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Staatliche Vorsorge (1. Säule)

Zur staatlichen Vorsorge gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) und allfällige Ergänzungsleistungen (EL).

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert die Grundbedürfnisse der Pensionierten. Die AHV bezahlt aber nicht nur Altersrenten an Pensionierte, sondern auch Witwen- sowie Waisenrenten an Hinterbliebene. Die Höhe der AHV hängt einerseits von der Anzahl Jahre ab, während denen der Versicherte Beiträge eingezahlt hat. Andererseits ist die Höhe der ausbezahlten AHV-Rente von der Höhe des bisherigen Einkommens abhängig. Die Maximalrente im Jahre 2011 beträgt für Alleinstehende CHF 2'320, die Minimalrente beläuft sich auf CHF 1'160. Der Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares beträgt CHF 3'480 (Stand 2011). Die AHV als Volksversicherung ist für alle obligatorisch. Jeder in der Schweiz Wohnhafte oder Erwerbstätige ist ab Geburt in der 1. Säule versichert und dazu verpflichtet – unabhängig davon, ob er angestellt oder selbständig ist – AHV-Beiträge zu bezahlen. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahres. Auch Personen, welche nicht erwerbstätig sind, zahlen jährlich einen Beitrag von CHF 475 an die AHV.

Organisation der AHV

Die AHV funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Dass heisst, die Altersrenten der aktuell pensionierten Bevölkerung werden durch die AHV-Beiträge der Personen im erwerbsfähigen Alter finanziert. Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung zeigt, dass es immer mehr Pensionierte und immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter gibt – das Gleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und den Rentnern gerät ins Schwanken. Zudem werden immer weniger Kinder geboren während die Lebenserwartung der älteren Generation steigt. Diese Tatsachen verschärfen die Finanzierungsprobleme der AHV. Es könnte also durchaus sein, dass es die AHV nicht mehr gibt, bis Sie pensioniert werden. Kümmern Sie sich deshalb bereits jetzt um Ihre Altersvorsorge. Informieren Sie sich über die zu erwartende AHV-Rente und die Leistungen aus der 2. Säule. Sichern Sie sich Ihre Zukunft zusätzlich ab - mit dem Abschluss einer Lebensversicherung.

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung unterstützt diejenigen Personen, welche infolge eines Unfalls oder einer Krankheit teilweise oder vollständig arbeitsunfähig werden. Die Pensionskasse richtet in diesen Fällen eine Invalidenrente an die betroffene Person sowie an dessen Kinder aus. Diese Gelder werden auch nach dem Erreichen des Rentenalters weiterhin ausbezahlt. Die IV verfolgt das Ziel, die Behinderten wieder in die Arbeitswelt einzugliedern und ihnen zu ermöglichen, sich selbst zu ernähren.

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) kommen dann zum Tragen, wenn die Leistungen aus der AHV und der IV nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten des Versicherten zu decken. Dies ist beispielsweise bei einer schweren Erkrankung der Fall. Die Bedürftigkeit und die Beitragshöhe sind individuell und werden von Fall zu Fall abgeklärt.

   




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