startpagina   sitemap   contact

Privatrechtsschutz

Die Privatrechtsschutzversicherung kann als Einzelversicherung oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei der Privatrechtsschutzversicherung für Familien sind in der Regel der Lebenspartner und Kinder bis 25 Jahre, sofern Sie im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Die Leistungen variieren allerdings und sind aus der jeweiligen Offerte oder Police ersichtlich. Der Rechtsschutz berät und vertritt die versicherte Person in Streitfällen als Privatperson. Der Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben und der Abschluss erfolgt auf freiwilliger Basis. Für Sie wird es aber in gewissen Lebenslagen einen entscheidenden Vorteil haben, wenn Sie gegen Risiken versichert sind oder Sie eine Rechtsangelegenheit geklärt haben möchten.

Welche Rechtsgebiete deckt die Privatrechtsschutzversicherung ab?

Für Sie ist es beim Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung von entscheidender Bedeutung, welche Rechtsgebiete abgesichert sind. Die grundlegenden Risiken, welche beim Rechtsschutz versichert sind, finden Sie hier:
  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht (Verteidigung bei Fahrlässigkeit, Notwehr und Notstand)
  • Patientenrecht (Streitigkeiten bei ärztlichen Angelegenheiten)
  • Vertragsrecht (Streitigkeiten aus Konsumvertrag)
  • Versicherungsrecht (Streitigkeiten mit Krankenkasse, Pensionskasse usw.)
  • Arbeitsrecht (Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber)
  • Miet- und Pachtrecht (Streitigkeiten mit dem Vermieter)
  • Übriges Vertragsrecht
  • Personen-, Familien- und Erbrecht (Rechtsberatung)
  • Nachbarrecht (Streitigkeiten mit dem Nachbar)
  • Sachenrecht
Welche Rechtsgebiete bei der Privatrechtsschutzversicherung jeweils versichert sind, hängt von den einzelnen Versicherungsgesellschaften ab und ist in den Offerten ersichtlich.
  • Der Geltungsbereich der Versicherung beschränkt sich je nach Versicherung auf die Schweiz, Europa oder ist weltweit gültig.
  • In der Regel beträgt der Leistungsumfang 250 000 Franken pro Schadenfall und für die Rechtsberatung 500 Franken. Diese Beträge variieren ebenfalls von Gesellschaft zu Gesellschaft.
  • Standardmässig beträgt die Wartefrist drei Monate. Das heisst, die Versicherung ist erst drei Monate nach Versicherungsabschlusses gültig.
  • Als Vertragslaufzeit der Privatrechtsschutzversicherung hat sich ein bis acht Jahre standardisiert. Diese Dauer ist aber nicht zwingend und je nach Versicherung verschieden.

Günstig: Mehr Leistungen durch Zusatzmodule

Viele Versicherungsgesellschaften bieten neben den standardisierten versicherten Rechtsgebieten optionale Module, um die Privatrechtsschutzversicherung individuelle anzupassen. Oft lohnt es sich für Sie, diese Optionen zusätzlich zu versichern. Sie bieten einen zusätzlichen Schutz für einen kleinen Prämienaufschlag.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie Prior Finanzdienstleister GmbH für die kompetente und unabhängige Beratung. Natürlich können Sie auch direkt ein Angebot anfordern, indem das Anmeldeformular ausfüllen.

   


E-Mail:
Webseite:
Telefon:
Finma:
contact@priorfd.ch
www.priorfd.ch
044 400 50 21
27902
Prior Finanzdienstleister
GmbH

Dörflistrasse 9
8942 Oberrieden
Kanton Zürich