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Begriffe Wohnen

Adäquater Kausalzusammenhang

Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht, wenn zwischen Ursache und Wirkung ein Zusammenhang besteht, der nach dem normalen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist; ein direkter rechtserheblicher Zusammenhang.

Allg. Technische Anlagen-Versicherung (ATA)

Technische Versicherung, die bestimmte technische Anlagen wie z. B. Leuchtreklamen oder Gemeinschaftsantennen versichert.

Anlagerisiko

Risiko, das durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert wird. Es handelt sich um die Haftpflicht eines Unternehmens gegenüber Dritten im Zusammenhang mit ganz oder teilweise selber genutzten Gebäuden, Räumlichkeiten, Betriebsanlagen und Grundstücken.

Anvertraute Sache (geleaste oder gemietete)

Sachen, die nicht im Eigentum einer Person stehen, sondern die sie bloss besitzt, indem sie ihr von anderen Personen zur Verfügung gestellt werden. Die Hausratversicherung versichert diese Gegenstände.

Architekt

Planer und Zeichner eines entstehenden Bauwerks (meist im Hochbau).

Aufsichtspflicht

Begründung für die verschuldensunabhängige Haftung bei einigen milden Kausalhaftungen. Dem Kausalhaftpflichtigen wird eine Aufsichtspflicht auferlegt. Führt ihre Verletzung zu einem Schaden bei einem Dritten, löst das die Haftung aus. Das individuelle Verschulden spielt keine Rolle.

Aussenverhältnis

Rechtsbeziehung mehrerer verbundener Personen zu aussen stehenden Dritten; bei der Solidarhaftung der Haftpflichtigen zum Geschädigten.

Aussenversicherung

In der Hausratversicherung schützt die Aussenversicherung die versicherten Sachen, die sich vorübergehend ausserhalb des Standorts befinden. Der Schutz besteht in der Regel auf der ganzen Welt.

Ausservertragliche Haftpflicht

Haftung für den Schaden einer Drittperson aufgrund einer Gesetzesvorschrift (unerlaubte Handlung gemäss Art. 41 OR oder ein Tatbestand der Kausalhaftung). Zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten besteht kein Vertragsverhältnis.

Automatische Summenanpassung

Die automatische Summenanpassung bezieht die Preissteigerung in die Versicherungssumme und die Prämie mit ein. Sie orientiert sich an der Entwicklung des Hausratindexes und passt sich jährlich an die Preisentwicklung an. Die automatische Summenanpassung wird dem Kunden als Schutz gegen Unterversicherung empfohlen.

Bauhandwerker

Handwerker, der im Rahmen eines Werkvertrages Bauleistungen erbringt bzw. Baupläne ausführt. Ein Bauhandwerker ist vorleistungspflichtig, d.h. er erbringt seine Leistungen (Material, Arbeitsleistung, Arbeitslohn) im Voraus, erhält die entsprechende Vergütung aber erst nach der Abnahme der Bauleistung.

Bauherr

Eigentümer eines entstehenden Bauwerks.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Vermögensversicherung, die einen Bauherrn (Werkeigentümer) vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützt, die im Zusammenhang mit dem entstehenden Bauwerk stehen.

Bauingenieur

Technischer Ingenieur, der ein entstehendes Bauwerk im Hoch- und Tiefbau konzipiert, plant, berechnet, herstellt und ggf. betreibt.

Bauliche Einrichtung

Bauelemente, die mit einem Gebäude weniger eng verbunden sind als die Bestandteile und deshalb ohne Beschädigung des Gebäudes entfernt werden können (z. B. Fenster, Türen, Toilette).

Bauunternehmer

Firma, die im Auftrag (Werkvertrag) des Bauherrn Bauleistungen erbringt bzw. Baupläne ausführt. Ein Bauunternehmer ist vorleistungspflichtig, d.h. er erbringt seine Leistungen (Material, Arbeitsleistung, Arbeitslohn) im Voraus, erhält die entsprechende Vergütung aber erst nach der Abnahme der Bauleistung.

Bauwesenversicherung

Technische Versicherung, die ein entstehendes Bauwerk vor bauspezifischen Risiken schützt.

Beraubung

Beraubung ist eine Art des Diebstahls. Dabei wird unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer oder mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen (je nach AVB) ein Diebstahl begangen. Als Beraubung gilt auch Diebstahl, der bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Tod, Ohnmacht oder Unfall des Opfers begangen wird.

Berufshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen (Selbstständige, Freiberufler) mit besonderen Schutzbedürfnissen (z. B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Anwälte, Treuhänder).

Berufsutensilien

In der Hausratversicherung sind häufig auch Gegenstände miteingeschlossen, die dem versicherten Personenkreis gehören, aber beruflich genutzt werden (Werkzeug, Computer, Arbeitskleidung, etc.).

Bestandteil

Teile einer Sache, der so eng mit dieser verbunden ist, dass er ohne Beschädigung der Sache nicht getrennt werden kann. Bei einem Gebäude alle Bauelemente, aus denen es zwingend besteht (z. B. Fundament, Wände, Dach).

Betriebseinrichtung

Gegenstände, die für die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen benötigt werden. Sie gehören zu den versicherten Gegenständen der Geschäftsversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

"Versichert ist die Haftpflicht, die sich aus dem Betrieb eines Unternehmens aufgrund rechtlicher Bestimmungen ergibt (Anlagenrisiko, Betriebsrisiko, Produktrisiko). Versichert sind Betriebsinhaber und deren Mitarbeiter. "

Betriebsrechtsschutz

Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Rechtsstreitigkeiten versichert, mit denen Unternehmen oder selbstständig erwerbende Personen konfrontiert werden.

