Obligationen an der Börse verkaufen.

Existenzsicherung

Innerhalb des Sozialversicherungssystems übergeordnetes Ziel der staatlichen Vorsorge bzw. der Ersten Säule: Sicherung eines menschenwürdigen Lebensstandards.

Externe Kosten

Kosten, die nicht in den Marktpreisen enthalten sind, da sie nicht vom eigentlichen Verursacher getragen werden, werden als externe Kosten bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für das Waldsterben, Gesundheitsschäden, Bau- und Materialschäden, Klimaveränderung etc.

Fair Trade

Fair Trade bedeutet fairer Handel mit bäuerlichen Genossenschaften und Plantagen. Das heisst unter anderem: kostendeckende Preise, garantierte Mindestlöhne für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie langfristige Handelsbeziehungen. Dafür bauen die Betriebe ihre Produkte gemäss strengen Richtlinien an und gewährleisten damit eine hohe Qualität. Verschiedene Organisationen wie z.B. Max Havelaar definieren die Standards und überprüfen die Einhaltung der Kriterien.

FCP

Siehe Fonds commun de placement.

Festgeld

Auf Termin, d.h. auf einen bestimmten festen Verfalltag bei einer Bank angelegtes kurz- oder mittelfristiges Guthaben, das eine höhere Verzinsung abwirft als z.B. ein Sichtguthaben.

Festhypothek

Hypothek mit festem, unveränderlichen Zinssatz während der gesamten zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt in der Regel drei bis acht Jahre. Die Hypothek ist während der Laufzeit von beiden Seiten unkündbar. Für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er während der Laufzeit seine Zinsbelastung im voraus kalkulieren und budgetieren kann.

Festverzinsliche Wertpapiere

Zusammen mit den Geldmarktpapieren werden Obligationen als festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet, weil sie regelmässige, feste Zinszahlungen leisten und am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag vollumfänglich zurückbezahlen.

Firmen-Kollektiv-Versicherungen

Versicherungen, mit denen ein Unternehmen sein Personal gegen bestimmte Risiken bei einer Versicherungsgesellschaft kollektiv versichert.

Flat Fee

Bei Immobilienfonds die Kommission zu Gunsten der Fondsleitung zur Deckung ihrer Aufwendungen (wie zum Beispiel) für die Verwaltung des Fondsvermögens, die Bewirtschaftung der Liegenschaften, den Überwachungsaufwand der Depotbank, die Kosten für die Verwahrung von Wertschriften und Schuldbriefen, die Ausübung des Zahlungsverkehrs, die Couponsauszahlungskommissionen, die Honorare der Schätzungsexperten und der Revisionsstelle usw.

Floating Rate Notes

Variabel verzinsliche Notes.

Floor

Wertuntergrenze, unter die das investierte Kapital an einem bestimmten Stichtag nicht sinken soll.

Floor Funds

Siehe Absicherungsfonds.

Folgeprämien

Alle der Eintrittsprämie folgenden periodischen Prämien.

Fonds commun de placement

Französische Bezeichnung für Anlagefonds in Vertragsform.

Fondsdomizil

Der Fonds hat sein Domizil in dem Land, in welchem er errichtet bzw. der dortigen Aufsichtsbehörde zur Registrierung gemeldet wurde.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Anteil der Versicherungsbeiträge, welcher normalerweise im Deckungsstock angelegt wird (Sparanteil), für den Erwerb von Fondsanteilen verwendet. Es gibt sowohl Lebensversicherungspolicen, bei denen der Kunde unter einer Reihe von Fonds auswählen kann, als auch Policen, bei denen nur der Anlageschwerpunkt gewählt werden kann (Obligationen, Aktien, Immobilien etc.).

Fondsleitung (Verwaltungsgesellschaft)

Die Fondsleitung verwaltet den Anlagefonds für Rechnung der Anleger. Sie entscheidet insbesondere über die Anlagen und macht alle zum Anlagefonds gehörigen Rechte geltend. Sie kann die Anlageentscheide und weitere Teilaufgaben delegieren, haftet aber für Handlungen der von ihr Beauftragten wie für eigenes Handeln.

Fondsreglement

Siehe Prospekt.

Fondsvermögen

Mit dem Begriff «Fondsvermögen» (auch «Nettofondsvermögen» genannt) wird das zu Verkehrswerten berechnete Fondsvermögen abzüglich allfälliger Verbindlichkeiten bezeichnet. Bei Immobilienfonds sind ausser den Hypothekar- und anderen Schulden auch noch die bei der Liquidation voraussichtlich anfallenden Steuern abzuziehen.

Forward Pricing

Nach diesem System wird das Fondsvermögen jeweils anhand der Börsenschlusskurse vom Vortag bewertet. Gegenteil: Historic Pricing.

Fraktion

Im Anlagefondsgeschäft als der Bruchteil eines Fondsanteils zu verstehen.

Franchise

Jährlicher Betrag, den der Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbst an die Behandlungskosten bezahlen muss. Wer die gesetzliche Möglichkeit nutzt, die Franchise zu erhöhen, profitiert von tieferen Prämien. Siehe Kostenbeteiligung, Selbstbehalt.

Freie Vorsorge

Als freie Vorsorge werden alle im Rahmen der Säule 3b des Drei-Säulenkonzepts getroffenen Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge bezeichnet. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw.

Freizügigkeit

Das Recht des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, ohne Rücksicht auf Aufnahmebeschränkungen z.B. betreffend Alters- oder Gesundheitszustand, von einer Versicherungsunternehmung in eine andere überzutreten. (z.B. Krankenkassen, Pensionskassen beim Wechsel der Arbeitgeber).

Freizügigkeitskonto

Zweckgebundenes Bankkonto, auf das die Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge einer versicherten Person fliesst, wenn diese nicht sofort eine neue Stelle antritt.

Freizügigkeitsleistung

Freizügigkeitsleistung ist grundsätzlich das bei Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalles bestehende Altersguthaben. Das neue Freizügigkeitsgesetz führt den im obligatorischen Bereich bereits verwirklichten Grundsatz der vollen Freizügigkeit auch für die überobligatorischen Vorsorgelösungen weiter. Die ganze Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ist zwingend auf die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen.

Freizügigkeitspolice

Kann die Freizügigkeitsleistung keiner neuen Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden, so kann der Vorsorgeschutz durch Errichtung einer Freizügigkeitspolice erhalten werden. Die Freizügikeitspolice ist eine besondere, ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienenden Kapital- oder Rentenversicherung im Rahmen der 2. Säule einschliesslich allfälliger Zusatzversicherungen für den Todes- oder Invaliditätsfall. Ein Mindestzinssatz ist garantiert.

Fremdfinanzierung

Entspricht den Verbindlichkeiten des Fonds vor Liquidationssteuern in Prozent des Gesamtfondsvermögens.

Fund of Funds

Anlagefonds, die ihre Anlagen auf Anteile anderer Anlagefonds beschränken. Nicht zu verwechseln mit Umbrella-Fonds.

Futures

Futures verpflichten die Vertragspartner, eine standardisierte Menge eines Basiswertes zu einem vereinbarten Preis an einem bestimmten Zeitpunkt zu übernehmen (Käufer) oder zu liefern (Verkäufer). Siehe auch Derivate, Optionen.

Gebundene Vorsorge

Die gebundene Vorsorge verkörpert das steuerprivilegierte Sparen im Hinblick auf die Altersvorsorge. Sie ist gedacht zur Ergänzung der 1. und 2. Säule. Weil die zurückgelegten Mittel ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen müssen, wird diese Form als "gebunden" bezeichnet. Da das Sparen steuerprivilegiert ist, sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Einschränkungen beim Abschluss, der Gestaltung und bei der Verfügung der Ansprüche vorhanden. Neben der Altersvorsorge lassen sich auch Tod und Invalidität individuell und bedarfsgerecht gestalten und kombinieren. Als anerkannte Vorsorgeformen gelten die gebundene Vorsorgeversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei einer Bankstiftung.

Geburtsgebrechen

Krankheit, die bei vollendeter Geburt besteht. Versichertes Risiko der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Geldmarktfonds

Anlagefonds, die in kurzfristigen, festverzinslichen Papieren (Laufzeit unter einem Jahr) in bestimmten Währungen investieren. Auch Money Market Funds genannt.

Geldmarktinstrumente

Wertpapiere mit Laufzeiten von maximal einem Jahr, die am Geldmarkt gehandelt werden. Die klassischen Geldmarktinstrumente in der Schweiz sind inländische Wechsel, Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes. Für ausländische Anlagen wichtig sind Commercial Papers und Certificates of Deposit.

Geldmenge

Menge des in einer Volkswirtschaft vorhandenen inländischen Bar- und Buchgeldes. Durch Erhöhung oder Reduktion der Geldmenge kann die Nationalbank die Wirtschaftspolitik steuern. Vor allem in Zeiten hoher Inflation wird die Geldmenge reduziert, um die Teuerung zu bekämpfen.

Geldwäschereigesetz (GWG)

Das GWG schreibt vor, dass in der Lebensversicherung bei der Antragsprüfung und der Entgegennahme von Geldern für vermögensbildende Versicherungen im Rahmen der Säule 3b bestimmte Sorgfaltspflichten eingehalten werden müssen.

Gemischte Versicherung

Die gemischte Versicherung kann als die klassischste Form der Lebensversicherung angesehen werden. Im Gegensatz zur reinen Todesfallrisiko-Versicherung wird bei der gemischten Versicherung nicht nur bei vorzeitigem Tod, sondern auch bei Erleben des Endtermins eine Leistung erbracht. Die Prämie für eine gemischte Versicherung enthält neben dem Risiko- und Kostenteil im wesentlichen einen Sparteil. Der Sparteil der Prämie wird zum technischen Zins angelegt.

Gesamtberatung

Gesamtberatung in der Lebensversicherung muss den ganzen Bereich der Personenversicherung umfassen. Es genügt nicht mehr, eine «einfache Lebensversicherung» zu erwerben. Vielmehr soll die Lebensversicherung mithelfen, die finanziellen Probleme, die der Einkommensausfall bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, der vorzeitige Tod oder Rücktritt aus dem aktiven Erwerbsleben mit sich bringen, zu lösen und die damit verbundenen Kosten abzudecken. Diese globale Sicherung erfolgt in der Schweiz nach dem Drei-Säulen-Konzept durch das Gemeinwesen (AHV / IV) den Betrieb (berufliche Vorsorge)-, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und die private Vorsorge (Lebensversicherung, Krankenkasse/Krankenversicherung, Unfallversicherung). Alle diese Leistungen sind nicht a priori genau aufeinander abgestimmt. Um den Prämienfranken optimal einzusetzen, braucht es daher eine sorgfältige Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes, eine genaue Abklärung des Vorsorgebedarfs und die Ausarbeitung einer Lösung, die sowohl den Wunschvorstellungen als auch den finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Die Beratung durch den Lebensversicherungsfachmann ist unentgeltlich und in jedem Fall zu empfehlen.

Gesamtrisiko

Siehe Risiko.

Geschädigte

"Der Geschädigte ist einer der Beteiligten im Dreieck Versicherer - Versicherter - Geschädigter. Geschädigter ist derjenige, der einen Schaden erlitten hat. "

Geschäftsjahr

Siehe Rechnungsjahr.

Geschlossener Fonds

Anlagefonds in Gesellschaftsform (normalerweise als Aktiengesellschaft) mit fixem Kapital. Ein geschlossener Fonds ist nicht verpflichtet, ausgegebene Anteile auf Verlangen des Anteilinhabers zurückzunehmen. Nach schweizerischem Recht ist diese Anlagefondsform zum öffentlichen Vertrieb nicht zugelassen. Gegenteil: Offener Fonds.

Gesellschaftstypus

Dieser Anlagefonds hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, i.d.R. die einer Aktiengesellschaft. Die Anteile werden in Form von Aktien ausgestellt. Der Anleger wird Aktionär und besitzt sowohl Vermögens- als auch Mitgliedschaftsrechte. Das schweizerische Anlagefondsgesetz kennt die körperschaftliche Form nicht, in anderen Teilen Europas und den USA ist sie aber weit verbreitet. Gegenteil: Vertragstypus.

Gesundheitsprüfung

"Eine Gesundheitsprüfung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn bei einem Lebensversicherungsantrag Todesfall- und/oder Invaliditätsrisiken zu übernehmen sind. Beim Normalrisiko ist die Prämie für eine vollständig gesunde Person berechnet worden und bedingt folgendes: - Guter Gesundheitszustand - Normale Berufstätigkeit - Normale Sportart - Normaler Aufenthaltsort Weichen der gegenwärtige Gesundheitszustand oder die erbliche Veranlagung von dieser Norm ab, oder sind Folgen einer durchgemachten Krankheit zu erwarten (erhöhtes Risiko), so müssen unter Umständen Prämienzuschläge (Erschwerungen) verlangt werden, um das erhöhte Risiko übernehmen zu können. Bis zu einer gewissen Versicherungssumme, die nach Gesellschaft und Eintrittsalter variiert, wird die Gesundheitsprüfung durch Befragung der zu versichernden Person über ihre Gesundheitsverhältnisse durchgeführt. Diese Fragen sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebensversicherungsantrages; von deren richtiger Beantwortung ist unter Umständen die Gültigkeit des Vertrages abhängig (Anzeigepflichtverletzung). Bei höheren Versicherungssummen oder Erwerbsausfallrenten reichen diese Selbstangaben für die Beurteilung nicht mehr aus. Die Gesellschaft verlangt dann ein ärztliches Attest, allenfalls mit zusätzlichen Untersuchungen. Die Kosten für das Attest sowie die zusätzlich angeordneten Untersuchungen übernimmt die Gesellschaft. Der Arzt sendet seinen Bericht an den ärztlichen Dienst der Direktion der betreffenden Gesellschaft. Der Antragsteller entbindet den Untersuchungsarzt wie auch andere Ärzte, Spitäler und Sanatorien gegenüber der Gesellschaft vom Arztgeheimnis. Andererseits sind aber die zuständigen Organe der Gesellschaft durch strenge Vorschriften an das Arztgeheimnis gebunden. "

Gewinn

siehe Überschussbeteiligung

Gewohnte Lebensführung

Innerhalb des Sozialversicherungssystems übergeordnetes Ziel der beruflichen Vorsorge bzw. der 2. Säule: Fortführung der gewohnten Lebensführung in angemessener Weise.

Gleich bleibende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung bleibt während der vereinbarten Versicherungsdauer konstant und entspricht dem Todesfallkapital im Todesfall des Versicherten.

Goldene Regel

Die Goldene Regel ist erfüllt, wenn während längerer Zeit die Steigerung der Löhne in Prozenten gleich hoch ist wie der technische Zinsfuss. Ist die Goldene Regel erfüllt, so wird das Vorsorgeziel des BVG erfüllt.

Gruppenversicherung

Planmässige Versicherung für eine generell umschriebene Gruppe. Die Abdeckung aller BVG-Leistungen mit einer Gruppenversicherung ist möglich.

Gütergemeinschaft

Derjenige Güterstand, der das Gesamtgut (Vermögen und Einkünfte der Ehegatten) und das Eigengut jedes Ehegatten (persönliche Gegenstände und Genugtuungsansprüche) umfasst. Das Gesamtgut gehört beiden Ehegatten ungeteilt, das Eigengut steht dem jeweils berechtigten Ehegatten zu.

