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Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Werden Sie in der Folge eines Unfalles oder einer Krankheit erwerbsunfähig, so kommt die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung zum Tragen. Die Versicherung verschafft Ihnen ein regelmässiges Ersatzeinkommen (Erwerbsunfähigkeits-Rente) und erlaubt Ihnen sowie Ihren Angehörigen auch im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit die Fortführung Ihres gewohnten Lebensstandards.

Meist reichen die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge kaum, um Ihre Existenz finanziell abzusichern. Eine Erwerbsunfähigkeitrente füllt im Falle eines unfreiwilligen Berufseinstiegs die Lücke zwischen den Vorsorgeleistungen aus der 1. und 2. Säule und den tatsächlich benötigten finanziellen Mitteln. Während bei länger dauernder Erwerbsunfähigkeit Kranken- oder Unfall-Taggelder nur während einer bestimmten Zeit vergütet werden, können bei einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung die Dauer sowie der Umfang der Rentenzahlungen je nach Wunsch individuell festgelegt werden. Erwerbsunfähigkeits-Renten laufen in der Regel bis zur Erreichung des AHV-Alters.

Erwerbsunfähigkeits-Rente = Existenz sichern

Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung eignet sich für jedermann, denn vor Invalidität ist keiner gefeit. Gerade für selbständig Erwerbende oder junge Menschen hat die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung hohe Wichtigkeit. Bei den Selbständigen empfiehlt es sich, eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung abzuschliessen, falls sie keiner Pensionskasse und auch keiner Unfallversicherung angehören. Das Gleiche gilt für junge Erwerbstätige und Studierende: Diese sind von den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit besonders betroffen, da Jungen häufig nur minimale Leistungen aus der 1. und 2. Säule zustehen.

Bei Konkubinats- oder Ehepaaren lohnt es sich, nicht nur den Hauptverdienenden gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Auch Hausfrauen – oder Männer sind vor einer Invalidität nicht gefeit. Falls Sie Kinder haben, können Sie durch den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sicherstellen, dass Sie sich im Invaliditätsfall eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe leisten können.

Eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung kann sowohl als gebundene (Säule 3a) oder als freie (Säule 3b) Vorsorgelösung abgeschlossen werden.

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