Betriebsrisiko

Gefahr, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert wird. Es handelt sich um die Haftpflicht eines Unternehmens gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Schäden, die Mitarbeiter bei der Verrichtung ihrer Tätigkeit anrichten.

Betriebsunfall (Maschinenversicherung)

Ursache für die Beschädigung oder Zerstörung eines versicherten Objekts (Anlage, Maschine, Installation, Apparat). Im Rahmen der Maschinenversicherung sind alle Arten von Unfällen und Missgeschicken versichert, die sich plötzlich und unvorhergesehen ereignen (All-Risk-Versicherung).

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Ertragsausfälle eines Betriebes, welche durch einen versicherten Schaden (Feuer, Wasser, Einbruch) entstehen. Es handelt sich eigentlich um eine Vermögensversicherung, sie wird aber in der Regel mit einer Geschäfts-Sachversicherung kombiniert.

bewegliche Sache

Siehe Mobilie.

Branche

Als Branche werden die Versicherungszweige bezeichnet, die je ein spezielles Risiko einschliessen, wie z. B. die Unfallversicherung oder in der Hausratversicherung die Branchen Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch.

Brand

Ein Brand ist ein Schadenfeuer, das ohne einen bestimmungsgemässen Herd entsteht oder diesen verlässt, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden anrichtet.

Bruchschaden

Von einem Bruchschaden spricht man, wenn der Schaden an einem Glas, Spiegel oder glasähnlichen Material nicht nur oberflächlich, sondern durchgängig ist.

Diebstahl

"Diebstahl ist eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. In der Diebstahlversicherung werden Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl versichert. Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: ""Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl."" "

Direkter Schaden

Unmittelbarer Schaden an einer versicherten Sache.

Doppelversicherung

Doppelversicherung besteht, wenn dieselbe Sache gegen ein bestimmtes Risiko gleichzeitig bei mehr als einer Versicherungsgesellschaft versichert ist und die Versicherungssumme den effektiven Wert (Ersatzwert) übersteigt. Häufig verspricht sich der Versicherte davon eine mehrfache Entschädigung.

Dritteigentum

Sachen, die Dritten (z. B. den Angestellten oder Kunden eines Unternehmens) gehören. Versicherte Gegenstände der Geschäftsversicherung.

Einbruchdiebstahl

"Einbruchdiebstahl ist eine Art des Diebstahls. Dabei dringt der Täter gewaltsam in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes ein, oder er bricht darin ein Behältnis auf. Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung angeeignet hat. "

Einfache Kausalhaftung

Siehe Kausalhaftung.

Einfacher Diebstahl

Unter einfachem Diebstahl versteht man die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung von Gewalt (weder an Personen (Beraubung) noch an Sachen (Einbruch)). Bei einfachem Diebstahl stehen dem Täter keine grösseren Hindernisse im Weg (z.B.: die Balkontüre oder ein Fenster stehen offen, der Schlüssel liegt unter der Fussmatte).

Einzelpolice

Vertragsart der Transportversicherung, bei der ein bestimmter Einzeltransport versichert wird.

Einzelversicherung (Sachversicherung)

Versicherung eines einzelnen Objektes (z.B. ein Bild oder ein Haus)

Elektron. Datenverabeitungsanlagen-Vers. (EDVA)

Technische Versicherung für EDV-Anlagen.

Elementarereignis

Unter die Bezeichnung "Elementarereignis" fallen: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Steinschlag. Schäden durch Elementarereignisse werden über die Feuerversicherung vergütet.

Elementargefahr

Gefahr, die von der Macht der Natur ausgeht und in der privaten Sachversicherung folgende Schadenereignisse umfasst: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Elementarschaden

Ein Elementarschaden ist ein Schaden, der durch ein Elementarereignis verursacht wurde.

Entreissdiebstahl

Entreissdiebstahl liegt vor, wenn der Täter dem Opfer Sachen, die dieses auf sich trägt oder in der Hand hält, gewaltsam entreisst. Entreissdiebstahl kann entweder als Beraubung (Anwendung von Gewalt), als einfacher Diebstahl oder als separates Risiko definiert werden.

ER

Abkürzung für "Erstes Risiko"

Erdrutsch

Elementargefahr, bei der Schäden durch rutschende Erdmassen entstehen.

Ersatzwert

Der Ersatzwert (EW) ist der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Es ist der Wert, den die Versicherung ihrer Entschädigungsberechnung zu Grunde legt. Der Ersatzwert ist je nach Vertragsbedingungen Zeit- oder Neuwert.

Erstes Risiko

Erstes Risiko (ER) ist eine vom Kunden selbst festgelegte Versicherungssumme, die als Höchstwert der Entschädigung für eine bestimmte Gegenstandsgruppe, Kosten oder eine bestimmte Gefahr gelten soll (z.B.: Geldwerte, bei Diebstahl etc.). Im Gegensatz zur Vollwertversicherung gibt es beim Ersten Risiko keine Unterversicherung.

Erstrisikoversicherung

Alternative zur Vollwertversicherung bei einer Sachversicherung, um eine Leistungsreduktion wegen Unterversicherung auszuschliessen. Dabei wird die Versicherungssumme auf einen bestimmten Maximalbetrag (erstes Risiko) festgesetzt, der im Schadenfall ausbezahlt wird. Eine Erstrisikoversicherung wird vereinbart, wenn der Versicherungswert nicht im Voraus bestimmt werden kann.

ES

Abkürzung für "Elementarschaden"

Explosion

Eine Explosion ist eine plötzliche, sehr schnell und heftig ablaufende chemische oder physikalische Reaktion, an der meist Gase oder Dämpfe beteiligt sind.