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt im Zeitpunkt der Beendigung der Ehe, sei dies durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners oder bei Wechsel des Güterbestandes. In diesem Moment hat die Verteilung des vorhandenen Vermögens der Ehepartner in diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung des anwendbaren Güterstandes (ordentlicher Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung) und allfälliger Eheverträge zu erfolgen.

Halbjahresbericht

Siehe Jahresbericht.

Hausarzt-Modell

Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem der Versicherte einen Hausarzt auswählt und sich verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst diesen aufzusuchen. Im Unterschied zum HMO-Modell stellt der Hausarzt für jede Behandlung eine Rechnung.

Hedge Funds

Entgegen ihrem Namen (englisch to hedge = absichern) sind Absicherungsgeschäfte keineswegs der Hauptzweck solcher Fonds. Mit dem Ziel der Erwirtschaftung absoluter Erträge werden vielmehr Anlagen getätigt, die herkömmlichen Fonds nicht erlaubt sind (Spekulieren à la baisse, Leerverkäufe von Wertpapieren, Einsatz von Derivaten, Finanzierung der Anlagen durch Kredite). Dadurch können Hedge Funds unabhängig von der Marktsituation positive Renditen erzielen.

Hedging

Das Absichern von Anlagen gegen Verluste.

Heilungskosten

Kostenkomponente bei Personenschäden für die Heilung einer verletzten Person; dazu gehören z.B. Behandlungskosten, Spitalkosten, Kosten für die Anschaffung von Prothesen, Brillen Apparate und anderer Hilfsmittel sowie Transport- und Rettungskosten.

Heredität

Erblichkeit der zu versichernden Person, um das Gesundheitsrisiko abzuschätzen.

High Watermark

Kommt im Zusammenhang mit erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees) zur Anwendung. Der Fondsmanager berechnet seine Gewinnbeteiligung auf der Basis der Wertsteigerung über den letzten Höchststand des Nettoinventarwertes hinaus. Dies hat zur Folge, dass die Performance Fee erst anfällt, nachdem eventuelle Verluste wieder vollständig aufgeholt wurden.

High-Yield Funds

Obligationenfonds, die in Papieren von Schuldnern geringerer Bonität investieren. Solche Titel bieten höhere Zinsen; gleichzeitig ist aber auch das Ausfallrisiko - die Gefahr, dass ein Schuldner die Zinsen nicht bezahlt oder die Rückzahlung ausfällt - grösser.

Historic Pricing

Abrechnungsmethode im Fondsgeschäft. Der Anleger kennt im Zeitpunkt der Zeichnung/Rückgabe den Nettoinventarwert des Fonds. Gegenteil: Forward Pricing.

HMO-Modell

"HMO = Health Maintenance Organization (wörtl.: Gesundheitserhaltungsorganisation) Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem der Versicherte aus einer Liste seiner Krankenkasse einen Arzt oder eine Praxisgemeinschaft auswählt und sich verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst diese(n) aufzusuchen. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Praxis erhält für die eingeschriebenen HMO-Patienten eine monatliche Fallpauschale. "

Immobilienfonds (Liegenschaftsfonds)

Ein Vermögen, das auf Grund öffentlicher Werbung von einer Vielzahl grosser und kleiner Anleger zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und in Immobilien investiert wird.

Index

Statistische Kennziffer, die aufgrund einer in der Vergangenheit bestimmten Basisgrösse periodisch (z.B. stündlich, täglich, wöchentlich etc.) neu berechnet wird und welche in ihrer zeitlichen Veränderung eine Tendenz widerspiegelt Aktienindex, Dow Jones Index, Swiss Performance Index.

Index (Fonds)

Kennzahl der Entwicklung der Kurse an einem oder mehreren Märkten. Der bekannteste und zugleich älteste Aktienindex ist der Dow Jones. Indices erlauben es, die Performance eines Fonds, der auf einem bestimmten Markt investiert ist, mit der Entwicklung dieses Marktes zu vergleichen. Vergleiche auch Benchmark.

Indexfonds

Kennzahl der Entwicklung der Kurse an einem oder mehreren Märkten. Der bekannteste und zugleich älteste Aktienindex ist der Dow Jones. Indices erlauben es, die Performance eines Fonds, der auf einem bestimmten Markt investiert ist, mit der Entwicklung dieses Marktes zu vergleichen. Vergleiche auch Benchmark.

Indifferentes Geschäft

Bankgeschäfte, die keinen Niederschlag in der Bankbilanz sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank finden. Gegenstück sind Zinsdifferenzgeschäfte, d.h. Bankgeschäfte, bei denen die Bank entweder einen Zins erhält oder einen Zins bezahlen muss. Zu den Indifferenten Geschäften gehören der Zahlungsverkehr, das Börsen- und Depotgeschäft, der Devisen- und Edelmetallhandel etc.

Indirekte Amortisation

Methode zur Amortisation von Hypotheken. Statt direkter Amortisation der Hypothek mittels laufend erbrachten Teilrückzahlungen wird eine Spar-/Risikoversicherung geäufnet und die Hypothek mit Ablauf des Versicherungsvertrags bzw. mit der Auszahlung des Erlebensfallkapitals in einem Betrag amortisiert. Die steuerlichen Vor- oder Nachteile dieser Methode sind umstritten.

Individuelles Konto (IK)

Konto, das die AHV-Ausgleichskasse für jeden Versicherten führt und auf dem die jeweiligen Jahreseinkommen vermerkt sind.

Indossament

Schriftliche und unterzeichnete Erklärung auf einem Orderpapier, womit der Inhaber alle Eigentumsrechte an dieser Urkunde überträgt.

Inhaberaktie

Aktie, die auf den (nicht namentlich bezeichneten) Inhaber lautet. Gegensatz: Namenaktie

Inkasso

Einziehung von Geldforderungen

Inlandanleihen

Obligationen einheimischer Schuldner in der eigenen Währung auf dem Heimmarkt.

Innerer Wert

Siehe Nettoinventarwert.

Insolvenzentschädigung

Die Integritätsentschädigung stellt eine Geldleistung an einen Behinderten dar. Sie will damit einen gewissen Ausgleich bieten für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Lebensgenusses und ähnliche Ursachen seelischen Unbehagens.

Integritätsentschädigung

Die Integritätsentschädigung stellt eine Geldleistung an einen Behinderten dar. Sie will damit einen gewissen Ausgleich bieten für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Lebensgenusses und ähnliche Ursachen seelischen Unbehagens.

Invalidenversicherung

"Zusammen mit der AHV stellt die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Wie die AHV ist auch die IV obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften, diejenigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind. Das Gesetz über die eidgenössische Invalidenversicherung trat am 1. Januar 1960 in Kraft. Erster Zweck der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung des invalid gewordenen Versicherten. Anspruch auf Invalidenrente besteht nach erfolgtem Eingliederungsverfahren und wenn die Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen während 365 Tagen bestand. Die Höhe der Invalidenrente hängt u. a. vom Grad der Invalidität ab. Neben den einfachen und Ehepaar-Invalidenrenten richtet die IV auch Zusatzrenten für die Ehefrau sowie Kinderrenten aus. Zusammen mit der AHV stellt die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Wie die AHV ist auch die IV obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften, diejenigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind. Das Gesetz über die eidgenössische Invalidenversicherung trat am 1. Januar 1960 in Kraft. Erster Zweck der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung des invalid gewordenen Versicherten. Anspruch auf Invalidenrente besteht nach erfolgtem Eingliederungsverfahren und wenn die Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen während 365 Tagen bestand. Die Höhe der Invalidenrente hängt u. a. vom Grad der Invalidität ab. Neben den einfachen und Ehepaar-Invalidenrenten richtet die IV auch Zusatzrenten für die Ehefrau sowie Kinderrenten aus. "

Invalidität

Invalidität wird vielfach gleichgesetzt mit Erwerbsunfähigkeit. Im engeren Sinne bedeutet Invalidität jedoch eine dauernde Beeinträchtigung der Gesundheit (teilweise oder gänzlich) zufolge Krankheit oder Unfall. Ein Erwerbsausfall muss nicht unbedingt damit verbunden sein. In der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen dauernder und vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Eine Leistungspflicht der Gesellschaft liegt nur dann vor, wenn zufolge der Krankheit oder des Unfalls tatsächlich eine Einkommensminderung resultiert und die versicherte Person ihren Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Invaliditätsgrad

Prozentzahl, die ausdrückt, um wie viel die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die Invalidität eingeschränkt ist. Der Invaliditätsgrad entscheidet über die Bemessung der IV-Rente.

Invaliditätskapital

Versicherungsleistung in Form einer einmaligen Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit einer Person.

Invaliditätskapital (Private Unfallversicherung)

Baustein der privaten Unfallversicherung (Summenversicherung), der eine bleibende Beeinträchtigung der Gesundheit finanziell absichert.

Inventarwert

Das Nettovermögen eines Fonds geteilt durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile.

ISIN-Nummer

International Securities Identification Number. International anerkannte Wertschriftenkennziffer. In der Schweiz Valorennummer.

IV

Abkürzung für "Invalidenversicherung"

Jahresbericht / Halbjahresbericht

Die Fondsleitung veröffentlicht für jeden von ihr verwalteten Anlagefonds innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres einen geprüften Jahresbericht und innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres einen ungeprüften Halbjahresbericht. Der Jahresbericht enthält u.a. Angaben zur Jahresrechnung, zu den Mittelzu- und -abflüssen und zum Inventar des Vermögens sowie den Bericht der Revisionsstelle. Der Halbjahresbericht enthält die wichtigsten Halbjahresergebnisse.

Junk Bond Funds

Siehe High-Yield Funds.

Kantonalbank

Das sind Banken, die durch kantonalen gesetzlichen Erlass gegründet wurden und für deren Verbindlichkeiten in der Regel der Kanton haftet. Die meisten Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital (Dotationskapital genannt) häufig allein vom Kanton zur Verfügung gestellt wird.

Kapitalabfindung (BV)

Geldbetrag, der im Rahmen der beruflichen Vorsorge als einmalige Altersleistung ausbezahlt wird. Dazu kommt die Abfindung für den überlebenden Ehegatten.

Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren besteht darin, dass Ausgaben, die aus bestimmten Rechtsverhältnissen künftig zu erwarten sind, durch Bereitstellung entsprechender Kapitalien voraus finanziert werden. Jeder spart für sich selber. Es führt zur Bildung von Fonds, im Gegensatz zu Umlageverfahren, wo die Ausgaben gleichsam Zug um Zug durch die Einnahmen gedeckt werden.

Kapitalisierungssatz, statische Ertragswertmeth.

" Dieser setzt sich aus der Lastenrechnung einer Liegenschaft zusammen (Anlagekapitalzins, Abgaben, Betriebskosten, Versicherungsprämien, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, Gebäudeamortisation/Abschreibung, Mietzinsausfallrisiko, Verwaltungskosten) und wird als Prozentsatz des Ertragswertes ausgedrückt. Als Faktor zur Ermittlung des Ertragswertes wird der Kapitalisierungssatz auf Grund der zu erwartenden Liegenschaftsaufwendungen von einem unabhängigen Schätzungsexperten festgelegt. "

Kapitaloption

Die reglementarischen Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge können vorsehen, dass die Anspruchsberechtigten anstelle einer Alters-, Witwen- oder Invalidenrente eine Kapitalabfindung verlangen können. Für die Altersleistung hat der Versicherte mindestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs eine Erklärung abzugeben.

Kapitalversicherung

Form der Versicherung, bei welcher die versicherte Leistung in der Auszahlung eines bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals (= einmaliger Beitrag) besteht.

Karenzzeit

Als Karenzzeit bezeichnet man jene Zeit, während welcher die Gesellschaft in einem Ereignisfall ab Vertragsbeginn keine Leistungen zu erbringen hat. Die Karenzzeit kommt nur einmal zum Zuge, nämlich ab Vertragsbeginn für die vereinbarte Dauer. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Wartefrist. Karenzzeiten kennt man in der Lebensversicherung kaum mehr (ausser z.B. Selbsttötung).

Kassenobligation

Je nach Bedarf laufend zur Ausgabe gelangende mittelfristige Schuldverschreibungen der Banken, in runden Beträgen, meistens mit einer Laufzeit von zwei bist acht Jahren.

Kassenobligationen

Von Banken ausgegebene festverzinsliche Anlageformen mit Laufzeiten zwischen zwei und acht Jahren. Für Obligationenfonds kommen die Kassenobligationen nicht in Frage, da sie nicht zum offiziellen Börsenhandel zugelassen sind.

Kollektivanlagevertrag

Der Kollektivanlagevertrag stellt die Rechtsgrundlage für das Anlagefondsgeschäft in der Schweiz dar und wird zwischen der Fondsleitung, der Depotbank und dem Anleger abgeschlossen. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Verwaltung des Anlagefonds durch die Fondsleitung einerseits und für die Beteiligung des Anlegers am Vermögen des Anlagefonds andererseits. Der Kollektivanlagevertrag wird durch das Fondsreglement verkörpert.

Kommissionen

Ausgabekommission und Rücknahmekommission. Gebühr, die bei der Zeichnung oder Rücknahme von Fondsanteilen erhoben wird.

Komplementärrente (UV)

Leistung der obligatorischen Unfallversicherung, welche die Leistungen der IV-Rente auf 90% des versicherten Jahresverdiensts ergänzt (max. 90 % des UVG-Maximums).

Konkursprivileg

Gemäss VVG erlischt die Begünstigung mit der Pfändung des Versicherungsanspruches und mit der Konkurseröffnung über den Versicherungsnehmer. Sie lebt wieder auf, wenn die Pfändung dahinfällt oder der Konkurs widerrufen wird. Eine wichtige Ausnahme bildet das Konkursprivileg. Das heisst, dass die Lebensversicherung nicht in die Konkursmasse fällt, wenn die Begünstigung an erster Stelle auf den Ehegatten oder die Kinder lautet. Auf diese Weise kann der Versicherungsschutz für die Familie erhalten werden.

Kontrollstelle

Organ, welches die jährliche Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage einer Vorsorgeeinrichtung prüft; sie muss unabhängig von der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber sein.

Koordinationsabzug

Lohnteil, der im BVG-Obligatorium nicht zu versichern ist. Er entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente.

Koordinierter Lohn

"Dies ist der Lohnteil, der gemäss BVG zu versichern ist. Er liegt zwischen 87.5% (7/8) der maximalen AHV-Rente (Koordinationsabzug) und 300% der maximalen AHV-Rente (BVG-Lohnmaximum). Zum koordinierten Lohn gelangt man, indem man bei Löhnen über dem BVG-Lohnmaximum den Koordinationsabzug vom BVG-Lohnmaximum abzieht, bei Löhnen unter dem BVG-Lohnmaximum den Koordinationslohn vom Bruttolohn abzieht. Ist der koordinierte Lohn kleiner als 1/8 der maximalen AHV-Rente (bei Löhnen zwischen der maximalen AHV-Rente und der Eintrittsschwelle), so wird er auf den Minimalbetrag aufgerundet. "

Korrelation

Mass für die Parallelität der Preisentwicklung verschiedener Anlagekategorien oder -instrumente. Die Korrelation quantifiziert die Stärke des Zusammenhanges und kann Werte zwischen -1 und +1 aufweisen. Je näher die Zahl bei 1 liegt, desto stärker ist der Zusammenhang. Liegt der Wert bei -1, bewegen sich die Anlagen und die Benchmark gegenläufig. Bei einer Korrelation von 0 besteht scheinbar kein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der beiden Anlagen.

