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Fahrrad-Versicherung

Ab dem 1. Januar 2012 müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velo-Vignette ausgestattet sein. Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung die entsprechenden Änderungen auf Verordnungsebene beschlossen. Für Schäden, die Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder diese persönlich aufkommen müssen.

Das Parlament hat im vergangenen Herbst mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen (Fahrrad-Vignette) abzuschaffen und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen. Zu diesem Zweck mussten verschiedene strassenverkehrsrechtliche Verordnungen überarbeitet werden. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat dazu von Mitte April bis Mitte Juni 2011 eine Anhörung durchgeführt, die auf Zustimmung stiess.

Keine Vignetten-Pflicht mehr ab dem 01. Januar 2012

Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder diese selber aufkommen müssen. Von der Abschaffung der Velovignette profitieren auch Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.

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