Fahrhabe

Fahrhabe ist ein anderer Ausdruck für bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen gelten.

Fahrlässigkeit

Unvorsichtige Verhaltensweise, bei der die vorhersehbare Schädigung einer Drittperson nicht beachtet wurde. Man unterscheidet leichte Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit.

Fahrnisbauten

Unter Fahrnisbauten versteht man Bauten, die nicht als Dauereinrichtung erstellt wurden (Kaninchenstall, Bienenhäuschen, Geräteschuppen,...).

Fahrzeug

Fahrzeug ist jedes Ding, das fährt. Darunter fallen Motor- und andere Fahrzeuge (z.B. Fahrräder).

Familienhaupt

Siehe Haftpflicht des Familienhaupts.

Familienversicherung

Versicherungsform der Haushaltversicherung (Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung), bei der sich der Versicherungsschutz über mehrere Personen erstreckt, die in einer dauerhaften Hausgemeinschaft leben.

Feuer

"""Feuer"" bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind (siehe auch Feuerversicherung). Der Begriff ""Feuer"" wird auch als Abgrenzung zum Brand verwendet. Als Feuer wird dann ein Nutzfeuer bezeichnet. "

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse und abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge. Ebenfalls versichert ist das Abhandenkommen infolge von Feuer.

Garantiesumme

Finanzielle Begrenzung des versicherten Vermögensbedarfs eines Versicherten im Rahmen einer Vermögensversicherung. Die Garantiesumme wird in der Police als Maximalbetrag ausgewiesen.

Gästeeffekten

Persönliche Gegenstände, die ein Gast in den Haushalt des Versicherungsnehmers mitbringt, werden unter dem Begriff der "Gästeeffekten" zusammengefasst. (Kleider, Schuhe, Toilettenartikel, Sportartikel u.ä.).

Gebäude

Unbewegliches Gebilde mit Dach und benutzbarem Raum, das einer Bautätigkeit entspringt und dauerhaft eingerichtet wird.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Vermögensversicherung. Schützt den Eigentümer eines Gebäudes vor berechtigten Schadenersatzansprüchen von Dritten, die durch das Gebäude geschädigt werden (v.a. Werkeigentümerhaftpflicht).

Gebäudesachversicherung

Siehe Gebäudeversicherung.

Gebäudeverglasung

Fenster, Isolierverglasung, Türen, Glasbausteine, etc. zählen zur Gebäudeverglasung. Lavabos, Bidets, Closets werden häufig mit der Gebäudeverglasung mitversichert.

Gebäudeversicherung

"Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen auf, die durch Feuer, Wasser und Glasbruch entstehen. In der Gebäudeversicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände mitversichert (Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder, Fensterläden, etc.). Die Versicherung von Gebäuden gegen Feuerschäden ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Der Versicherungsschutz und die Prämien sind von Kanton zu Kanton verschieden. In der Regel wird der Schaden versichert, der durch Brand, Blitzschlag, Explosionen und Elementarschäden entsteht. "

Gebäudeversicherungsanstalt

Siehe Kantonale Gebäudeversicherung

Gefährdungshaftung

Siehe Kausalhaftung.

Geldwerte

"Unter Geldwerten wird nicht nur Bargeld verstanden, sondern auch Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle (unverarbeitet), Münzen und Medaillen, lose Edelsteine und Perlen. Geldwerte sind meistens summenmässig limitiert versichert. "

Geleaste Sache

Siehe anvertraute Sache.

Gemietete Sache

Siehe anvertraute Sache.

Generalpolice

Vertragsart der Transportversicherung, die für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art gilt. Dabei muss jede Warensendung beim Versicherer einzeln angemeldet werden. Dieser verbucht die Prämie, ohne dass jedes Mal eine neue Versicherungspolice ausgestellt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann monatlich die Rechnung für den aufgelaufenen Prämienbetrag.

Geschädigte

"Der Geschädigte ist einer der Beteiligten im Dreieck Versicherer - Versicherter - Geschädigter. Geschädigter ist derjenige, der einen Schaden erlitten hat. "

Geschäftherrenhaftpflicht

Kausalhaftung des Unternehmers / des Unternehmens für den Schaden, den die Arbeitnehmenden oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer Tätigkeit bei Drittpersonen anrichten. Es handelt sich um eine ausservertragliche Haftpflicht (milde Kausalhaftung).

Geschäftssachversicherung

siehe Geschäftsversicherung.

Geschäftsversicherung

Zur Geschäftsversicherung werden all jene Versicherungsverträge gezählt, die Schäden durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Einbruch sowie Haftpflicht und Betriebsunterbruch in Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben versichern.

Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung. Darin sind in der Regel auch Lavabos, Bidets oder Closets eingeschlossen.

GUSTAVO

Anfangsbuchstaben der Kantone ohne Kantonale Gebäudeversicherung. Unterschieden werden Kantone, in denen die Gebäudeversicherung für die Feuerversicherung freiwillig ist (Appenzell Innerrhoden, Genf, Tessin und Valais) oder obligatorisch (Uri, Schwyz und Obwalden).

Haftbare

siehe Haftpflichtige.

Haftpflicht

"Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen. Wir haften aus verschiedenen Gründen; weil wir schuldhaft gehandelt oder weil wir eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Besonders streng wird die Haftpflicht nach dem Strassenverkehrsgesetz, die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgelegt. "

Haftpflicht des Familienhaupts

Kausalhaftung der Eltern oder anderer Aufsichtspersonen für den Schaden, den Kinder wegen mangelnder Aufsicht bei Drittpersonen anrichten. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).

Haftpflichtige

Der Haftpflichtige ist derjenige, der für den einem Dritten zugefügten Schaden einstehen muss.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, den der Versicherungsnehmer dadurch erlitten hat, dass er berechtigte Ansprüche Dritter befriedigen muss. Sie lehnt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion).