Kostenbeteiligung

Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung müssen einen Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen. Die Kostenbeteiligung leistet einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen und besteht aus einer Franchise und einem Selbstbehalt.

Kotierung

Zulassung eines Wertpapiers zum offiziellen Börsenhandel, womit in der Regel Auflagen verbunden sind.

Krankenpflegeversicherung

Siehe Obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Krankentaggeldversicherung (nach KVG)

Teil der Sozialversicherung, der mögliche Erwerbsausfälle während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit versichert. Die Versicherung ist freiwillig, ihre Ausgestaltung ist aber im KVG geregelt.

Krankentaggeldversicherung (nach VVG)

Freiwillige private Personenversicherung, die Erwerbsausfälle wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit versichert.

Krankenversicherung

Siehe soziale Krankenversicherung.

Krankenzusatzversicherung

Freiwillige private Personenversicherung, die den Basisschutz der sozialen Krankenversicherung erweitert und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt wird. Sie umfasst Ergänzungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung und eine Krankentaggeldversicherung nach VVG.

Krankheit

Krankheit ist eine medizinisch wahrnehmbare, vom Willen des Versicherten unabhängige Störung der normalen Körperfunktion durch krankhafte Vorgänge.

Kumulation

Der Anspruch aus einer Personenversicherung kann mit Ansprüchen aus anderen Versicherungen, aus Haftpflicht oder sonstigen Rechtsverhältnissen nebeneinander geltend gemacht werden. Ein Regress des Versicherers gegen den haftpflichtigen Dritten ist ausgeschlossen. Ein Teil der Personenversicherung (Heilungskosten, schadenabhängiger Erwerbsersatz) wird allerdings der Schadenversicherung zugewiesen, wo das Entschädigungsprinzip herrscht (Anspruchskonkurrenz und Regress des Versicherers).

Kündigung (Fonds)

"Die Möglichkeit eines Emittenten, seine Anleihe vor Ablauf der Laufzeit zurückzubezahlen. Im Anlagefondsgeschäft der Widerruf des Kollektivanlagevertrags durch den Anleger. Der Rücknahmepreis ist grundsätzlich sofort auszuzahlen. Für Immobilienfonds besteht eine Sonderregelung, siehe Rückgabe von Anteilen / Börsenhandel. "

Kurs

Preis für Anteile von Anlagefonds, die an der Börse kotiert sind oder ausserbörslich gehandelt werden (Immobilienfonds). Der Kurs bildet sich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt, während der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile auf Grund des Nettoinventarwerts durch die Fondsleitung festgelegt wird.

Kursveränderung / Kapitalveränderung

Gewinne oder Verluste (real oder buchmässig) werden wie folgt berechnet: Tageskurs oder Verkaufspreis minus investiertes Kapital.

Kurswert / Marktwert

"Grundsätzlich ist der Kurswert / Marktwert einer Anleihe von zwei Einflusskategorien abhängig: 1. Wertpapierspezifischen Faktoren wie Zinscoupon, (Rest-) Laufzeit, Tilgungsbetrag, Schuldnerqualität usw. und 2. dem aktuellen Marktzinssatz und damit dem fundamentalökonomischen Umfeld. "

Kurzarbeitsentschädigung

Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) bei Reduktion des Erwerbseinkommens wegen Kurzarbeit, die vom Arbeitgeber wegen schlechten Arbeitsgangs angeordnet werden muss.

Länderfonds

Anlagefonds, die ihr Vermögen hauptsächlich in Aktien eines bestimmten Landes anlegen.

Landwert

Wert eines Grundstücks in Bezug auf die wirtschaftlichen Ausnützungsmöglichkeiten. Der Landwert hängt einerseits von der Lage und der Untergrundbeschaffenheit ab, andererseits von den technischen und rechtlichen Überbauungsmöglichkeiten.

Large Caps

Gesellschaften mit sehr grosser Börsenkapitalisierung im Verhältnis zum Börsenmarkt, auf dem sie präsent sind.

Lastenrechnung

Die Aufwendungen einer Liegenschaft für Anlagekapitalzins, Abgaben, Liegenschaftenbetriebskosten, Versicherungsprämien, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, Gebäudeamortisation/Abschreibung, Mietzinsausfallrisiko und Verwaltungskosten. Die Lastenrechnung verschiedener Immobilien kann stark voneinander abweichen, beispielsweise auf Grund der Altersstruktur und den damit verbundenen Unterhalts- und Instandhaltungskosten, dem Gebäudetyp (Wohn- oder Geschäftshaus) und der steuerlichen Belastung am Liegenschaftenstandort.

Late Stage

Von Late-Stage-Finanzierungen spricht man bei reifen, schon seit einigen Jahren bestehenden Unternehmen. Solche Investitionen sind in der Regel mit höheren Anlagebeträgen verbunden, dafür aber liquider und weniger riskant; die Unternehmung kann schneller veräussert oder an die Börse gebracht werden.

Laufzeit

Zeitspanne von der Emission bis zur Fälligkeit bzw. zur vorzeitigen Rückzahlung einer Obligation. Nicht zu verwechseln mit der Duration. Siehe auch Restlaufzeit.

Lebenserwartung

Statistisch erhobene Lebensdauer für Personen eines bestimmten Alters.

Lebenslange Rente

Altersrente mit lebenslanger Dauer, d.h. der Versicherer zahlt die Renten bis zum Tod des Versicherten (auch: Leibrente).

Lebensversicherung

Versicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen der Lebensrisiken Alter, Tod und Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeit. Das Angebot umfasst die Einzellebensversicherung und die kollektive Lebensversicherung und wird v. a. im Rahmen der Dritten Säule genutzt.

Leerverkauf

Verkauf von Finanzinstrumenten auf Termin, die der Verkäufer noch nicht besitzt, wobei es sein Anlageziel ist, sich bis zur Lieferung billig mit den fehlenden Titeln eindecken zu können. Das Risiko bei Leerverkäufen liegt in einer möglichen Kurssteigerung der Basistitel.

Leibrente

Eine Leibrente wird an den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausbezahlt, solange die versicherte Person lebt. Der Vertrag zur Begründung einer Leibrente bedarf der Schriftlichkeit. Vielfach werden die aufgeschobenen Altersrenten als Leibrenten, die sofort beginnenden als Altersrenten bezeichnet. In der Praxis werden beide Begriffe synonym gebraucht. Als Rentenversicherung ist sie von der Leibrente nach Obligationenrecht (OR) zu unterscheiden.

Leistungskatalog

Der Leistungskatalog enthält alle vorgeschriebenen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und stellt eine einheitliche, qualitativ hoch stehende medizinische Grundversicherung der Schweizer Bevölkerung sicher.

Leistungsprimat

Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nach Leistungsprimat aufgebaut sind, richtet sich die Höhe der einzelnen Beiträge nach den vorgesehenen Leistungen. Die Leistungen werden dabei in Prozenten des versicherten Lohnes festgesetzt oder seltener nach Versichertenkategorien in festen Beträgen. Die zu erhebenden Beiträge werden für die Leistungen hierauf individuell aufgrund der Tarife unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten berechnet. Leistungsprimatkassen kennen Einkaufsgelder, Nachzahlungen bei Lohnerhöhungen oder höhere Durchschnittsprämien, da sich die Leistung meistens auf den letzten Lohn bemisst.

Leistungsverweigerung/ -kürzung (UV)

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung können in bestimmten Fällen verweigert oder gekürzt werden.

Leverage

Mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz lassen sich mit derivativen Instrumenten grössere Renditen erzielen, als es bei einer Investition in den eigentlichen Basiswerten möglich ist. Dieser Effekt wird als Leverage bezeichnet.

Light-Modell

Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem sich der Versicherte verpflichtet, im Krankheitsfall einen kostengünstigen Arzt auszusuchen, der auf der Ärzteliste seiner Krankenkasse verzeichnet ist. Je nach Kasse nimmt der Versicherte ggf. weitere Einschränkungen in Kauf (z.B. Generika statt Originalmedikamente).

Liquidität

Mit Anlagefondsanteilen ist der Anteilinhaber liquide, das heisst, er kann seine Anteile in der Regel jederzeit zurückgeben. Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, Anteile ohne Kündigungsfristen zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückzunehmen.

Lohn

Siehe AHV-Lohn.

Lohnfortzahlungspflicht

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Mutterschaft unverschuldet ausfällt, muss der Arbeitgeber dessen Lohn für eine beschränkte Zeit (abhängig vom Dienstalter) weiterhin ausbezahlen. Die Lohnfortzahlungspflicht besteht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die länger als drei Monate gedauert haben, und bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die länger als drei Monate dauern (OR 324).

Lombardkredit

Bankkredit, wobei die Wertschriften des Kreditnehmers der Bank als Sicherheit verpfändet werden.

Lombardpolitik

Die Lombardpolitik gehört zu den klassischen Instrumenten der Geldpolitik. Gegen Hinterlegung von erstklassigen Wertpapieren können Banken zur Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses bei der Zentralbank (Nationalbank) Geld aufnehmen. Der Zins, der für diesen Lombardkredit bezahlt werden muss, heisst Lombardsatz. Durch Erhöhung oder Senkung des Lombardsatzes, Beschränkung oder Erweiterung der Lombardkontingente oder Änderung der qualitativen Anforderungen an lombardfähige Wertpapiere kann die Notenbank die Liquidität der Geschäftsbanken und damit den Preis für Kredite beeinflussen, was sich beispielsweise über die Investitionstätigkeit auf die Konjunkturlage auswirken kann. Die Lomardpolitik spielt in der Schweiz eine untergeordnete Rolle. Hauptinstrument der schweizerischen Geldpolitik bildet der An- und Verkauf von Devisen.

Long/Short

Die unter diesem Begriff zusammengefassten Strategien optimieren Rendite und Risiko durch die Kombination von Finanzinstrumenten. Der Kauf einer Aktie, die eine Wertsteigerung erwarten lässt (= Long-Seite), wird kombiniert mit dem gleichzeitigen Verkauf einer anderen Aktie, von der eine Wertsenkung erwartet wird (= Short-Seite). Leerverkäufe und Kreditfinanzierungen für Investments sind ausdrücklich erlaubt.

Long-term Funds

Anlagefonds, die in Obligationen mit einer (Rest-)Laufzeit von mindestens 5 Jahren investieren.

Luxemburger Fonds

Anlagefonds, die ihre Rechtsgrundlage im luxemburgischen Recht haben und von einer in Luxemburg domizilierten Fondsgesellschaft verwaltet werden.

Marge

"Differenz zwischen Aktiv- und Passivzinssätzen (Aktiven, Passiven) der Bank sowie zwischen den An- und Verkaufspreisen von ausländischen Währungen, Devisen und Edelmetallen. Sicherheitsspanne in der Belehnung von Wertpapieren bei der Gewährung von Lombardkrediten. Die Marge dient als Vorsicht vor allfälligen Kursveränderungen nach unten. "

Marktrisiko

Risiko, das von Faktoren abhängt, die den gesamten Markt beeinflussen und nicht durch Portefeuille-Diversifikation reduziert oder ausgeschlossen werden kann.

Medium-term Funds

Anlagefonds, die in Obligationen mit einer (Rest-)Laufzeit von 3-5 Jahren investieren.

Mid Caps

Gesellschaften mit mittlerer Börsenkapitalisierung. Auch Nebenwerte genannt.

Militärversicherung

"Die Militärversicherung (MV) beruht auf dem Bundesgesetz vom 20. September 1949 und wird durch das Bundesamt für Militärversicherung verwaltet. Die MV deckt grundsätzlich jede Gesundheitsschädigung, die während des Dienstes auftritt. Die Leistungen bestehen insbesondere in: Krankenpflege, Leistung für Sachschäden, Krankengeld, Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten. Versichert sind im wesentlichen alle Personen, die Militärdienst leisten und an ausserdienstlichen Schiessübungen, an Massnahmen der militärtechnischen Vorbildung oder an freiwilligen ausserdienstlichen militärischen Anlässen teilnehmen. Die private Lebensversicherung kann wegen Leistungen aus der Militärversicherung ihre eigenen Leistungen nicht kürzen; ebensowenig kann die Militärversicherung ihre Leistungen kürzen, weil eine private Lebensversicherung Leistungen erbringt. In Kriegszeiten oder bei Unruhen ist dagegen der Versicherungsschutz eingeschränkt. Führt die Schweiz selbst Krieg oder wird sie in kriegsähnliche Handlungen hineingezogen, so wird vom Kriegsbeginn an ein einmaliger Kriegsumlagebeitrag geschuldet und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte am Krieg teilnimmt oder nicht. Nimmt der Versicherte dagegen an einem Krieg oder an kriegsähnlichen Handlungen teil, ohne dass die Schweiz selbst beteiligt ist, so ist im Fall des Todes des Versicherungsnehmers nur das auf den Todestag berechnete Deckungskapital geschuldet. "

Mindestzins (-satz)

Vorgeschriebene Verzinsung der Altersgutschriften im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Morbiditätstafel

Die Morbiditätstafel liefert die statistischen Erfahrungswerte für versicherungstechnische Berechnungen im Zusammenhang mit Erkrankungen.

Mutationsgewinne

Unter Mutationsgewinnen versteht man die in der Vorsorgeeinrichtung bei Austritt von Versicherten frei werdenden Deckungskapitalien. Bei Vorsorgeeinrichtungen mit Kollektivversicherungen entspricht der Mutationsgewinn der Differenz zwischen dem von der Versicherungsgesellschaft vergüteten Rückkaufswert und der Freizügigkeitsleistung. In einer reinen BVG-Minimal-Vorsorgeeinrichtung fallen keine Mutationsgewinne an. Jeder Austretende nimmt sein gesamtes Altersguthaben mit.

Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Sozialversicherungsleistung, die in der Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt wird. Die MSE wird beim Ausfall des Erwerbseinkommens selbstständig erwerbender oder angestellter Mütter in Form eines Taggelds für maximal 14 Wochen nach der Geburt des Kindes ausgezahlt.

Nachdeckung

Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge für die Gefahren Tod und Invalidität über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Nachschüssig

Nachschüssig heisst, dass eine Leistung am Ende einer Zahlungsperiode fällig wird.

Nachversicherungs-Garantie

Verschiedene Versicherer bieten ihren Kunden ohne Prämienzuschlag eine Nachversicherungs-Garantie (auch Garantie der Versicherungsfähigkeit genannt) an. Der Versicherungsnehmer kann dabei in bestimmten Zeitabständen oder bei in den AVB festgehaltenen Ereignissen wie Heirat, Geburt, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsleistung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen lassen. Einschränkungen können für den Fall bestehen, dass das versicherte Ereignis kurz nach der Erhöhung eintritt. Ist der Versicherte erwerbsunfähig, werden keine Leistungen auf dem erhöhten Teil gewährt.

Namenaktie

Aktie, die auf den Namen lautet und deren Eigentümer oder Nutzniesser im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist. Dies erschwert den Handel mit solchen Titeln. Namenaktien können aber trotzdem an den Effektenbörsen kotiert und gehandelt werden. Gegensatz: Inhaberaktie.

Nationalbank

Die Schweizerische Nationalbank ist die Zentralbank. Der Bund hat ihr das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten gegeben. Die Hauptaufgaben sind: den Geldumlauf des Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und eine im Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen (Geldmenge).

Nebenwerte

Siehe Small Caps und Mid Caps.

Nebenwertefonds

Anlagefonds, die in Aktien von Unternehmen mit relativ niedriger Börsenkapitalisierung investieren. Vergleiche Small Caps und Mid Caps.

Nennwert

Der auf Wertpapieren angegebene (nominelle) Forderungsbetrag im Unterschied zum effektiven Kurswert / Marktwert

Nettofondsvermögen

Das zu Verkehrswerten berechnete Fondsvermögen abzüglich allfälliger Verbindlichkeiten.

Nettoinventarwert

Der Nettoinventarwert eines Anteils entspricht dem Nettofondsvermögen geteilt durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile. Bei Wertschriften- und Geldmarktfonds ist der Nettoinventarwert, der in der Regel täglich berechnet wird, die Basis für die Abrechnung der Zeichnungen und Rücknahmen. Auch Inventarwert, Anteilswert oder innerer Wert genannt.

Nettovermögen (Immobilienfonds)

Das Netto(fonds)vermögen ist die Summe der Verkehrswerte, abzüglich Verbindlichkeiten und der zu erwartenden Liquidationssteuern (Grundstücksgewinnsteuern).

Nichtberufsunfall (NBU)

Unfälle, die sich ausserhalb der Arbeit im Privatleben eines Versicherten ereignen.

No-load Funds

Anlagefonds, die weder die Ausgabe noch die Rücknahme von Anteilen mit einer Kommission belasten.

Not leidende Obligationen

Obligationen, deren Zinszahlungen oder Rückzahlungen nicht fristgerecht erfolgen.

Notes

Am Schweizer Kapitalmarkt privat (ohne öffentliche Werbung) platzierte Wertpapiere ausländischer Schuldner.

Obligation

Wertpapier, das eine Geldleistung zum Inhalt hat. Obligationen werden in der Regel zum Zweck der mittel- bis langfristigen Aufnahme von Kapital ausgegeben. Die Verzinsung ist während der Laufzeit gleich (es gibt aber einige wenige Ausnahmen) und richtet sich nach der Höhe des aktuellen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt, der Laufzeit der Obligation und der Bonität des Schuldners. Das Wertpapier selbst wird Obligation genannt und verkörpert einen Teil der gesamten Kapitalaufnahme (Anleihe). Im generellen Sprachgebrauch versteht man unter Obligation auch eine Verpflichtung zwischen zwei oder mehreren Personen, wobei die eine Seite den Schuldner und die andere Seite den Gläubiger darstellt.

Obligationen

Schuldverpflichtungen mit festem, gelegentlich auch variablem Zinssatz und in der Regel festem Fälligkeits- und Rückzahlungstermin. Synonym für Anleihen, Renten, Bonds und Schuldverschreibungen. Häufigste Emittenten sind grosse Unternehmen, staatliche Organisationen wie Bund und Kantone, öffentlich-rechtliche Institutionen sowie internationale Organisationen wie die Weltbank oder der Internationale Währungsfonds.

Obligationenfonds

Anlagefonds, die in Obligationen und anderen fest- oder variabel verzinslichen Papiere investieren. Obligationenfonds sind in der Regel auf eine bestimmte Referenz- und Anlagewährung ausgerichtet. Auch Bond Funds genannt.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Teil der Sozialversicherung, der Behandlungs- und Heilungskosten bei Krankheiten, Unfällen (nicht dem UVG unterstellte Personen) und Mutterschaft versichert. Teil der sozialen Krankenversicherung.

Obligatorische Unfallversicherung

"Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) trat am 1. Januar 1984 in Kraft. Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer; in der Schweiz wohnhafte, selbständig Erwerbende und deren Familienmitglieder können sich freiwillig gemäss UVG versichern. Die Leistungen des UVG werden bei Berufsunfällen, Nicht-Berufsunfällen und Berufskrankheit gewährt. Dabei sieht das UVG Pflegeleistungen und Kostenvergütungen vor und richtet Taggelder und Renten aus. Als versicherter Verdienst gilt der nach der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) massgebende Lohn. Die Unfallversicherung (UVG) wird entweder durch die Schweiz. Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder durch andere zugelassene Versicherer durchgeführt. Die Prämie für die obligatorische Versicherung trägt der Arbeitgeber; diejenige für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung darf dem Arbeitnehmer überbunden werden. "

Offener Fonds

Anlagefonds mit variablem Kapital, der laufend neue Anteile ausgeben kann, der aber auch verpflichtet ist, ausgegebene Anteile auf Verlangen zum Nettoinventarwert zurückzunehmen. Die schweizerischen Anlagefonds entsprechen diesem Fondstyp.

Offshore Funds

Anlagefonds, deren Rechtsdomizil sich in einem Land befindet, das Steuerfreiheit oder Steuervorteile bietet (z.B. Bahamas, Bermudas). In der Schweiz werden nur Offshore Funds aus Ländern zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, die über eine mit der Schweiz vergleichbare Fondsaufsicht verfügen.

Ökoeffizienz

Die wichtigsten Indikatoren für Ökoeffizienz sind der Energie- und Ressourcenverbrauch. Ökoeffizientes Wirtschaften bringt Umweltvorteile und durch erzielte Einsparungen einen ökonomischen Nutzen.

Ökofonds

Anlagefonds, die beim Investitionsentscheid ökologische Kriterien miteinbeziehen.

Opportunity Portfolio

Das Opportunity Portfolio ist der Teil des Portefeuilles eines (dynamischen) Absicherungsfonds, mit dem eine Partizipation an der Entwicklung der internationalen Finanzmärkte erzielt werden soll. Die Anlagen erfolgen in der Regel in Obligationen in Fremdwährung sowie in Aktien.

Optionen

Der Käufer einer Option erwirbt das Recht - nicht aber die Verpflichtung - innerhalb einer bestimmten Zeit, eine feste Anzahl eines bestimmten Basiswertes zu einem im Voraus fixierten Ausübungspreis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Für dieses Recht zahlt er dem Verkäufer der Option eine Optionsprämie (Optionspreis).

Optionsanleihen

Obligationen, die mit einem Optionsschein ausgestattet sind. Der Optionsschein berechtigt während der Optionsfrist und zu einem im Voraus fixierten Preis zum Bezug einer bestimmten Anzahl Aktien des betreffenden Unternehmens. Die Obligation läuft auch nach Ausübung der Option bis zum Verfalldatum weiter.

Orderpapier

Durch Indossament übertragbares Wertpapier: entweder geborenes Orderpapier, wie Check und Wechsel oder Wertpapier, das erst durch Beifügung der Orderklausel oder an Order zum Orderpapier wird. Bei Blankoindossierung entspricht das Orderpapier praktisch dem Inhaberpapier.

Parikurs

Kurs, der bei Wertpapieren dem Nennwert, bei Devisen der Währungsparität entspricht.

Parität

Parität bedeutet in der beruflichen Vorsorge, dass sich die leitenden Organe der Personalvorsorgestiftung aus der gleichen Zahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer unabhängig von ihren Beiträgen zusammensetzen müssen. Die Parität gilt für alle registrierten privatrechtlichen Personalvorsorgestiftungen, ungeachtet dessen, ob sie nur die gemäss BVG obligatorischen oder überobligatorischen Leistungen erbringen.

Partizipationsschein

Aktienähnliches Wertpapier, beinhaltet im Gegensatz zur Aktie aber keine Mitgliedschaftsrechte, sondern lediglich Vermögens- und gewisse Informationsrechte. Dient zur Beschaffung von Grundkapital. Der Mindestnominalwert beträgt Fr. 10.-. Hat aufgrund des revidierten Aktienrechts an Bedeutung verloren.

Passivgeschäft

Mit Passivgeschäft bezeichnet man die Geschäfte, mit denen sich die Banken Gelder beschaffen, um sie auf der Aktivseite in Form von Krediten wieder ausleihen zu können. Die wichtigsten Passivposten sind die Spareinlagen, Festgelder, Kassenobligationen, Pfandbriefe und Anleihensobligationen.

Payout-Ratio (Immobilienfonds)

" Drückt das Verhältnis zwischen Cashflow und ausgeschüttetem Ertrag aus. Die Relation zeigt an, wie viel von dem im Geschäftsjahr erarbeiteten Mitteln effektiv ausgeschüttet wurde. "

Performance

"Prozentuale Veränderung des Werts einer Investition zuzüglich eventuell aufgelaufener Erträge und korrigiert um allfällige Ein- und Auszahlungen während einer bestimmten Messperiode. Aussagekräftige Performancevergleiche sind bei Anlagefonds nur über längere Zeiträume möglich. Sinnvoll sind Vergleiche über drei, fünf und zehn Jahre. Gesamtertrag einer Anlage in Prozenten des Marktwertes zu Beginn der Messperiode. Die Performance setzt sich zusammen aus Kursveränderungen und reinvestierten Erträgen (z.B. Dividendenausschüttungen bei Aktien und Couponzahlungen bei Obligationen). Ausgewiesen wird die Performance meistens in der Rechnungswährung des Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Berechnung der Performance in der Annahme einer Wiederanlage der Ausschüttungen. Die Gesamt- oder absolute Performance über 5 Jahre (GP5) berücksichtigt den Zinseszinseffekt. Sie kann durch die nachfolgend dargestellte Multiplikation der 5 letzten jährlichen Performance (JP1 bis JP5) berechnet werden: GP5 = (JP1+1) x (JP2+1) x (JP3+1) x (JP4+1) x (JP5+1) - 1 (alle Performancewerte in %). Die annualisierte oder durchschnittliche jährliche Performance (AP5) wird als geometrisches und nicht als arithmetisches Mittel wiedergebeben und mit folgender Formel berechnet :AP5 = [1+GP5]1/5 -1. So ist zum Beispiel bei einer Gesamtperformance von 20% über 5 Jahre die annualisierte Performance 3,71%. "

Performance Fee

Bei nicht-klassischen Anlagefonds wie Hedge Funds wird dem Anleger oft neben der herkömmlichen Verwaltungsgebühr noch eine zusätzliche erfolgsabhängige Gebühr in Form eines prozentualen Anteils der jährlichen Wertsteigerung des Fonds belastet. Dabei wird meist eine Hochwassermarke (High Watermark) gesetzt.

Personalvorsorgeeinrichtung

Organisation des Arbeitgebers, die sich um die berufliche Vorsorge seiner Arbeitnehmer kümmert.

Personenschäden

Personenschäden umfassen alle durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verursachten materiellen Einbussen (Bsp.: Arzt- und Heilungskosten, Invaliditätsentschädigungen, Versorgerschäden).

Personenversicherung

Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem oder dauerndem Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert ist (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung).

Pfändbarkeit

"Lebensversicherungspolicen der Säule 3b unterliegen grundsätzlich der Zwangsvollstreckung. Sie können somit gepfändet oder im Konkurs zur Konkursmasse gezählt werden. Sind Ehegatte oder Kinder an erster Stelle begünstigt, ist die Zwangsvollstreckung des Versicherungsanspruches nicht möglich (Konkursprivileg). Vorsorgeleistungen der Säule 3a und der 2. Säule (BVG) sind vor ihrer Fälligkeit nicht pfändbar, ausser es liegt ein Barauszahlungsbegehren und ein Barauszahlungsgrund vor. Nach Eintritt der Fälligkeit ist eine beschränkte Pfändbarkeit möglich, und zwar nach Ermessen des Betreibungbeamten. "

Pfandrecht

Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten.

Pflegeleistungen (KV)

Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die die Kosten für die Behandlung und Heilung eines Versicherten bei Krankheit, Unfall nach KVG, Geburtsgebrechen und Mutterschaft umfassen.

Pflegeleistungen (UV)

Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, die die Kosten für die Behandlung der Unfallfolgen und die Pflege des Verunfallten umfassen.

Pflichtteil

Derjenige Teil des Vermögens, über das der Erblasser testamentarisch nicht verfügen kann. Bestimmte gesetzliche Erben werden speziell geschützt und erhalten in jedem Fall einen Erbanteil.

Police

Die Police ist eine private Urkunde über Rechte und Pflichten der Parteien, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer auszuhändigen hat (VVG 11). Die Police dient dem Beweis des Abschlusses und des Inhalts (VVG 12) eines Versicherungsvertrages. Sie ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen der Versicherung, sondern vielmehr ein Ausfluss daraus. Sie ist kein Wertpapier, wird jedoch hinsichtlich der Kraftloserklärung diesen gleichgestellt (VVG 13).

Policendarlehen

Kreditaufnahme durch Belehnung des Sparkapitals einer Lebensversicherung der Säule 3b.

Policenverpfändung

Eine Lebensversicherung kann verpfändet werden (z. B. als Sicherheit für einen Kredit). Bei Fälligkeit der Versicherungsleistungen (z. B. im Todesfall) erhält der Pfandgläubiger (z. B. die Bank) das Vermögen. Eine Police der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) darf nur für selbst genutztes Wohneigentum verpfändet werden. Bei einer Police der freien Vorsorge (Säule 3b) gibt es bezüglich der Verpfändung keine Einschränkungen.

Portefeuille

Im Anlagefondsbereich die Zusammensetzung des Vermögens in einem Fonds.

Portfolio

Siehe Portefeuille.

Portfolio Manager (Fondsmanager)

Anlagespezialisten, die das Fondsvermögen der Anlagefonds verwalten. Sie entscheiden innerhalb der festgelegten Anlagegrundsätze, welche Werte zu kaufen bzw. zu verkaufen sind. Auch Asset Manager genannt.

Portfoliotheorie

Eine zentrale Erkenntnis der modernen Portfoliotheorie betrifft den Zusammenhang zwischen Risiko und Ertrag. Ein höherer Ertrag kann zwar grundsätzlich nur mit einem grösseren Risiko "erkauft" werden. Mit einer breiten Streuung der Anlagen (Diversifikation) kann das Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag indessen optimiert werden. Auf diese Weise lässt sich mit einem gleich grossen Risiko ein höherer Ertrag erwirtschaften bzw. ein gleich hoher Ertrag mit einem geringeren Risiko erzielen.

Prämie

Die Prämie ist der Preis, den der Versicherungsnehmer dafür entrichtet, dass der Versicherer im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbringt. Die Prämie wird in der Regel nach Versicherungsperioden, im Zweifel jeweils ein Jahr, bemessen, auch wenn andere Zahlungsmodalitäten, z. B. monatliche Zahlung, Einmaleinlage, vereinbart werden.

Prämien (Fonds)

Meist in Prozent ausgedrückter Wert, um den z.B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Referenzpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt. Unter Prämie versteht man aber auch den Betrag (oft auch in Prozenten ausgedrückt), den der Käufer für ein entsprechendes Recht (Optionspreis, Option, Bezugsrecht) über den rechnerischen Wert hinaus zu bezahlen bereit ist. Bei den zu Absicherungszwecken eingesetzten derivativen Instrumenten (Put-Optionen) der Preis, den der Optionskäufer für das Recht bezahlt, den Basiswert zu verkaufen. Bei den für die Limited Risk Funds eingesetzten Put-Optionen steigt die Prämie mit zunehmender Volatilität des Marktes.