Haftung

Haftung bedeutet, einstehen müssen für den, einem Dritten zugefügten, Schaden.

Haftungsprivileg

Der Schädiger ist gegenüber seinen UVG-versicherten Arbeitnehmern, bzw. Familienangehörigen von der Haftung befreit, sofern er den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (ATSG 75).

Haftzeit

Begrenzung der Versicherungsleistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung auf einen bestimmten Zeitraum.

Hagel

" Elementargefahr, bei der Schäden durch Hagelkörner entstehen. "

Haushaltversicherung

Sammelbegriff für Versicherungen des Privathaushalts. Umfasst die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Wertsachenversicherung und die Privatrechtsschutzversicherung.

Hausrat

Alle beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenstände des Haushalts, die nicht Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen sind, gelten als Hausrat. Zum Hausrat gehören das Mobiliar, Kleidung, Gästeeffekten, Sportgeräte etc.

Hausratindex

Der Hausratindex beziffert die Teuerung der Hausratgegenstände. Er wird jährlich zum 30. September vom Sachversicherungsverband (SSV) berechnet. Die automatische Summenanpassung orientiert sich am Hausratindex.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen.

Havarie-Grosse

"Alte Regel der Schifffahrt. Eine Havarie-Grosse liegt vor, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass zur Rettung von Schiff und Ladung aus einer unmittelbar drohenden Gefahr Kosten aufgewendet oder andere Opfer gebracht werden. Die Havarie-Grosse beruht auf der Idee der Gefahrengemeinschaft und bestimmt, dass der Schiffseigentümer (Reeder) und die Eigentümer der transportierten Güter gemeinsam für die entstandenen Kosten aufkommen. "

Hilfspersonenhaftung

Kausalhaftung des Unternehmers / des Unternehmens für den Schaden, die Hilfspersonen (Mitarbeitende) bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten beim Vertragspartner anrichten. Es handelt sich um eine vertragliche Haftpflicht.

Hochwasser

Von Hochwasser spricht man, wenn Wasser als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen auftritt, sich aber innerhalb der ihm von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen bewegt.

Höhere Gewalt

"Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches und vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht. Höhere Gewalt sind z.B. extreme Sturmwinde, Felsstürze oder Überschwemmungen. "

Hohlglas

Geblasene oder gegossene Gläser, z.B. Trinkgläser, Vasen, Beleuchtungskörper, etc.

Immobilie

Unbewegliche Sache (z. B. unbebautes oder bebautes Grundstück, Eigentumswohnung).

Implosion

Eine Implosion ist eine schlagartige Zertrümmerung eines Hohlkörpers durch äusseren Überdruck (z.B. bei Bildschirmröhren von Fernsehgeräten oder Computern).

Incoterms

"Abk. für: International Commercial Terms. Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC, International Chamber of Commerce). Die Incoterms regeln die Aufgaben-, Kosten- und Risikoteilung im internationalen Handel. "

Inkasso

Einziehung von Geldforderungen

Innenverhältnis

Rechtsbeziehung mehrerer verbundener Personen untereinander; bei der Solidarhaftung der Haftpflichtigen.

Innere Unruhe

Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult begangen werden.

Inventar

Monetäre Bewertung der Einrichtungen und Waren eines Unternehmens zur Bestimmung der Versicherungssumme.

Inventarblatt für Hausrat

Ein Formular, auf welchem sämtliche Hausratgegenstände einzeln oder in Gruppen aufgeführt werden. Es dient zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme.

Kantonale Gebäudeversicherung

Versicherungseinrichtung, bei der - teilweise obligatorisch, teilweise freiwillig - Gebäude (z.T. auch Fahrhabe) versichert werden müssen oder können. Sie hat, im Gegensatz zu den privaten Versicherern, keinen werbenden Aussendienst.

Kassenschrank

Verschliessbarer Behälter, in welchem vor allem Geldwerte oder Schmuck aufbewahrt wird. Entspricht dieser bestimmten Anforderungen, können Werte mit einer höheren Versicherungssumme versichert werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Kassenschrankes berechnet.

Kausalhaftung

"Kausalhaftung heisst, dass eine Haftung auch ohne Verschulden besteht. Das Haftpflichtrecht unterscheidet die milde (einfache) Kausalhaftung von der scharfen Kausalhaftung (Gefährdungshaftung). "

Kausalzusammenhang

Siehe adäquater Kausalzusammenhang.

Kosten

Unter Kosten versteht man die effektiven Ausgaben, die einem Versicherungsnehmer im Schadenfall durch zusätzliche Lebenshaltung, Notverglasung, Nottüre oder -schlösser, sowie Schlossänderungs- und Räumungsarbeiten entstehen. Die Erstattung der Kosten ist in der Regel summenmässig limitiert.

Leasing

Leasing ist das Vermieten von Gütern, wobei die Mietzahlungen bei einem eventuellen späteren Kauf angerechnet werden können.

Lebenshaltungskosten

Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass der Versicherte das eigene Zuhause nicht nutzen kann (z. B. nach einem Feuer, Wassereinbruch oder Sturm). Die Hausratversicherung deckt die Mehrausgaben für die Lebenshaltung (z.B. für ein Hotelzimmer und auswärtige Verpflegung) bis zum vorgesehenen Betrag.

Manipulationsversicherung

Transportversicherung für Unternehmen, die schwere Maschinen oder Maschinenteile (z. B. Turbinen, Schiffsmotoren) auf ihrem Werksgelände verschieben.

Maschinenkaskoversicherung

Technische Versicherung und Variante der Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen.