Prämienbefreiung

Die versicherte Person wird von der Prämienzahlungspflicht entbunden, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer arbeits- bzw. erwerbsunfähig wird. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die weiteren Prämienzahlungen entsprechend dem Grad der Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person. Die Versicherung läuft unverändert weiter. Die Prämienbefreiung im Todesfall bei einer Versicherung auf mehrere Leben erlaubt den mitversicherten Personen die prämienfreie Weiterführung des Vertrages.

Prämiendepot (oder Prämienkonto)

Das Prämiendepot ist ein von der Versicherungsgesellschaft spesenfrei geführtes verzinsliches Konto, das zur Finanzierung von künftigen Prämien eines Lebensversicherungsvertrages dient. Die Prämien werden jeweils bei Fälligkeit abgebucht. Reicht das Depot nicht zur Deckung der Prämien bis zum Ablauf der Prämienzahlungsdauer, so muss die laufende Prämienzahlung wieder aufgenommen oder das Depot erhöht werden. Der Saldo des Depots darf nicht die Höhe der zukünftigen Prämie übersteigen. Je nach Gesellschaft wird zwischen einem unwiderruflichen und einem widerruflichen Prämiendepot unterschieden. Der Vorteil des unwiderruflichen Prämienkontos ist, dass ein höherer Zins gewährt wird, jedoch können nur in bestimmten Fällen Rückzüge getätigt werden. Zudem unterstehen die Zinsen nicht der Verrechnungssteuer. Der erwirtschaftete Zins muss als Einkommen versteuert werden und der Saldo muss im Vermögen deklariert werden. Beim widerruflichen Prämiendepot kann der Prämiendepotinhaber in jedem Fall Rückzüge tätigen und das Prämiendepot kündigen. Der Zinssatz ist jedoch bedeutend tiefer als beim unwiderruflichen. Auf dem Zins muss die Verrechnungssteuer abgezogen werden. Ansonsten ist die Besteuerung gleich wie beim unwiderruflichen Prämiendepot. Die Steuerämter haben jederzeit die Möglichkeit, seit dem Bundesgerichtsentscheid vom 09.12.1994, von den Versicherunsgesellschaften die Offenlegung aller Prämienkontoinhaber zu verlangen.

Prämienfreier Teil

Die Versicherungssumme kann aus einem prämienpflichtigen und einem prämienfreien Teil bestehen. Für den prämienfreien Teil muss der Kunde keine Prämien bezahlen. Entweder ist der prämienfreie Teil zu Beginn der Versicherung mittels einer Einmaleinlage oder während der Laufzeit infolge einer Vertragsänderung (z.B. Herabsetzung der Versicherungssumme) errichtet worden.

Prämienfreistellung

Durch die Prämienfreistellung einer Versicherung wird die Versicherungssumme reduziert und alle Zusatzversicherungen erlöschen. Technisch wird der im Zeitpunkt der Prämienfreistellung vorhandene Rückkaufswert als Einmaleinlage für eine Versicherung mit den vorhandenen technischen Daten verwendet. Aus dieser Berechnung resultiert die prämienfreie, reduzierte Versicherungssumme, welche der Kunde per Ablauf (je nach Tarif auch beim Tode) erhält. Der Kunde zahlt vom Moment der Prämienfreistellung an keine Prämien mehr für seinen Vertrag. Ausgelöst wird die Prämienfreistellung durch Kundenwunsch oder bei Nichtbezahlung der Prämien nach erfolgter Mahnung. Voraussetzung: Die Versicherung muss rückkaufsfähig sein.

Prämienkonto

siehe Prämiendepot

Prämienprimat

Beim Prämienprimat werden die versicherten Leistungen auf Grund der geleisteten Beiträge anhand der Tarife errechnet. Die Beiträge müssen klar definiert sein, zum Beispiel in Prozenten des versicherten Lohnes oder seltener in absoluten Frankenbeträgen.

Prämienrückgewähr

Die Prämienrückgewähr trifft man vor allem bei den Altersrenten an. Sie bedeutet, dass beim Tode der versicherten Person die einbezahlten Prämien bzw. Einmalprämien (ohne Zins) abzüglich allenfalls bereits bezogener Renten, an die im Vertrag begünstigte Person (Begünstigung) zurückbezahlt werden. Prämienrückgewähr kennt man aber auch in der Erlebensfall-Versicherung. Beim Tod der versicherten Person werden die bis dahin einbezahlten Prämien, ebenfalls ohne Zins, zurückerstattet.

Prämiensperrdepot

siehe Prämiendepot

Prämienverbilligung

Möglichkeit der Prämienvergünstigung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nach dem KVG können Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen durch Zuschüsse beantragen. Dabei legt der Kanton die Einkommensgrenze sowie die zuständige Behörde fest.

Prämienvergünstigung

Jeder Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann seine Prämienbelastung senken, indem er die Franchise erhöht oder ein kostengünstiges Versicherungsmodell wählt. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können zudem Prämienverbilligungen durch staatliche Zuschüsse verlangen.

Prämienzahler

Als Prämienzahler wird diejenige natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche dem Versicherer die Prämien bezahlt. In der Regel ist der Prämienzahler identisch mit dem Versicherungsnehmer.

Privatbankier

Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt.

Private Equity

Ein Start-up-Unternehmen oder ein schon agierendes Jungunternehmen benötigen Kapital, das über Investoren und Private Equity Funds gesucht wird. Da es sich meistens um noch nicht an der Börse kotierte Unternehmen handelt, spricht man von privaten Märkten, in denen investiert wird.

Private Vorsorge

Siehe Dritte Säule.

Projiziertes Altersguthaben

"Darunter wird das hypothetische Altersguthaben (BVG) im reglementarisch vorgesehenen Schlussalter verstanden. Der Gesamtbetrag bestehend aus Altersgutschriften und Zins wird auch projiziertes Altersguthaben mit Zins genannt. Anhand dieses Werts wird mit einem Umwandlungssatz die BVG-Altersrente berechnet. "

Prospekt / Fondsreglement

In Prospekt und Fondsreglement sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verankert. Insbesondere enthalten sie die Richtlinien für die Anlagepolitik, für die Verwendung der Erträge und für die Kosten, die dem Fonds resp. dem Anleger belastet werden dürfen.

Provisorische Deckung

siehe Deckungszusage, vorläufige.

Put-Optionen

Siehe Optionen.

Quellensteuer

Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst, in der Schweiz zum Beispiel die Verrechnungssteuer.

Raiffeisenbank

Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis.

Rating

Die Bewertung der Bonität von Schuldnern durch spezielle Rating-Agenturen wie Standard & Poor´s oder Moody's.

Realwert

Nachkalkulation des aktuellen Substanzwerts einer Liegenschaft, d.h. der Kosten für die Neuerrichtung des Objekts im analogen Standard unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Altersentwertung und des Landwerts.

Rechenschaftsbericht

Siehe Jahresbericht.

Rechnungsjahr

Periode zwischen zwei Jahresabschlüssen eines Anlagefonds. Das Rechnungsjahr muss nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entsprechen. Auch Geschäftsjahr genannt.

Rechnungswährung

Währung, in welcher die Buchhaltung des Fonds geführt wird und in welcher der Nettoinventarwert sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise berechnet werden. Nicht zu verwechseln mit der Anlagewährung und der Referenzwährung.

Referenzindex

Siehe Benchmark.

Referenzwährung

Die Währung, in welcher ein Anleger normalerweise denkt, rechnet und seine Verbindlichkeiten erfüllt. Bei einem Anlagefonds die Währung, in der die Wertentwicklung gemessen wird.

Regionalbank

Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Öffentliches Amt für die Vermittlung von Arbeitsstellen in der Region. Die Zusammenarbeit mit den Beratern des RAV ist eine Voraussetzung für eine Arbeitslosenentschädigung. Das RAV kann Stellenbewerbungen verlangen und die Teilnahme an Informationsveranstaltungen sowie Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit vorschreiben.

Regionenfonds

Anlagefonds, die ihre Investitionen in einer bestimmten geografischen Region (z.B. Skandinavien) oder einem besonderen Wirtschaftsraum (z.B. Euroland) tätigen.

Reglement zur Personalvorsorge

Gesetzlich vorgeschriebenes Regelwerk einer Personalvorsorgeeinrichtung, das Einzelheiten zur beruflichen Vorsorge seiner Mitarbeiter festlegt (z. B. die Höhe der Versicherungsbeiträge und -leistungen).

Relative Value

Ein Finanzinstrument kann relativ zu einem anderen Finanzinstrument falsch bewertet sein. Bei dieser Strategie nutzt der Portfoliomanager Preisunterschiede bei verschiedenen Finanzinstrumenten und an verschiedenen Börsenplätzen aus (Arbitrage). Allerdings muss der Preisunterschied so gross sein, dass trotz Kosten oder Währungsumrechnungen ein Gewinn anfällt.

Rendite

Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode.

Renditeliegenschaft

Liegenschaft, die nicht zur Selbstnutzung des Eigentümers, sondern als Kapitalanlage gebaut oder gekauft wird.

Rente

Liegenschaft, die nicht zur Selbstnutzung des Eigentümers, sondern als Kapitalanlage gebaut oder gekauft wird.

Rentenbonus

Bei aufgeschobenen Renten sammelt sich während der Aufschubszeit nach dem ersten Versicherungsjahr der sogenannte Rentenbonus an, der dann (nach der Aufschubszeit) in Form einer Bonusrente (zusammen mit der Grundrente und der Überschussrente) ausbezahlt wird.

Rentenwert

Einmaleinlage für eine sofort beginnende Rente.

Ressourceneffizienz

Eine ressourceneffiziente Produktion verwendet weniger und/oder umweltfreundlichere Ressourcen. Dies schont die Umwelt und bietet finanzielle Einsparungen.

Restlaufzeit

Verbleibende Laufzeit einer Obligation vom gegenwärtigen Zeitpunkt bis zur Endfälligkeit bzw. zur vorzeitigen Rückzahlung. Nicht zu verwechseln mit der Duration.

Revisionsstelle

Von der Fondsleitung und der Depotbank unabhängige Instanz. Sie überprüft regelmässig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Revisionsstellen müssen durch die Aufsichtsbehörde, in der Schweiz die Eidgenössische Bankenkommission, anerkannt sein.

Risiko (Fonds)

"In der Portfoliotheorie wird das Risiko einer Anlage mit der Höhe der Ertragsschwankungen (Volatilität) gemessen. Risiko und Ertrag stehen in direktem Zusammenhang: Die Portfoliotheorie nach Markowitz unterstellt, dass ein höherer Ertrag nur mit einem grösseren Risiko erkauft werden kann. In der Portfoliotheorie wird das Risiko meist als Standardabweichung der Performancewerte definiert. Die Standardabweichung ist ein statistisches Mass für die Streuung um den Mittelwert der Performancewerte über den Beobachtungszeitraum. "

Risikofähigkeit

Die Fähigkeit eines Anlegers, über eine bestimmte Zeit sein Geld (Kapital) zu binden, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Risikolebensversicherung

Form der Lebensversicherung, die die Gefahren Tod oder Erwerbsunfähigkeit (wegen Invalidität) versichert. Entsprechend unterscheidet man zwischen Todesfallrisikoversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Risikoneigung

Die Höhe möglicher Kursschwankungen, die ein Anleger einzugehen gewillt ist, um ein bestimmtes Anlageziel zu erreichen. Die Risikoneigung bzw. das Sicherheitsbedürfnis eines Anlegers ist mitentscheidend für die Wahl eines Anlagefonds. Je höher die Risikoneigung, desto grösser darf der Aktien- und Fremdwährungsanteil sein.

Risikoprämie (BV)

Prämienbestandteil, der bei der beruflichen Vorsorge für die Risiken Tod und Invalidität erhoben wird.

Risikoprüfung

Prüfung der deklarierten Risiken und allfälliger zusätzlicher Erhebungen wie medizinische Untersuchungen, um zu entscheiden, ob ein Antrag überhaupt, und wenn ja, ob zu normalen oder zu erschwerten Bedingungen, angenommen werden kann. Die Bindungsfrist des Antragstellers gibt dem Versicherer Zeit für diese Prüfung.

Risikoversicherung

Bei einer Risikoversicherung wird der Versicherer überhaupt nicht leistungspflichtig, wenn sich das versicherte Risiko (Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit) während der Vertragsdauer nicht verwirklicht hat. Im Gegensatz zu einer Erlebensfall-Versicherung, ist sie nicht mit einem Sparvorgang verbunden.

Rückgabe von Anteilen / Börsenhandel

Anteile von Immobilienfonds können täglich an der Börse gehandelt werden oder der Fondsleitung auf Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer 12 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt zwei Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Rückgewähr

Rückgewähr siehe Prämienrückgewähr

Rückkauf

Der Rückkauf ist eine besondere Art, den Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer vorzeitig aufzulösen. Das Rückkaufsbegehren des Versicherungsnehmers bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrages. Der Versicherer hat den Rückkaufswert zu ermitteln und zu entrichten. Laut Gesetz muss der Versicherer diejenigen Lebensversicherungen zurückkaufen, bei denen der Eintritt des versicherten Ereignisses gewiss ist und die Prämien wenigstens für 3 Jahre bezahlt worden sind. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind bei praktisch allen Gesellschaften kundenfreundlicher. Der Rückkauf ist meistens schon nach 1 oder 2 Jahren möglich.

Rückkaufswert

Rückkaufswert weisen nur so genannte gemischte Versicherungen auf, die aus einer Risiko- und einer Sparkomponente bestehen und daher ein Deckungskapital bilden. Das Gesetz spricht von Versicherungen mit gewissem Versicherungsfall (VVG 90.2). Von jeder für eine gemischte Versicherung bezahlten Prämie legt die Gesellschaft einen Teil als Sparprämie zinstragend an. Einen anderen Teil der Prämie benötigt sie für die Risikodeckung, einen weiteren Teil für die laufenden Kosten. Die beim Vertragsabschluss entstehenden, einmaligen Abschlusskosten werden auf alle folgenden Prämien verteilt; sie sind daher erst am Ende der Prämienzahlungsdauer getilgt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten die Regeln, nach denen der Rückkaufswert auf dem Deckungskapital berechnet wird. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Zweifelsfall die Richtigkeit der Berechnung durch das Bundesamt für Privatversicherungen unentgeltlich überprüfen zu lassen.

Rücknahmekommission

Kommission, die von der Fondsgesellschaft bei der Rücknahme von Anteilen vom Anleger erhoben wird.

Rücknahmen

Rückgabe von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft.

Rücknahmepflicht

Siehe Kündigung.

Rücknahmepreis

Preis, zu dem ein Anlagefonds verpflichtet ist, Anteile zu Lasten des Fondsvermögens zurückzunehmen.

Rücknahmepreis (Immobilienfonds)

Entspricht dem Preis, zu dem Anteile von der Fondsleitung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zurückgenommen werden müssen (Inventarwert abzüglich einer Kommission gemäss Reglement).

Säule 3a

Teil der privaten Vorsorge des schweizerischen Sozialversicherungssystems (Dritte Säule), der die gebundene Vorsorge beinhaltet. Hier nimmt der Versicherte gesetzliche Auflagen in Kauf, dafür profitiert er von einem Steuerprivileg.

Säule 3b

Teil der privaten Vorsorge des schweizerischen Sozialversicherungssystems (Dritte Säule), der die freie Vorsorge beinhaltet. Hier hat der Versicherte keine gesetzlichen Auflagen, dafür sind seine Steuerprivilegien eingeschränkt.

Schlechtwetterentschädigung

Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) bei Reduktion des Erwerbseinkommens wegen schlechten Wetters für bestimmte Branchen (z. B. für das Baugewerbe).

Schuldnerrisiko

Siehe Bonitätsrisiko.

Schuldverschreibungen

Siehe Obligationen.

Securities Lending

Das Ausleihen von Wertschriften gegen Entgelt und Stellung von Sicherheit. Seit 1992 ist Securities Lending auch für Anlagefonds zulässig.

Sektordurchschnitt

Das Ausleihen von Wertschriften gegen Entgelt und Stellung von Sicherheit. Seit 1992 ist Securities Lending auch für Anlagefonds zulässig.

SFA

Siehe Swiss Fund Association.

Sharpe Ratio

Die Sharp Ratio drückt aus, mit einem wie viel höheren (bzw. niedrigerem) Ertrag ein Investor im Vergleich zum risikofreien Zinssatz (z.B. Sparzins) pro Risikoeinheit (Volatilität) rechnen kann. Der risikofreie Zinssatz ändert von Währung zu Währung.

Short-term Funds

Anlagefonds, die in Obligationen mit einer (Rest-)Laufzeit von 1 bis 3 Jahren investieren.

Sicaf

Société d'investissement à capital fixe. Anlagefonds in Form einer Aktiengesellschaft mit fixem Kapital. Vergleiche Gesellschaftstypus.

Sicav

Société d'investissement à capital variable. Anlagefonds in Form einer Aktiengesellschaft mit variablem Kapital. Die Anteile werden in Form von Aktien ausgestellt. Vergleiche Gesellschaftstypus.

Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds ist eine nationale Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung. Er hat die Aufgabe, Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen auszurichten, die eine ungünstige Alterstruktur aufweisen. Ausserdem stellt er die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sicherheitsfonds wird von den Vorsorgeeinrichtungen finanziert. Massgebend für den Finanzierungsanteil ist die Summe der koordinierten Löhne aller Versicherten, die für die Altersleistungen Beiträge zu entrichten haben.

Sicherungsfonds

Die Lebensversicherungseinrichtungen sind verpflichtet bei der Betriebsaufnahme eine Anfangsgarantie von Fr. 500'000.- zu leisten, welche in einem Sicherungsfonds geäufnet werden muss. Der Sicherungsfonds soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus den abgeschlossenen Lebensversicherungen decken. Der Sollbetrag entspricht den technischen Rückstellungen einer Lebensversicherungsunternehmung.

Sichtguthaben

Bankguthaben, über die sofort, d.h. ohne vorherige Kündigung verfügt werden kann.

Skala 44

Bei einer vollständigen Beitragsdauer für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird eine Vollrente ausbezahlt. Die Höhe dieser Vollrente kann der Skala 44 entnommen werden. Bei Beitragslücken kommt eine Teilrente nach den Skalen 1 bis 43 zur Auszahlung.

Small Caps

Aktien von Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung von in der Regel weniger als 500 Mio. CHF. Auch Nebenwerte genannt.

Socially Responsible Investments

Unter Socially Responsible Investments (SRI) werden Anlagen zusammengefasst, die neben traditionellen finanziellen Faktoren auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.

Sofort beginnende Rente

Bei einer privaten Altersrentenversicherung (Leibrente) mit sofortigem Beginn übergibt der Versicherungsnehmer das notwendige Rentenkapital in Form einer Einmaleinlage und die Rentenleistung des Versicherers setzt sofort nach dem Vertragsabschluss ein.

Sondermassnahmen

Jede Vorsorgeeinrichtung hat grundsätzlich eine bestimmte jährliche Summe (1 Prozent der koordinierten Löhne aller Versicherten, die Sparbeiträge zu entrichten haben) bereitzustellen. Dies sind die Mittel für die Sondermassnahmen, die insbesondere für die Verbesserung der Leistungen der Eintrittsgeneration sowie für die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung zu verwenden sind.

Soziale Krankenversicherung

Sozialversicherung, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt wird. Sie umfasst die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Krankentaggeldversicherung (nach KVG).

Sozialversicherung

Obligatorische Personenversicherungen, deren Versicherungsleistungen gesetzlich festgelegt sind. Ziel der Sozialversicherungen ist ein Basisschutz für die finanziellen Folgen der Gefahren Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Dienstpflicht und Mutterschaft. Die soziale Ausgestaltung zeigt sich insbesondere im Solidaritätsgedanken und im gesetzlichen Anspruch. Versichert ist die ganze Wohnbevölkerung (z.B. AHV/IV) oder ein eingeschränkter Personenkreis (z.B. UVG, EO).

Sparprämie

"Teil der gesamten Prämie bei kapitalbildenden Versicherungen, welcher mit den Zinsen den jährlichen Zuwachs des Deckungskapitals bestimmt. Bei dieser Art von Versicherungen hat der Versicherer grundsätzlich selbst dann eine Leistung zu erbringen, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird, d.h. bevor ein Versicherungsfall eingetreten ist und sofern die Mindestprämienzahlungsdauer eingehalten wird. "

Sperrtage

Die Versicherungsleistung der Arbeitslosenentschädigung besteht aus Taggeldern. Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld kann bei einem Verschulden des Versicherten sistiert werden. Je nach Schwere des Verschuldens können die Behörden des Arbeitsamts bis zu 60 Sperrtage aussprechen.

Spezialitätenfonds

Anlagefonds, die sich durch einen besonderen Anlageansatz oder eine spezielle Ausrichtung auf bestimmte Länder, Branchen oder auf bestimmte Anlageinstrumente von herkömmlichen Anlagefonds unterscheiden.

SPI

Abkürzung für "Swiss Performance Index"

Spitaltaggeld (Private Unfallversicherung)

Baustein der privaten Unfallversicherung, der Kosten für Mehrauslagen im Spital (z. B. Telefongebühren, Fernsehmiete) übernimmt.

Splitting (Einkommenssplitting)

Besonderheit bei der Berechnung der Altersrenten von Ehepaaren. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens wird jedem Ehepartner für die gemeinsamen Ehejahre das halbe Jahreseinkommen des anderen Ehepartners gutgeschrieben.

Splitting-Vorsorgelösung

Organisationsform der überobligatorischen Versicherung in der beruflichen Vorsorge, bei der die BVG-Minimalleistungen und die überobligatorischen Leistungen getrennt versichert werden.

Staatsanleihen

Obligationen, die von Staaten zur Finanzierung ihres Staatshaushaltes emittiert werden.

Stempelabgabe (Umsatzabgabe)

Anlagefonds mit Domizil im Ausland unterliegen in der Schweiz beim Bezug aus Emissionen der Stempelabgabe. Die Rücknahme ist von der Stempelabgabe befreit. Anlagefonds nach schweizerischem Recht sind bei der Ausgabe/Rücknahme von Anteilen an den Fonds von der Stempelabgabe befreit.

Sterbetafel

Die Sterbetafel liefert die statistischen Erfahrungswerte für alle versicherungstechnischen Berechnungen in Verbindung mit dem Todes- und Erlebensfall (Todeswahrscheinlichkeit/Lebenserwartung).

Steuerabzug

Die Prämien für eine Lebensversicherung der Säule 3b (Versicherung, freie) können zusammen mit den Prämien für andere Versicherungen (z.B. für die Krankenkasse) bis zu einem gewissen Betrag vom Einkommen abgezogen werden (Pauschalabzug). Die Prämien für eine gebundene Vorsorge-Police können vollständig vom Einkommen abgezogen werden, sofern die maximalen Abzugslimiten nicht überschritten werden.

Steuerprivileg

Steuervorteil, der z.B. aus dem Abschluss einer Lebensversicherung resultiert. Der Staat gewährt für Vorsorgelösungen, die bestimmten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, steuerliche Vorzüge. Man unterscheidet punkto Privilegierung die Säulen 3a (Versicherung, gebundene) und 3b (Versicherung, freie).

Steuervergünstigung

"Siehe Steuerabzug. Siehe Steuerprivileg."

Steuervorteil

"Siehe Steuerabzug. Siehe Steuerprivileg."

Stiftungsrat

Oberstes Verwaltungsorgan der Stiftung. Im Rahmen von Gesetz und Stiftungsurkunde entscheidet er frei und endgültig. Er trägt auch die Verantwortung für die Stiftung, insbesondere für die Anlage des Stiftungsvermögens.

Straight Bonds

Obligationen mit festem Zinssatz und festem Rückzahlungstermin.

Strategy Funds

Siehe Anlagestrategiefonds.

Subfonds

Unterfonds oder Teilfonds bei nach dem «Umbrella»-Prinzip gestalteten Fonds. Bei Anlagefonds mit verschiedenen Subfonds ist der Anleger nur am Vermögen und am Ertrag jenes Subfonds berechtigt, an dem er beteiligt ist. Subfonds werden häufig auch als Segmente oder Kompartimente bezeichnet.

Summenversicherung

Summenversicherung liegt vor, wenn die Versicherungsleistung unabhängig davon geschuldet ist, ob das versicherte Ereignis eine Vermögenseinbusse bewirkt hat und wie hoch diese effektiv ausgefallen ist. Die Lebensversicherung ist grundsätzlich eine Summenversicherung. Die übrigen Personenversicherungen können sowohl als Summenversicherung (feste Taggelder, Invaliditätskapitalien) als auch als Schadenversicherung (Heilungskosten, konkreter Erwerbsausfall) ausgestaltet sein.

SUVA

Abk. für: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Anbieter der obligatorischen Unfallversicherung. Bestimmte Unternehmen (z.B. Baugewerbe, Industriebetriebe) müssen die Unfallversicherung ihrer Mitarbeiter bei der SUVA abschliessen.

Swiss Fund Association

Verband, der die Interessen der in der Schweiz tätigen Fondsindustrie vertritt. 1992 im Rahmen der Schweizerischen Bankiervereinigung in Basel gegründet (früher Schweizerischer Anlagefondsverband).

Swiss Performance Index

Der Swiss-Performance-Index (SPI) wurde nach der Sitzung vom 1. Juni 1987 mit einem Stand von 1000 Punkten eingeführt. Der SPI umfasst alle an den Börsen von Zürich, Genf und Basel gehandelten Aktien, Partizipationsscheine und Genussscheine sowie die Titel der Nebenbörsen von insgesamt 269 Gesellschaften (Ende 1991). Diese mehr als 450 Titel sind nach ihrer Börsenkapitalisierung gewichtet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Aktienindizes werden hier die Dividendenabgänge dem Index zugeschlagen.

Taggeld

Versicherungsleistung, die im Falle einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit erbracht wird. Man unterscheidet Unfalltaggeld und Krankentaggeld.

Taggeld (Private Unfallversicherung)

Baustein der privaten Unfallversicherung, der den Ausfall des Erwerbseinkommens während einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit kompensiert.

Tarif

Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. Tarif heisst aber auch die Zusammenfassung der Prämien (Leben), gegliedert nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder Endalter für die einzelnen Versicherungsarten. Sie werden ihrerseits im Tarifbuch zusammengefasst.

Tarifalter

Das Tarifalter ist das versicherungstechnische Eintrittsalter des Versicherten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Technischer Zins

Der technische Zins ist der garantierte Mindestzinssatz während der ganzen Vertragsdauer, mit dem der Sparteil der Prämie bei vermögensbildenden Versicherungen aufgezinst wird. Wird mehr als der technische Zins erwirtschaftet, so wird dies in Form einer nicht garantierten Überschussbeteiligung dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben.

Technischer Zinssatz

Zinssatz, der den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegt. Er muss so angelegt werden, dass der effektiv erzielbare Zins möglichst nie kleiner ist.

Teilrückkauf

Änderung am Vertrag, wobei nicht der ganze Rückkaufswert, sondern nur ein Teil davon, ein sogenannter Teilrückkaufswert, zur Auszahlung gelangt. Durch die Verminderung der Substanz der Versicherung (Rückkaufswert, Deckungskapital) werden die versicherten Leistungen herabgesetzt.

Teilverzicht

Herabsetzung der versicherten Leistungen, ohne dass dabei ein Teilrückkaufswert frei wird. Bei Hauptversicherungen, die noch keinen Rückkaufswert aufweisen. Dies ist in der Regel der Fall, solange die Prämien für die Mindestprämienzahlungsdauer noch nicht fällig geworden und bezahlt sind. Bei der Herabsetzung von Zusatzversicherungen spricht man ebenfalls von einem Teilverzicht.

Telemed-Modell

Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem sich der Versicherte verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst eine Hotline seiner Krankenkasse anzurufen, bevor er einen Arzt aufsucht. Am Telefon wird der Versicherte von Fachpersonen so beraten, dass ggf. unnötige Arztbesuche vermieden werden können.

Temporäre Leibrenten

Diese Versicherungsform (auch zeitliche Leibrente genannt) gewährleistet die Auszahlung einer zum voraus festgelegten Anzahl jährlicher Renten, unter Voraussetzung, dass der Versicherte lebt. Die Rentenzahlungen enden unmittelbar mit dem Tode des Versicherten, bzw. nach Auszahlung der festgelegten Anzahl jährlicher Renten. Die Finanzierung dieser Versicherung kann über periodische Prämien oder durch eine Einmaleinlage erfolgen. Die temporäre Leibrenten-Versicherung interessiert Personen, die sich nur für den Erlebensfall, und dies für einen begrenzten Zeitabschnitt, ein Einkommen sichern wollen. (Beispiel: finanzielle Brücke zwischen einer vorzeitigen Pensionierung und der Fälligkeit der AHV-Leistungen.)

Temporäre Rente

Private Altersrente mit begrenzter Dauer, d.h. der Versicherer zahlt die Renten nur bis zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.

Termingelder

Bankeinlagen, die nicht jederzeit, sondern an einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt fällig sind und entsprechend eine höhere Verzinsung abwerfen.

Terminkonto / Termingeldkonto

Wie Kassenobligation, aber ohne Stückelung (runde Beträge) und Wahl der genauen Laufzeit zwischen ein und zehn Jahren.

Terminversicherung

"Bei der Terminversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten erst zu dem im voraus bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt. Die Terminversicherung ist eine vermögensbildende Versicherung. Sie hat daher grundsätzlich auch einen Rückkaufswert. Diese Versicherungsart wird daher auch Versicherung auf festen Termin genannt oder in Anlehnung an den französischen Ausdruck, Termefix-Versicherung. Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, entfallen die für die restliche Dauer noch geschuldeten Prämien. Trotzdem wird aber die vereinbarte Versicherungssumme im festgesetzten Zeitpunkt voll ausbezahlt. Mit dieser Versicherung können planmässig auf einen im voraus festgesetzten Zeitpunkt Mittel bereitgestellt werden. Sie eignet sich daher besonders in der Kombination mit der Kinderversicherung (Ausbildungs- und Aussteuerversicherung). "

Teuerungszulagen

Anpassung laufender Renten an die Teuerung. Für Hinterlassenen- und Invalidenrenten vom BVG vorgeschrieben. Über Teuerungszulagen an Altersrenten hat der Stiftungsrat zu beschliessen.