Maschinenversicherung

Technische Versicherung für Unternehmen, die Anlagen, Maschinen, Installationen und Apparate gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch innere oder äussere Einwirkungen versichert.

Milde Kausalhaftung

Siehe Kausalhaftung.

Mittelbarer Schaden

Reine Vermögensschäden, die als Folge eines Sachschadens entstehen (Folgekosten).

Mobiliarverglasung

Zur Mobiliarverglasung zählen alle Glasflächen an Möbeln sowie Wandspiegel.

Mobilie

Bewegliche körperliche Sache (z. B. Auto, Möbel-, Schmuck- oder Kleidungsstück).

Monopol

" Bei der Gebäudeversicherung schreiben die meisten Kantone für die Feuerversicherung (Feuer und Elementargefahr) die kantonale Gebäudeversicherung vor. Diese hat also eine Monopolstellung. Kein Monopol kennen die GUSTAVO - Kantone. Die Kantone Nidwalden und Waadt kennen für die Hausrat- und Geschäftsversicherung ebenfalls ein Monopol. "

Montageversicherung

Technische Versicherung, die Maschinen, Anlagen, Installationen oder Apparate eines Unternehmens für die besonderen Gefahren während der Montage / Demontage und Probebetrieb versichert.

Nebenamtliche Tätigkeit

Unbezahlte Arbeit während der Freizeit und versicherte "Gefahr" der Privathaftpflichtversicherung. Kommt es bei einer nebenamtlichen Tätigkeit zu einem Haftpflichtfall, tritt die Privathaftpflichtversicherung für Schäden ein.

Neuwert

"Wird eine Versicherung zum Neuwert (NW) abgeschlossen, so entspricht die Leistung der Versicherung in einem Schadenfall dem aktuellen Marktpreis. Die Hausratversicherung wird in der Regel zum Neuwert abgeschlossen, deshalb ist eine aktuelle Anpassung der Versicherungssumme bei Neuanschaffungen notwendig. Bei gewissen Versicherungen wird die Versicherungssumme an die Entwicklung bestimmter Indizes angepasst bzw. von Zeit zu Zeit automatisch erhöht. "

Notverglasung

Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung und Geschäftsversicherung, der dadurch entsteht, dass eine versicherte Gebäudeverglasung notfallmässig repariert werden muss. Die Hausratversicherung / Geschäftsversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.

Nutzfeuer

Ein Nutzfeuer ist ein Feuer, das an seinem dafür vorgesehenen Ort entsteht und einem beabsichtigten Zweck dient (z.B. Feuer im Kamin, Feuer im Gartengrill, Feuer auf dem Gasherd, Feuer im Heizungskessel). Das Gegenteil zum Nutzfeuer ist das Schadenfeuer.

NW

Abkürzung für "Neuwert"

Obhutsschäden

Schäden an fremden Sachen, die in der Obhut des Versicherten sind, d.h. von ihm benutzt, aufbewahrt oder transportiert werden. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt den Vermögensbedarf des Geschädigten. In der Betriebshaftpflichtversicherung besteht Deckung aufgrund besonderer Vereinbarung.

Obligatorium

Von Gesetzes wegen müssen Personen oder Sachen gegen bestimmte Risiken versichert werden. Die Versicherung erfolgt durch staatliche Institutionen mit oder ohne Monopol oder durch private Gesellschaften (z.B.: Kantonale Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, etc.).

Passiver Rechtsschutz

Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die unrechtmässig an den Versicherten gestellt werden.

Pauschalpolice

Vertragsart der Transportversicherung, die für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art gilt. Dabei muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Warensendungen nicht anmelden. Massgebend für die Berechnung der Prämien sind die Art der Güter und die Anzahl der Transporte. Der Versicherer fordert die Prämie zu Beginn der Versicherungsperiode ein.

Pool

Um die Versicherungskapazität für besondere Risiken zu vergrössern, schliessen sich mehrere Versicherer in einem sogenannten Pool zusammen, an dem sie mit einer bestimmten Quote beteiligt sind. Überschüsse und Verluste werden auf die Mitglieder des Pools nach Massgabe ihrer Quoten verteilt (Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken, Schweizer Pool für die Luftfahrtversicherungen, Schweizer Elementarschaden-Pool, Pool Schweizerischer Lebensversicherungsgesellschaften für Freizügigkeitspolicen).

Prämienanpassungsklausel (PAK)

Die Parteien können - durch entsprechende Klauseln in den AVB - vereinbaren, dass der Versicherer Prämien oder Selbstbehalte während der laufenden Vertragsdauer anpassen kann. Dem Versicherungsnehmer ist gleichzeitig im Fall einer solchen Vertragsanpassung ein angemessenes Kündigungsrecht einzuräumen.

Privatgebrauch

Nutzung von Sachen für private Zwecke.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten gegen Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen ihn erhoben werden. Geschützt ist der Versicherte als Privatperson, als Familienvater, als Hundehalter, als Wohnungsmieter, Wehrmann und Sportausübender usw. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte als Lenker oder Halter eines Motorfahrzeuges oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht.

Privatrechtsschutz

Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Rechtsstreitigkeiten versichert, mit denen Privatpersonen konfrontiert werden. Ausgenommen davon ist der Verkehrsrechtsschutz.

Produktehaftpflicht

Haftung des Herstellers, Importeurs oder Händlers für Schaden, der durch mangelhafte Produkte angerichtet wird (Mangelfolgeschaden). Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).

Produktrisiko

Gefahr, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert wird. Es handelt sich um die Haftpflicht eines Unternehmens gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Mangelfolgeschäden. Abgedeckt sind also Folgeschäden, die durch die Herstellung oder den Vertrieb eines fehlerhaften Produkts entstehen.

Prozessrisiko

Kostenrisiko für Konflikte, die in einem Gerichtsprozess beurteilt werden. Wenn ein Versicherter seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen oder abwehren will, werden die dadurch entstehenden Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten, Aufwandsentschädigungen) durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Räumungs- und Entsorgungskosten

Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses, der durch Aufräum- und Entsorgungsarbeiten entsteht (z. B. nach einem Feuer, Einbruch oder Sturm). Die Hausratversicherung / Geschäftsversicherung deckt diese Kosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag.

Rechtsschutzversicherung

"Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen den Schaden (finanzieller Aufwand), der aus der Inanspruchnahme einer Rechtshilfe entsteht. Die Leistung der Rechtsschutzversicherung erfolgt in der Form von Dienstleistungen oder in Form einer Entschädigung. Häufig wird unterschieden zwischen Privat-, Verkehrs-, oder Berufs-Rechtsschutzversicherung. "

Rechtsverfahren

Rechtsverfahren können einen Vermögensbedarf verursachen, der durch Leistungen einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird.

Rohbauversicherung

Sachversicherung, die ein entstehendes Bauwerk vor Feuer und Elementarereignissen schützt. Im Schadenfall wird der Vermögensbedarf ersetzt, um den Rohbau wieder auf den Stand unmittelbar vor dem versicherten Ereignis zu bringen.

Rückwirkungsschäden

Ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Rückwirkungsschäden sind Ertragsausfälle, die bei einem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass ein Zulieferer oder Abnehmer einen versicherten Schaden erleidet.

Sabotage (Maschinenversicherung)

Mutwillige Beschädigung oder Zerstörung eines versicherten Objekts (Anlage, Maschine, Installation, Apparat). Wird im Rahmen der Maschinenversicherung versichert (All-Risk-Versicherung).

Sache

Beweglicher (Mobilie) oder unbeweglicher (Immobilie) körperlicher Gegenstand.

Sachschäden

"Als Sachschaden wird der durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entstandene finanzielle Schaden bezeichnet. Auch bei Verletzung und Tötung von Tieren liegt ein Sachschaden vor. "

Sachversicherung

Sachversicherung ist wie der Begriff der "Personenversicherung" ein Sammelbegriff für bestimmte Versicherungsbranchen. Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Fahrhabe oder Gebäude entstehen, werden durch Sachversicherungen entschädigt. Zur Gruppe der Sachversicherungen gehören u.a. die Hausrat- und die Gebäudeversicherung.

SB

Abkürzung für "Selbstbehalt"

Schaden

"Schaden ist eine Vermögensverminderung, und zwar die Differenz zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis aufwiese. Grundsätzlich wird jeder Nachteil berücksichtigt, auch der entgangene Gewinn, also eine wegen des Schadens nicht eingetretene Vermögensvermehrung. Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Achtung das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet nicht zwischen Personenschäden und Sachschäden. Im SVG werden Vermögensschäden, die als Folge von Personenschäden oder Sachschäden entstanden sind, zu den Personen- bzw. Sachschäden gezählt und dementsprechend entschädigt. "

Schadenersatz

Ersatzleistung bedeutet, dass jemand einem anderen den Schaden ausgleicht, der diesem entstanden ist. Eine Schadenersatzpflicht kann sich aus einem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung ergeben.

Schadenfeuer

Ein Schadenfeuer hat, im Gegensatz zum Nutzfeuer oder Sengschaden, seinen bestimmungsmässigen Herd verlassen, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden angerichtet. (z.B. ein auf den Teppich vor dem Cheminée übergreifendes Feuer, eine den Vorhang in Brand setzende Kerzenflamme, etc.)

Schadenminderungs- und Rettungskosten

Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses, der dadurch entsteht, dass ein versicherter Gegenstand gerettet oder vor grösserem Schaden bewahrt wird. Die meisten Versicherungen decken diese Kosten.

Schadenverhütungskosten

Kosten, die der Versicherungsnehmer tragen muss, wenn Drittpersonen etwas unternehmen, um einen unmittelbar drohenden, versicherten Schaden zu verhindern.

Scharfe Kausalhaftung

Siehe Kausalhaftung.

Schlossänderungskosten

Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass der Versicherte Schlösser (z.B. an der Wohnung) auswechseln muss (z. B. nach einem Einbruch). Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.

Schneedruck

Überlast durch Schnee mit schädigender Wirkung auf Dach oder Wände.

Schneerutsch

Durch Dachlawinen oder von Bäumen fallender Schnee usw. verursachter Schaden, z.B. bei der Motorfahrzeugversicherung am Motorfahrzeug.

Selbstbehalt

"Bei verschiedenen Versicherungen trägt der Versicherte einen Teil des Schadens selbst, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages. Mit einem Selbstbehalt (SB) wird vermieden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden. Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe ""Selbstbeteiligung"" und ""Franchise"". "

Sengschaden

Zum Beispiel durch Funkenwurf des Cheminées oder glühende Zigarettenasche hervorgerufene Schäden (immer ohne Flamme).

Sicherheitsinstitut

Schweizerisches Institut zur Förderung der Sicherheit (Sicherheitsinstitut), vormals BVD - Brandverhütungsdienst. Beratungsstelle für Gewerbe und Industrie. Das Sicherheitsinstitut berät und unterstützt Betriebe in Fragen wie Brandverhütung, Arbeitssicherheit. Das Sicherheitsintitut wird durch die Schweizerische Versicherungswirtschaft getragen.

SIFS

Abkürzung für Sicherheitsinstitut.