Themenfonds

Anlagefonds, die in Werten investieren, welche einem bestimmten Kriterium gerecht werden (Umweltfreundlichkeit, ethisches Engagement, usw.) oder welche alle die gleiche Eigenschaft aufweisen (z.B. Unternehmen, die eine Restrukturierung durchlaufen).

Theoret. Verfallrendite (brutto) / Anlagestrat.fonds

Im Gegensatz zu den Obligationen- und Geldmarktfonds wird die theoretische Verfallrendite hier aus Gründen der Vergleichbarkeit brutto ausgewiesen, da die Anlagestrategiefonds neben unterschiedlich hohen Anteilen an verzinslichen Anlagen auch unterschiedliche Kommissionsstrukturen aufweisen.

Theoret.Verfallrendite(netto)/Oblig. u. Geldm.fond

Die bei Obligationen- und Geldmarktfonds ausgewiesene theoretische Verfallrendite ist eine für die nächsten 12 Monate erwartete Rendite auf der Basis des aktuellen Fondsportefeuilles. Sie ist eine Schätzung und entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Renditen auf Verfall aller Einzelanlagen des Fonds. Dabei werden die bei der Verwaltung des Fonds anfallenden Kosten berücksichtigt und von der Bruttorendite auf Verfall abgezogen. Bei Änderungen der Portefeuillestruktur und Schwankungen des Zinsniveaus verändert sich auch die theoretische Verfallrendite. Es kann daher nicht von der Verfallrendite eines Fonds auf eine allfällige Ausschüttung geschlossen werden.

Thesaurierender Fonds

Anlagefonds, der seine Erträge laufend wiederanlegt und nicht an die Anleger ausschüttet. Gegenteil: Ausschüttender Fonds. Vergleiche auch Tranche.

Thesaurierung

Laufende Wiederanlage der erwirtschafteten Erträge im selben Fonds.

Titelankaufsspesen

Bei einigen Fonds werden auf Grund der Besonderheiten ihrer Konstruktion zusätzlich zur Ausgabekommission so genannte Titelankaufspesen erhoben. Diese Kommission fliesst dem Fonds zu und dient dazu, die beim Ankauf von Wertschriften entstehenden Kosten abzudecken.

Titelrisiko

Risiko, dass der Kurs eines Titels schwankt.

Todesfallkapital (Private Unfallversicherung)

Baustein der privaten Unfallversicherung (Summenversicherung), der Hinterbliebene im Todesfall finanziell entschädigt.

Todesfallrisiko-Versicherung

Die Versicherungsgesellschaft zahlt das vereinbarte Kapital aus, falls der Versicherte vor dem vereinbarten Endtermin stirbt. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen fällig. Da bei dieser Versicherung kein Sparprozess wie bei einer gemischten Versicherung eingeschlossen ist, liegt die Prämie entsprechend tiefer. Sie dient vor allem der Deckung der Todesfallzahlungen. Wenn das versicherte Kapital während der Vertragsdauer gleich hoch bleibt, handelt es sich um eine Todesfallrisiko-Versicherung mit gleichbleibenden Kapital. Es ist dies die übliche Risiko-Versicherung; sie dient vorab dem Schutz der Familie beim Tod des Versicherten. Sie kann aber auch zur Sicherstellung einer Schuld eingesetzt werden. Wird die Schuld jährlich amortisiert, kann vereinbart werden, dass die Risikoabdeckung jährlich um einen gleichbleibenden Teil abnimmt. Bei der Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmenden Kapital vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital um einen Bruchteil der Vertragsdauer. Bei Tod des Versicherten vor dem Endtermin wird das im Zeitpunkt des Todes noch versicherte Kapital an die Begünstigten ausbezahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf der Versicherung, werden auch hier keine Leistungen fällig. Diese Art Risiko-Versicherung wird oft auch zur Abdeckung einer amortisierbaren zweiten Hypothek eingesetzt. Durch die jährliche Abnahme der versicherten Leistungen und des geringeren Risikos für die Gesellschaft ist die Prämie äusserst günstig. Die Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmenden Kapital eignet sich daher auch besonders gut für Personen, die kurzfristig einen sehr hohen Vorsorgeschutz brauchen, aber nur wenig Prämien aufwenden können. In Kombination mit einer gemischten Versicherung kann ein bedarfsgerechter Vorsorgeschutz zu tragbaren Prämien und einer Erlebensfall-Leistung, die die gesamten aufgewendeten Prämien zurückbringt, erreicht werden.

Todesfall-Zeitrente

Die Todesfall-Zeitrente erbringt anstelle eines Kapitals (Todesfallrisiko-Versicherung) bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der vereinbarten Frist jährlich wiederkehrende Renten und zwar bis zum vereinbarten Endtermin. Der Begünstigte erhält somit ein regelmässiges Ersatzeinkommen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Stirbt er ebenfalls vor dem Endtermin der Versicherung, geht sein Anspruch an den Nächstbegünstigten (Begünstigung) über, allenfalls an seine Erben. Die Lebensversicherungsgesellschaft muss also in jedem Fall die durch den Tod der versicherten Person fällig werdenden Renten bezahlen. Daher ist der "Wert" genau berechenbar und der Begünstigte hat das Recht, sofern der Versicherungsnehmer nichts anderes bestimmt hat, sich den diskontierten Wert aller zukünftigen Zeitrenten als Kapital auszahlen zu lassen.

Tracking Error

Mass für die Abweichung der Fondsrendite zur Rendite des Benchmarks über einen bestimmten Beobachtungszeitraum. Ausgedrückt in Prozent. Der Tracking Error ist umso kleiner, je passiver der Anlagefonds verwaltet wird.

Trading Opportunistic

Unter diesem Begriff werden Strategien zusammengefasst, die situationsabhängig in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten, Sektoren und Märkten investieren, je nach Möglichkeit, die sich den Managern bietet. Macro Hedge Funds versuchen globale Profitchancen durch makroökonomische Analysen zu erkennen und auszunützen. Wegen der Verschiedenheit der Strategien sind auch die Korrelationen zu den Märkten unterschiedlich.

Tranche

Ein Fonds resp. Subfonds kann in mehrere Tranchen, d.h. separate Valoren aufgeteilt werden, die sich durch einen oder mehrere Faktoren von einander unterscheiden. Beispiele: Ausschüttungspraxis, Konditionen, Fondswährung. Hingegen sind alle Tranchen eines Fonds/Subfonds immer in das selbe Portfolio investiert.

Treuepflicht

Die gesetzlich verankerte Pflicht von Fondsleitung und Depotbank sowei ihrer Beauftragten, ausschliesslich die Interessen der Anleger wahrzunehmen.

Treuhandgeschäft

Transaktion, die der Treuhänder, oft eine Bank, in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, abwickelt. Der Treuhänder nimmt z.B. vom Treugeber Gelder entgegen und legt sie in seinem Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, bei Dritten an.

Überobligatorium (BV)

Teil des Versicherungsschutzes der beruflichen Vorsorge, der über den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalschutz hinausgeht.

Überschussbeteiligung

"Leistungen und Prämien eines Lebensversicherungs-Vertrages sind während der ganzen Versicherungsdauer garantiert. Daher müssen die Prämien bezüglich Sterblichkeit, Erwerbsunfähigkeitsrisiko, Zinsverlauf und Kosten vorsichtig berechnet werden. In der Regel verläuft aber die tatsächliche Entwicklung des Risikos und des Zinsertrages besser als angenommen. Die Lebensversicherungs-Gesellschaften gewähren daher zum Ausgleich eine Überschussbeteiligung, indem die gewissermassen zuviel verlangte Prämie dem Kunden wieder zurückerstattet wird. Der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung beginnt nach einem bis drei Versicherungsjahren. Die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen der Gesellschaft kann aufgrund verschiedener Systeme erfolgen. Die Überschussanteile können wie folgt verwendet werden: -Verzinsliche Ansammlung -Erhöhung der Versicherungsleistung -Prämienermässigung "

Überschussrente

Rente, die nur aus Überschüssen finanziert wird. Die Überschussrente erhöht die vertragliche Rente und wird zusammen mit dieser ausbezahlt.

Übrige Fonds

Anlagefonds, die weder Effektenfonds noch Immobilienfonds sind. Sie investieren in Anlagen, die nur beschränkt marktgängig sind, meist höheren Kursschwankungen unterliegen, eine begrenzte Risikoverteilung aufweisen oder deren Bewertung erschwert ist (z.B. Anlagen in Edelmetallen, Commodities, Optionen, Terminkontrakten und in Anteilen anderer Anlagefonds sowie in anderen Rechten).

Übrige Fonds mit besonderem Risiko

Anlagefonds, die im Unterschied zur Kategorie der übrigen Fonds zusätzlich ein besonderes Risiko aufweisen, das nicht mit dem Risiko von Effektenfonds vergleichbar ist. Auf diesen Umstand ist im Fondsnamen sowie im Prospekt und in der Werbung speziell hinzuweisen. Die Anteile solcher Fonds dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Vertrags verkauft werden, in welchem auf das besondere Risiko hingewiesen wird.

Umbrella-Fonds

Anlagefonds, der aus mehreren Subfonds zusammengesetzt ist. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit, so dass nur für den Umbrella ein Zulassungsverfahren nötig ist. Die Subfonds sind im selben Fondsreglement und Prospekt geregelt. Nach der erstmaligen Zulassung können weitere Subfonds geschaffen werden. Nicht zu verwechseln mit Fund of Funds.

Umhüllende Vorsorgelösung

Organisationsform der überobligatorischen Versicherung in der beruflichen Vorsorge, bei der die BVG-Minimalleistungen und die überobligatorischen Leistungen als Einheit zusammengefasst werden.

Umlageverfahren

Die Leistungen für die Rentner werden jedes Jahr unmittelbar durch die Beiträge der aktiven Versicherten finanziert, d.h. es sammelt sich kein Deckungskapital an, da die Einnahmen gerade den jeweiligen Ausgaben zu entsprechen haben.

Umwandlung

Bei der Umwandlung eines bestehenden Vertrages wird dessen Deckungskapital als Teil-Einmaleinlage in eine neue Versicherung eingebaut. Bei diesem Vorgang erlischt der alte Versicherungsvertrag.

Umwandlungssatz

Prozentsatz, dessen Höhe vom Bundesrat aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt wird. Der Umwandlungssatz dient zur Berechnung der Altersrente aufgrund des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens (Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz = jährliche Altersrente). Er wird ebenfalls verwendet für die Berechnung der Invalidenrenten nach BVG.

Umwandlungswert

Wurden die Prämien einer Lebensversicherung für mindestens 3 Jahre bezahlt und stellt der Versicherungsnehmer die Prämienzahlung ein oder verlangt er die Umwandlung, wird die Versicherungssumme nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf die Höhe des Umwandlungssatzes herabgesetzt. Die Versicherung wird prämienfrei weitergeführt.

Unfall

Als Unfall gilt jede Körperschädigung, die der Versicherte durch plötzlich auf ihn einwirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet. Unfällen gleichgestellt sind u.a. Vergiftungen sowie Ertrinken.

Unfallähnliche Körperschädigung (UV)

Körperlicher Schaden, der nicht auf einen Unfall (im Sinne von: ungewöhnliche Einwirkung eines äusseren Faktors) zurückzuführen ist, aber durch die obligatorische Unfallversicherung nach UVG versichert ist.

Unfallversicherung

Personenversicherung, die das Ereignis Unfall versichert. Man unterscheidet die obligatorische und die private Unfallversicherung.

Universalbank

Bank, die grundsätzlich alle Sparten des Bankgeschäftes betreibt. In der Schweiz haben die meisten Banken einen Universalbankcharakter. Ausnahmen: spezialisierte Banken wie Kleinkreditbanken, Raiffeisenkassen, Privatbankiers.

Unterstützung

Massgebliche Unterstützung. Eine Person kann im Rahmen der 2. Säule oder der Säule 3a begünstigt werden, wenn sie von der verstorbenen (versicherten) Person massgeblich unterstützt worden ist. Dies kann in der Regel dann angenommen werden, wenn die Unterstützung mehr als 50 % des Unterhalts der begünstigten Person ausmachte und sie länger als 5 Jahre dauerte und im Zeitpunkt des Todes noch andauerte. Unterhalb dieser Grenzen ist im Einzelfall eine sachgerechte Lösung zu finden.

UVG

Abkürzung für "Bundesgesetz über die Unfallversicherung" vom 20. März 1981

UVG-Lohnmaximum

Obere Einkommensgrenze, die im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung versichert wird.

UVG-Zusatzversicherung

Erweiterung des obligatorischen Unfallschutzes nach UVG um zusätzliche Leistungen, die von Privatversicherern angeboten werden.

Valorennummer

In der Schweiz verwendete Kennnummer von Wertpapieren, die deren Handel und Transfer erleichtert. Auf internationaler Ebene ISIN-Nummer.

Variabel verzinsliche Obligationen

Obligationen, deren Zins viertel- oder halbjährlich mit der Entwicklung des jeweiligen Referenzzinssatzes ändert. Ein häufiger Referenzzinssatz ist der Libor (London Interbank Offered Rate).

Venture Capital

Dieser Begriff bezeichnet die Bereitstellung von Eigenkapital inklusive umfassender Managementunterstützung für junge Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumsaussichten. Das Kapital bleibt in der Regel fünf bis zehn Jahre in der Firma gebunden.

Verfügung

Unter Verfügung kann ein Testament oder ein Erbvertrag verstanden werden. Mittel einer Person, noch zu Lebzeiten und im Rahmen der Dispositionsfreiheit selbst das Schicksal des künftigen Nachlasses zu regeln. Diese Verfügungen werden erst mit dem Tod der verfügenden Person wirksam.

Verfügung: Letztwillige Verfügung mit Vollmacht

Bei Drittlebensversicherungen kann der Versicherungsnehmer regeln, wer nach seinem Tod neuer Versicherungsnehmer wird. Durch den Tod des Versicherungsnehmers wird keine Versicherungsleistung fällig, und der Vertrag erlischt nicht. Die Regelung über den neuen Versicherungsnehmer erfolgt in einer letztwilligen Verfügung. Die dazugehörige Vollmacht ermächtigt den Versicherer, sofort nach Kenntnisnahme des Todes den Übergang des Versicherungsnehmers durchzuführen. Fehlt eine letztwillige Verfügung, so fällt der Versicherungsvertrag in die Erbmasse des Verstorbenen. Alle vorhandenen Erben werden gemeinsam neue Versicherungsnehmer.

Verkaufsprospekt

Siehe Prospekt.

Verkehrswert (Immobilienfonds)

Der gegenwärtige, von unabhängigen Experten geschätzte Wert einer Liegenschaft, der bei sorgfältigem Verkauf zum Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Schätzung wird in der Regel einmal jährlich, gemäss der von der Fondsleitung angewandten Schätzungsmethode vorgenommen.

Vermittlungsfähigkeit

Eine Voraussetzung für eine Arbeitslosenentschädigung. Arbeitslos ist nur jemand, der in der Lage und bereit ist, eine zumutbare Stelle anzutreten. Vermittlungsfähigkeit bedeutet also Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit.

Vermögensbildende Versicherung

Vermögensbildende Versicherungen, auch kapitalbindende genannt, sind Lebensversicherungen, mit denen ein Sparprozess in irgendeiner Form verbunden ist.