Solidarhaftung

"Solidarhaftung liegt dann vor, wenn mehrere Ersatzpflichtige für denselben Schaden gemeinsam einstehen müssen. Jeder einzelne Ersatzpflichtige haftet für die ganze Entschädigung. Der Geschädigte kann sich mit seinen Forderungen an den Ersatzpflichtigen seiner Wahl halten. Die Ersatzpflichtigen regeln die Aufteilung des Schadenersatzes unter sich (Rückgriff). "

Standortversicherung

In der Hausratversicherung schützt die Standortversicherung die versicherten Sachen an ihrem Standort oder am Arbeitsplatz.

Stichtagsversicherung

Geschäftsversicherung, bei der zu Beginn eines Versicherungsjahres eine provisorische Versicherungssumme festgelegt wird (= Bezugsgrösse für provisorische Prämie). An vereinbarten Stichtagen (z. B. am Ende jeden Monats) meldet der Versicherte seinen tatsächlichen Warenbestand. So kann die effektive Versicherungssumme pro Periode festgestellt und am Ende des Versicherungsjahres die definitive Prämie abgerechnet werden.

Stromwirkungsschaden

Ein Stromwirkungsschaden kann an elektrischen Apparaten durch Überspannung oder Kurzschluss entstehen. Er wird wie ein Schaden durch ein Nutzfeuer behandelt und ist in der Regel nicht versichert. Eine Ausnahme bildet der Blitzschlag.

Sturm

Sturm ist in der Hausratversicherung Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume entwurzelt oder Gebäude abdeckt.

Taschen- / Trickdiebstahl

Diebstahl, bei denen der Täter durch Können, List, Trick oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahlvorgang ablenkt, wird Trick- oder Taschendiebstahl genannt. Er wird wie einfacher Diebstahl behandelt.

Technische Versicherungen

In der technischen Versicherung geht es um technische Anlagen. Darunter versteht man Maschinen, Anlagen und Apparate aller Art. Der Deckungsbereich ist weit gefasst. Soweit die AVB keine ausdrücklichen Ausschlüsse vorsehen, sind alle Beschädigungen und Zerstörungen gedeckt, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten.

Teilwertversicherung

Alternative zur Vollwertversicherung bei einer Sachversicherung, um eine Leistungsreduktion wegen Unterversicherung auszuschliessen. Dabei wird die Versicherungssumme auf einen prozentualen Anteil des Vollwerts festgesetzt, der im Schadenfall ausbezahlt wird. Eine Teilwertversicherung wird vereinbart, wenn ein Totalschaden höchstwahrscheinlich nie eintreten wird.

Tierhalterhaftpflicht

Kausalhaftung des Tierhalters für den Schaden, der durch das Tier bei einer Drittperson verursacht wurde. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).

Tierversicherung

Tiere können u. a. gegen Unfall- und Krankheitskosten versichert werden.

Transportversicherung

"Die Transportversicherung deckt Güter gegen Risiken während des Transports. Sie umfasst zwei Hauptzweige: Bei der Transportversicherung / Warenversicherung geht es um das transportierte Gut selbst. Bei der Verkehrshaftungsversicherung geht es um den Spediteur und den Frachtführer. Daneben gehören einige weitere Versicherungen zu den Transportversicherungen: Valorenversicherung, Werkverkehrsversicherung, die Manipulationsversicherung sowie die Kaskoversicherung für Transportmittel. Es gibt drei Varianten der Transportversicherung: die Eingeschränkte Versicherung, die erweiterte Versicherung und die Versicherung für alle Risiken (All Risk). In der Transportversicherung gibt es vier verschiedene Vertragsarten: Einzelpolice, Generalpolice, Pauschalpolice und Umsatzpolice."

Überschwemmung

Elementargefahr, bei der Schäden durch Wasser entstehen als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen; die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen werden überbordet.

Umsatzpolice

Vertragsart der Transportversicherung für Unternehmen, die regelmässig gleichartige Güter auf den gleichen Transportwegen und mit den gleichen Transportitteln transportieren. Dabei muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Warensendungen nicht anmelden. Massgebend für die Berechnung der Prämien ist der gesamte Warenwert der Transporte während einer bestimmten Zeitdauer.

Umzugsversicherung

In der Hausratversicherung schützt die Umzugsversicherung die versicherten Sachen beim Umzug von einem Wohnort zum anderen. Der Schutz besteht innerhalb des versicherten Gebiets.

Unbeteiligte Dritte

Siehe Dritte.

Unbewegliche Sache

Siehe Imobilie.

Unterversicherung (UV)

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme tiefer liegt als der Wert des versicherten Gegenstandes im Zeitpunkt des Schadens (Ersatzwert). Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen. Im Totalschaden ist die Leistung auf die Versicherungssumme beschränkt. Die Proportionalregel kann durch Vereinbarung (Erstrisikodeckung) ausgeschaltet werden.

UV

Abkürzung für "Unterversicherung"

Valorenversicherung

Transportversicherung für Valoren (Wertpapiere, Edelmetalle, Banknoten, Münzgeld etc.).

Vandalismus

Vandalismus ist die mutwillige Zerstörung von Gegenständen, meist aus Wut oder Aggressivität. Werden Hausratgegenstände und Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl zerstört, sind diese in der Regel über die Diebstahlversicherung versichert (Folgeschaden).

Verkehrshaftungsversicherung

Transportversicherung, die die Haftpflicht des Transportgewerbes für transportierte Güter versichert.

Verkehrsrechtsschutz

Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr versichert.

Verlegen / Verlieren

Verlegen und Verlieren liegt dann vor, wenn der Besitzer den letzten Standort einer Sache nicht mehr nennen kann. Sachen, die durch Verlegen oder Verlieren abhanden kommen, sind in der Hausratversicherung nicht versichert.

Verschulden

Als Verschulden wird ein rechtlich vorwerfbares, menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen) bezeichnet, das Ursache eines Schadens ist. Es werden Absicht und Fahrlässigkeit unterschieden. Absichtlich handelt, wer mit Wissen und Willen einen Schaden verursacht, fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.

Verschuldenshaftung

Als Verschuldenshaftung bezeichnet man diejenige Art der Haftung, bei welcher man für einen selbst verschuldeten Schaden einstehen muss. Vorausgesetzt wird immer ein persönliches Verschulden. Im Obligationenrecht heisst es: "Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet."

Versicherte Person

"Allgemein: Die Person, deren Sachen, Vermögen oder Person Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Sie ist auch anspruchsberechtigt. Synonym: der Versicherte. In der Personenversicherung: Die Person, auf deren Leben die Versicherung gestellt ist, oder für die eine Unfall- oder Krankendeckung vereinbart ist. "

Versicherungsdauer

Die Zeitspanne, während welcher der Versicherungsschutz wirksam ist. Sie wird in der Regel in mehrere Versicherungsperioden unterteilt. Die Versicherungsdauer kann mit der Vertragsdauer zusammenfallen.

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.

Versicherungsobligatorium (Hausrat)

Verschiedene Kantone schreiben für den Hausrat eine Versicherungspflicht bei Feuer und Elementargefahren vor.

Versicherungsort

Sachen sind an dem /den in der Police bezeichneten Ort/Orten versichert. Hausrat kann sich auch ausserhalb des bezeichneten Standortes befinden, in der Regel jedoch höchstens für ein bis zwei Jahre (je nach Versicherungsvertrag). Dies ist wichtig bei Militärdienst, Reisen etc. Der Leistungsumfang ist dabei jedoch beschränkt (Limiten).

Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen.

Versicherungssumme

Die in der Versicherungspolice festgehaltene Summe, die fällig wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungssumme (VS) wird von den Parteien frei vereinbart, richtet sich aber in der Sachversicherung nach dem Wert der Sache.

Versicherungswert

Der Geldwert, den die versicherte Sache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufweist.

Vertragliche Haftpflicht

Die Haftung der haftpflichtigen Person für einen Schaden beim Vertragspartner besteht aufgrund einer vertraglichen Pflicht.

Vertragsdauer

Die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages.

Vollwertversicherung

Die Sachversicherung ist in der Regel eine Vollwertversicherung. Das bedeutet, dass das gesamte vorhandene Inventar zu seinem vollen Wert versichert werden muss (z.B. Hausratversicherung, Geschäftsversicherung).

VS

Abkürzung für "Versicherungssumme"

Waren

Sachen, die für den Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind. Versicherte Gegenstände der Geschäftsversicherung.

Wärmetauscher

Ein Wärmetauscher ist Bestandteil einer Wärmepumpe. Diese gibt z. B. die Erdwärme oder Sonnenwärme mittels einer Übertragungsflüssigkeit an einen Wasserkreislauf ab, der die Wärme in das Haus trägt. Aus diesem Kreislauf kann austretende Flüssigkeit einen Wasserschaden verursachen, der von der Wasserversicherung - z.T. mit Prämienzuschlag - entschädigt wird.

Wasser

Versicherbare Grundgefahr der Sachversicherung.

Wasser(schaden)

Versicherbare Grundgefahr der Sachversicherung.

Werkeigentümerhaftpflicht

Kausalhaftung des Haus- oder Werkeigentümers für den Schaden, den Drittpersonen wegen mangelhafter Konstruktion oder mangelhaften Unterhalts durch das Haus / Werk erleiden. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).

Werkverkehrsversicherung

Transportversicherung für Unternehmen, die eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen in der Schweiz transportieren.

Wertminderung

Mit zunehmendem Alter und durch Abnützung vermindert sich der Wert eines versicherten Gegenstandes. Je nach Vertragsbestimmungen wird im Schadenfall der Neuwert um die Wertminderung gekürzt und somit nur noch der Zeitwert entschädigt.

Wertsachenversicherung

Die Wertsachenversicherung gehört in die Gruppe der Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden an Schmucksachen, Pelzen, Bildern, Musikinstrumenten und anderen persönlichen Wertsachen infolge von Diebstahl, Feuer und Wasser. Neben den herkömmlichen Risiken können in der Regel auch Beschädigungen und Zerstörung, Abhandenkommen und Verlieren versichert werden.

Widerrrechtlichkeit

"Ausservertragliche Haftpflicht: Unerlaubter Eingriff in die Persönlichkeit, in das Eigentum oder in den Besitz einer Person. Vertragliche Haftpflicht: Verletzung der mit einem Vertrag eingegangenen Pflichten. "

Wiederbeschaffungskosten

Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass versicherte Gegenstände wiederbeschafft werden müssen (z. B. Ausweise, Kreditkarten, Abonnemente, Flugtickets). Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.

Wohneigentum, selbst genutzt

Am Wohnsitz des Versicherten durch den Versicherten genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum, Liegenschaft im Allein- oder Miteigentum, selbständiges und dauerndes Wohnrecht).

ZB

Abkürzung für "Zusatzbedingungen" (zu den AVB)

Zeitwert

Als Zeitwert (ZW) wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertminderung infolge von Abnützung, Alter oder anderen Gründen.

Zum Gebrauch entwenden

"Entwenden bedeutet, eine Sache mit List oder Gewalt gegen den Willen des Eigentümers wegnehmen. Wenn diese Sache, nur für eine beschränkte Zeit verwendet wird, ohne sie behalten zu wollen, wird von Gebrauch gesprochen. "

ZW

Abkürzung für "Zeitwert"

   


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