Verrechnungssteuer

Steuer auf Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden: 35%), Renten (15%) und Kapitalleistungen aus Versicherung (8%). Sie ist vom Leistenden (Bank, Versicherung) direkt an den Fiskus abzuliefern. Wenn der Empfänger die erhaltene Leistung in der Steuererklärung deklariert, wird die erhobene Verrechnungssteuer zurückerstattet. Von diesem Prinzip (Erhebung der Steuer bei Auszahlung der Leistung und Rückerstattung bei Deklaration der Leistung) wird bei Versicherungsleistungen abgewichen. Ein Abzug der Verrechnungssteuer bei der Auszahlung der Leistung erfolgt nur dann, wenn die Ausrichtung der Leistung gemäss ausdrücklicher Anweisung des Leistungsempfängers nicht dem Fiskus (Eidgenössische Steuerverwaltung) gemeldet werden darf.

Verrechnungssteuer (Fonds)

Vom Bund erhobene Quellensteuer von 35% auf inländischen Kapitalerträgen, die unter anderem bei Ertragsausschüttungen von schweizerischen Anlagefonds erhoben wird. Die Abzüge können, je nach Herkunft der Erträge und Domizil des Anlegers, ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Versicherte Person

"Allgemein: Die Person, deren Sachen, Vermögen oder Person Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Sie ist auch anspruchsberechtigt. Synonym: der Versicherte. In der Personenversicherung: Die Person, auf deren Leben die Versicherung gestellt ist, oder für die eine Unfall- oder Krankendeckung vereinbart ist. "

Versicherter

Der Versicherte ist der Vertragspartner des Versicherers. Er bezahlt die Prämie und erhält dafür von der Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Gegenleistung.

Versicherung auf ein Leben

Lebensversicherung mit einer Police, in der eine einzige Person versichert ist.

Versicherung auf fremdes Leben

Bei der Versicherung auf fremdes Leben schliesst der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung nicht auf sein eigenes Leben, sondern auf das Leben einer Drittperson ab. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind somit nicht identisch, weshalb man auch von einer Fremd- oder Drittlebensversicherung spricht. Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag stehen nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber der versicherten Person zu. Der Abschluss einer Versicherung auf fremdes Leben braucht die vorgängige schriftliche Zustimmung des versicherten Dritten, damit er gültig ist (VVG 74).

Versicherung auf zwei Leben

Lebensversicherung mit einer Police, in der zwei Personen versichert sind.

Versicherung zu Gunsten Dritter

Eine Personenversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer einen Begünstigten bezeichnet, dem die Versicherungsleistung ganz oder teilweise zustehen soll.

Versicherung, freie

Eine freie Versicherung (Säule 3b) ist im Gegensatz zu einer gebundenen Versicherung (Säule 3a) ein Vertrag, der steuerlich nur mässig privilegiert ist, über den der Kunde dafür aber frei verfügen kann. Siehe auch Vorsorge.

Versicherung, gebundene

Die gebundene Vorsorge-Police (Säule 3a) ist steuerlich stark privilegiert, die Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers über einen solchen Vertrag ist allerdings auch sehr stark eingeschränkt. Siehe auch Vorsorge.

Versicherung, prämienfreie

Eine prämienfreie Versicherung ist ein Vertrag, für den der Kunde keine Prämien mehr bezahlt. Bei der Prämienfreistellung wird der vorhandene Rückkaufswert dazu verwendet (als Einmaleinlage), die Versicherungssumme neu (normalerweise tiefer als zu Beginn) zu bestimmen.

Versicherungsdauer

Die Zeitspanne, während welcher der Versicherungsschutz wirksam ist. Sie wird in der Regel in mehrere Versicherungsperioden unterteilt. Die Versicherungsdauer kann mit der Vertragsdauer zusammenfallen.

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.

Versicherungsleistungen

Die vertragliche Leistung des Versicherers nach einem Versicherungsfall. Sie kann eine Geldleistung oder eine Dienstleistung sein.

Versicherungsmodell

Das KVG bietet einen Spielraum für kostensparende Versiche-rungsmodelle. Verbreitet sind das HMO-Modell, das Hausarzt-Modell, das Light-Modell und das Telemed-Modell.

Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen.

Versicherungssumme

Die in der Versicherungspolice festgehaltene Summe, die fällig wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungssumme (VS) wird von den Parteien frei vereinbart, richtet sich aber in der Sachversicherung nach dem Wert der Sache.

Versorgerschäden

Ein Versorgerschaden ist derjenige Schaden, der durch die Tötung oder Verletzung eines Versorgers ( z.B.: Ehemann und -frau, Vater, Mutter) entsteht, weil die unterstützungspflichtigen Personen ihren Versorger verlieren.

Vertragsbeginn

Der Zeitpunkt, in welchem der Vertragsschluss durch Annahme eines verbindlichen Antrages herbeigeführt wird.

Vertragsdauer

Die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages.

Vertragstypus

Anlagefonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Anleger schliesst durch den Kauf von Anteilen einen Kollektivanlagevertrag mit der Fondsleitung und der Depotbank ab. Der Anteilinhaber hat keine Eigentumsrechte am Fondsvermögen, sondern Anspruch auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Fonds. Gegenteil: Gesellschaftstypus.

Vertreter (Fonds)

Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Schweiz, die Anlagefonds ausländischen Rechts, die in der Schweiz zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, in der Schweiz gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörde vertritt. Für die Ausübung einer Vertreterfunktion bedarf es der vorgängigen Bewilligung durch die Eidgenössische Bankenkommission.

Vertreter, gesetzlicher

Diejenige Person, die für eine handlungsunfähige Person (Unmündige, Bevormundete, Entmündigte) die Handlungen vornehmen kann bzw. muss, die letztere zur Begründung von Rechten und Pflichten benötigt.

Vertriebsträger (Ausgabestelle)

Partnerunternehmen eines Fondsanbieters, das dessen Produkte an Kunden verkauft und von diesen zurücknimmt.

Verwaltungsgebühr

Entgelt zu Gunsten der Fondsleitung für die Verwaltung eines Anlagefonds. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird in Prozenten beziehungsweise Zehntelprozenten auf dem Fondsvermögen, oft auch in Basispunkten, ausgedrückt.

Verwertbarkeit (bei Konkurs/Pfändung)

Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach vorgängiger Pfändung bzw. im Rahmen des Konkursverfahrens verwertet werden. Das Rückkaufsbegehren stellt das Betreibungs- bzw. das Konkursamt. Mit dem Rückkaufswert werden die Forderungen des/der Gläubiger/s ganz oder teilweise befriedigt. Eine Verwertung kann aber nur erfolgen, wenn der Vertrag nicht durch das Konkursprivileg geschützt ist oder wenn es sich nicht um eine gebundene Vorsorge-Police handelt.

Verzicht

Aufgeben eines Rechts oder eines Anspruchs.

Verzinsung der Altersguthaben

Gemäss Art. 15 Abs. 2 BVG legt der Bundesrat den Mindestzinssatz auf Altersguthaben fest. Er beträgt gegenwärtig (Stand 2005) 2.5 Prozent (Art. 12 BVV 2).

Volatilität

Siehe Risiko.

Vorauszahlung

Siehe Belehnung.

Vorauszahlungszins

Zins für auf Versicherungspolicen gewährte "Darlehen". Er ist vorschüssig zu Beginn des Versicherungsjahres zu bezahlen.

Vorbehalt

Speziell in der Personenversicherung kann ein erhöhtes Risiko wegen vorbestandener Krankheit/Unfälle oder schlechtem Gesundheitszustand im Zeitpunkt des Abschlusses zu einem Vorbehalt führen; als Vorbehalt wird eine Einschränkung im Versicherungsschutz bezeichnet. Als Alternative zum Vorbehalt kann allenfalls eine Mehrprämie vereinbart werden. Siehe auch Erschwerungen.

Vorschüssig

Vorschüssig heisst, dass eine Leistung vor Beginn einer Zahlungperiode fällig ist.

Vorsorge

"1. Freie Vorsorge: Unter freier Vorsorge verstehen wir alle Vorkehren, die im Hinblick auf Vorsorge getroffen werden. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw. 2. Gebundene Vorsorge: In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen jedoch ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Den steuerlichen Vergünstigungen stehen andererseits einschränkende Vorschriften bezüglich Abschluss, Gestaltung und Verfügung gegenüber. Die gebundene Vorsorge kann sowohl über die gebundene Lebensversicherung wie auch über Banksparpläne getroffen werden. "

Vorsorgeausweis

Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über persönliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie deren konkrete Höhe z.B. Pensionskassenausweis, AHV-Ausweis.

Vorsorgeeinrichtung

Das BVG verpflichtet die Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einen verselbständigten Vorsorgeträger, eine sogenannte Vorsorgeeinrichtung, zu schaffen - gewöhnlich Pensionskassen genannt - oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Dahinter steckt die Absicht des Gesetzgebers, das Vorsorgevermögen im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers zu schützen und somit für die Personalvorsorge zu sichern. Die Vorsorgeeinrichtung muss in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen sein und die Rechtsform einer Stiftung, Genossenschaft oder einer Einrichtung des öffentlichen Rechts aufweisen.

Vorsorgefall

Der Vorsorgefall entspricht dem Versicherungsfall im Rahmen des BVG.

Vorsorgepolice

Die Vorsorgepolice ist ein breitgefächertes Angebot der Lebensversicherung im Rahmen der steuerbegünstigten, gebundenen Vorsorge.

Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement regelt die berufliche Vorsorge der Vorsorgeeinrichtung und hält die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest. Es wird vom zuständigen Organ der Vorsorgeeinrichtung erlassen.

VS

Abkürzung für "Versicherungssumme"

Wagnis (NBU)

Private Aktivität, durch die sich ein Versicherter freiwillig einer besonders grossen Unfallgefahr aussetzt und die zur Kürzung oder Verweigerung der Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung führt.

Währungsparität

Offiziell festgesetztes Wertverhältnis einer Währung gegenüber anderen Währungen.

Wandelanleihen

Obligationen, die mit einem Wandelrecht ausgestattet sind, das die Inhaber berechtigt, die Obligation zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Voraus bestimmten Verhältnis in Aktien des betreffenden Unternehmens umzuwandeln. Nach der Wandlung geht die Obligation unter.

Warenfonds

Anlagefonds, die ihr Vermögen hauptsächlich in handelbaren Rohwaren anlegen.

Wartefrist

Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Gesellschaft liegt. Sie gilt bei den Erwerbsausfallrenten und bei den Taggeldern der Lebensversicherung. Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden. Nicht verwechselt werden darf die Wartezeit mit der Karenzzeit.

Wechselkursrisiko

Risiko von Kursschwankungen zwischen Rechnungswährung und Referenzwährung des Anlegers.

Wiederanlage

Die Möglichkeit, die Ausschüttung im gleichen Fonds wiederanzulegen. Einzelne Fonds gewähren dem Anleger bei der Wiederanlage seiner Jahresausschüttung einen speziellen Wiederanlagerabatt auf dem Ausgabepreis. Bei den meisten Fonds schweizerischen Rechts ist dies der Fall.

Wohneigentumsförderung (BV)

Das Altersguthaben der beruflichen Vorsorge kann (mit gewissen Einschränkungen) zum Erwerb von Wohneigentum verwendet werden.

Zahlstelle

Die vom Emittenten ausdrücklich beauftragte Stelle bzw. Bank, welche für alle laufenden Transaktionen zuständig ist, die sich für die Besitzer der betreffenden Wertschriften ergeben, wie z.B. die Einlösung der fälligen Dividenden- und Zinscoupons. Auch Einlösungsstelle genannt.

Zeichnung

Im Fondsgeschäft wird unter Zeichnung der Erwerb von Fondsanteilen verstanden. Gegenteil: Rücknahme.

Zeitrenten

Als Zeitrenten werden für eine bestimmte Zeit vereinbarte, regelmässige Rentenzahlungen bezeichnet; im Gegensatz zu lebenslänglichen Renten.

Zentrale Ausgleichsstelle AHV

Stelle, die das zentrale Versichertenregister führt und die letzte Ausgleichskasse im Versicherungsfall bei der Zusammenstellung der individuellen Konten eines Versicherten unterstützt.

Zero Bonds

Obligationen ohne Verzinsung. Anstelle einer Verzinsung erhält der Käufer eines Zero Bonds den Titel zu einem Diskont. Die Rückzahlung erfolgt zu 100%.

Zertifikat

Sammeltitel für einen oder mehrere Anlagefonds-Anteile.

Zinsabschlagssteuer

Seit Einführung der Zinssabschlagssteuer auf den 1. Januar 1993 sind die Depot führenden Kreditinstitute in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, 30 Prozent der in der Ausschüttung enthaltenen Zinserträge (Dividenden unterliegen der Kapitalertragssteuer) als Vorsteuerabzug einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Es handelt sich bei der Zinsabschlagssteuer um eine Art Inkassosteuer, welche vom Steuerpflichtigen mittels Deklaration in der Einkommenssteuerveranlagung wieder ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann. Bei Selbstverwahrern (dies betrifft vor allem Anleger, welche ihre Fondsanteile im Tafelgeschäft - sprich am Bankschalter - erworben haben) beträgt der Zinsabschlag auf die ausgeschütteten Erträge 35 Prozent. Eine Ausnahme bilden dabei die Thesaurierungsfonds, welche in jedem Fall (bei Depot- oder Eigenverwahrung) einer 30-prozentigen Zinsabschlagssteuer unterliegen.

Zinsstrukturkurve

Die so genannte Zinsstrukturkurve stellt den Zusammenhang zwischen den Laufzeiten der im Markt gehandelten Obligationen und ihrer Rendite auf Verfall dar. Die Zinsstrukturkurve wird allgemein in drei Segmente aufgeteilt: in ein kurzes und langes Ende sowie in ein mittleres Segment. Die Form dieser Kurve gibt Rückschlüsse auf den gegenwärtigen Zustand des Obligationenmarktes. Im Normalfall steigt die Kurve für längere Laufzeiten an: Der Anleger kommt in den Genuss einer höheren Rendite dafür, dass er sein Geld auf längere Sicht investiert. Sind die Renditen im kürzeren Laufzeitenbereich höher als "am langen Ende", so spricht man von einer inversen Zinsstruktur. Über die Positionierung seines Portefeuilles an der Zinsstrukturkurve steuert der Fondsmanager das Zinsrisiko des Fonds (siehe Duration).

Zweite Säule

Berufliche Vorsorge als zweiter Pfeiler des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die zweite Säule umfasst die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BV, obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Einkommen) sowie die obligatorische Unfallversicherung (UV, obligatorisch für alle Arbeitnehmenden).

Zwischengewinnbesteuerung

Da die deutschen Finanzbehörden festgestellt haben, dass sehr viele Anleger ihre Anteile jeweils vor dem Jahresabschluss des Fonds verkaufen, um damit der Ertragsbesteuerung zu entgehen (galt als steuerfreier Kapitalgewinn), hat der deutsche Gesetzgeber per 1. Januar 1994 die so genannte Zwischengewinnbesteuerung eingeführt. Danach werden bei jeder Veräusserung bzw. Rückgabe von Anteilen ausländischer Fonds die bis zu diesem Zeitpunkt im Fonds aufgelaufenen Zinsen (betrifft nicht die Dividenden) besteuert. Die Veräusserung oder Rückgabe vor dem Datum des Jahresabschlusses des Fonds verhilft somit nicht mehr zu steuerfreien Erträgen.

   


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